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Muss der Gegner nach einem Verkehrsunfall auch meine Einbuße an Freizeit ersetzen?

gefragt von jojo100 am 13.06.2007 um 10:08 Uhr

Nach einem Verkehrsunfall ist man ja erst einmal ganz gut beschäftigt, ein Gutachten wird gebraucht, Schriftverkehr mit der Versicherung und der Polizei etc.. Das dauert ja alles eine Weile und erfordert Zeit, muss der Unfallverursacher dann auch meine entgangene Freizeit in Geld ersetzen?


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FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe
beantwortet von FabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 13. Juni 2007 10:10
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Es soll Leute geben, die den Hals einfach nicht vollkriegen.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 13. Juni 2007 11:43

@FiPHH:

Drastisch, aber auf den Punkt!

Kommentar von Simple_avatar4smallFabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 13. Juni 2007 12:03

Danke, entspricht meinem Image als zynische Kotterschnauze mit Migrationshintergrund ;-)


gri1su
beantwortet von gri1su am 13. Juni 2007 10:14
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Hast Du sonst noch ein Problem????

Wie bitte schön, willst Du denn nachweisen, wie viel Deiner Freizeit dafür aufgewendet wurde? Und wie viel hast Du während Deiner Arbeitszeit erledigt?


anonym
beantwortet von vincent am 13. Juni 2007 11:18
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Man könnte es ja mal versuchen!!! , aber wie willst du den Wert deiner verlorengegangenen Freizeit in Geld aufrechnen?


anonym
beantwortet von susanne4321 am 13. Juni 2007 10:10
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Ganz eindeutig nein, die Einbuße an Freizeit ist praktisch mit jedem Schadenfall verbunden und stellt keinen Vermögensschaden dar.


hardy07
beantwortet von hardy07 am 13. Juni 2007 12:33
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ja! eindeutig! es gibt da ein urteil vom Bundesidiotengericht das besagt, dass man in solchen fällen die schritte die man aufgrund des ausgefallenen fahrzeugs mehr gehen muss, mittels eines schrittmessers berechnen darf und pro gelaufenem meter 0,50 cent erstattet bekommt.Des weiteren kannst du pro geschriebenem brief an polizei, versicherung etc. 100 euro geltend machen. Es gibt aber für das gesamtpaket eine obergrenze von 40.000 Euro bei kleineren beulen am fahrzeug sowie 100.000 Euro bei totalschaden-wenn das fahrzeug nicht älter als 17 jahre ist! Was gibt es doch für armselige menschen in unserer gesellschaft...

Kommentar von Simple_avatar4smallFabersIllegalePolnischeHaushaltsHilfe am 13. Juni 2007 12:38

:-)

Kommentar von 470ad11dd16fe8f86dc8138decccb0c5smallturbojoergi am 13. Juni 2007 21:16

Durch den ganzen Stress stirbt er möglicherweise früher . Die Kosten für eine Beerdigung z.B. 2030 sind sicherlich niedrieger als 2045 . Die noch auszurechnenden Beträge muss er dann aber abziehen . :-)))


ulrike1974
beantwortet von ulrike1974 am 13. Juni 2007 12:34
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Du kannst Schadensersatz geltend machen für verlorengegangene Freizeitaktivitäten. ABER NUR, wenn Du unfallbedingte Verletzungen hast, also wenn Du z.B. nicht Sport treiben darfst wegen der Unfallfolgen und diesbezüglich krankgeschrieben bist.


Die Zeit, die Du aufwendest für den Papierkram und so, kriegst Du natürlich nicht ersetzt. Dafür gibt es ja eine Pauschale für Schreibauslagen.


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