Freunde von mir haben keinen Ehevertrag, weil sie sich bewusst dagegen entschieden haben. Könnten sie diese Entscheidung gegebenenfalls revidieren, wenn sie das möchten und erst später in ihrer Ehe einen Ehevertrag abschließen?
Eheschließung ist Eheschließung - mit Vertrag oder ohne Vertrag, nachträglich ist durchaus auch änderbar, denn nach der aktuellen Rechtssprechung kann der Ehevertrag vor der Hochzeit oder auch während der Ehe geschlossen werden. In der Regel sollte aufgrund der Komplexität der schwierigen rechtlichen Materie der Vertrag immer durch einen Rechtsanwalt entworfen werden. Da er weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthält, ist es gesetzlich zudem vorgeschrieben, den Vertrag nachfolgend notariell beurkunden zu lassen !!
Was bisher noch nicht möglich ist: Der Ehevertrag nach der Ehe :-)

Sicher kann man auch später noch einen Ehevertrag aufsetzen. Alles kein Problem. Wenn sich beide einig darüber sind was in dem Vertrag stehen soll, dann können sie über einen Anwalt einen Vertrag aufsetzen lassen. Der hat dann ab dem Zeitpunkt Gültigkeit. LG TawaGirl

Ein Ehevertrag ist – nach deutschem Recht – nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, anderenfalls ist der Vertrag formnichtig. Da ein Ehevertrag weitreichende Regelungen enthalten kann, hält der Gesetzgeber die Beratung durch einen Notar als unparteiischen Berater für unverzichtbar. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in seltenen Fälle auch nach rechtskräftiger Scheidung. Regelungen zum Ehevertrag finden sich u. a. in den § 1408 ff. BGB.
In der Praxis wird der Ehevertrag häufig mit einem Erbvertrag verbunden. Bei Lebenspartnerschaften sind die nachfolgend dargestellten Grundsätze analog anwendbar; der entsprechende Vertrag zwischen den Partnern wird Lebenspartnerschaftsvertrag genannt.
Ehevertrag kann man jederzeit machen, man muß dazu zum Anwalt oder Notar. Der Vertrag selbst kostet einiges. ist aber sinnvoll um die Vermögensverhältnise zu regeln.

Den Ehevertrag kann man zu jedem Zeitpunkt nach der Eheschließung machen. Aber vorher ist natürlich besser. Wenn es erst einmal Streitigkeiten gibt die im nachhinein geregelt werden sollen ist es dann schwieriger. FAst unmöglich ist es wenn die Trennung ins Haus steht, denn dann will ja jeder gut aus "der Sache" rauskommen. Wobei es recht gute gesetzliche Regelungen in Deutschland gibt und solange nicht der eine Millionär ist und der andere arm wie eine Kirchenmaus sondern die Partner in ähnlichen Verhältnissen leben, kann man darauf verzichten (meine Meinung).

Eheverträge werden vor Gericht nicht anerkannt soviel wie ich gelesen habe.zumindest wenn Sie gewisse Kriterien aufweisen.
sarrex am 15. August 2009 09:31 fuppes,eheverträge die sittenwidrig sind werden nicht anerkannt

Der Ehevertrag kann auch noch später gemacht werden

ja,du kannst den ehevertrag jederzeit abschliessen,aber am besten bevor du die mios im lotto gewinnst
super - ehevertrag nach der ehe.. das hätte doch mal was...;-)
Den gibt´s doch schon, der nennt sich notarielle Trennungsvereinbarung.