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Muss der dritte SOhn zum Bund, wenn der erste ausgemustert wurde???

gefragt von ahrendhh am 17.09.2009 um 14:05 Uhr

Hey, eigtl muss der dritte Sohn nciht zum Bund. Nun allerdings wurde der erste SOhn ausgemustert, hat weder bundeswehr noch zivildienst absolviert. Muss der dritte Sohn zum Bund?? DAnke


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aschaub
beantwortet von aschaub am 17. September 2009 14:13
2x
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Unter bestimmten Voraussetzungen können junge Männer vom Wehrdienst befreit

werden, nämlich dann, °wenn bereits zwei Söhne aus Ihrer Familie Wehrdienst abgeleistet haben. Ein dritter Sohn muss nicht mehr dienen, °wenn der Wehrpflichtige verheiratet ist und mindestens für ein Kind sorgen muss, °wenn der Wehrpflichtige unverheiratet ist, aber das Sorgerecht für ein Kind oder mehrere Kinder hat, °wenn der Wehrpflichtige in einer anderen Armee Wehrdienst geleistet hat, °der Wehrpflichtige sieben Jahre in einem Zivil- oder Katastrophenschutz tätig war oder insgesamt noch sein wird, °wenn der Wehrpflichtige zwei Jahre im Entwicklungsdienst tätig war.

Wichtig ist, dass für jede Wehrdienstausnahme immer ein Antrag gestellt werden muss!

Das heißt für Deinen 3. Sohn: er muss, wenn keiner der anderen genannten Gründe zutrifft.


lukoto
beantwortet von lukoto am 17. September 2009 14:06
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man wird nur vom bund freigeschrieben wenn schon 2 söhne da waren...wenn einer ausgemustert worden ist war er noicht da...ergo: der dritte muss hin eh seiden er wird ausgemsustert oder maccht zivi


Andokai
beantwortet von Andokai am 17. September 2009 14:07
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Ja sicher, es werden nur einzelne Personen ausgemustert, aber keine Geschwister, wenn der Erste abgelehnt wurde.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 17. September 2009 14:10
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Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Kommentar von TazDevil am 17. September 2009 23:57

Viel. Siehe Antwort von aschaub


anonym
beantwortet von Chrischiii am 18. September 2009 11:27
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Korrekt, liegt kein anderer Grund für eine Befreiuung vor, muss der dritte Sohn in diesem Fall zum Bund, da der erste keinen Dienst geleistet hat. Zum Thema Studium, Ausbildung, Unabkömmlichkeit mal hier schauen: http://www.aga-macht-gaga.de/einberufung.html


anonym
beantwortet von candyman32 am 18. September 2009 13:04
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Er muss, wenn keine anderen triftigen Gründe vorliegen. Es gibt aber eine Menge an Möglichkeiten sich vom Wehrdienst zu befreien.


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