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Muss der Chef über eine zeitlich begrenzte Nebentätigkeit informiert werden?

gefragt von Me2008 am 31.08.2008 um 13:49 Uhr

Hallo, ich bin Azubi im dritten Lehrjahr zur Mediengestalterin. Mich hat ein Typ einer Firma, die andere Firmen berät bzw. auch z.T. Designs für Bereiche anbietet mit denen wir in meiner Firma nichts zutun haben, gefragt ob ich für ihn etwas gestalten kann. Ich würde das natürlich gerne machen um Erfahrungen zu sammeln. Ausserdem würde ich dafür Geld bekommen. Dieser Auftrag ist zeitlich begrenzt und es würde höchstens schriftlich ein Angebot und ein Auftrag bestehen. Daher meine Frage: Ab wann muss ich meinem Chef davon in Kenntnis setzen? Wenn es zu einer langfristigeren Tätigkeit kommt oder schon wenn es sich um ein zeitlich begrenztes Projekt für diese Firma handelt?


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oleandra
beantwortet von oleandra am 31. August 2008 13:51
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Normalerweise bedürfen jegliche Formen der Nebentätigkeit einem schriftlichen Antrag und einer Genehmigung des Arbeitgebers. Um deinen Ausbildungsplatz nicht zu gefährden, rate ich dir deinen Chef/deine Firma um Erlaubnis zu bitten.


Resistance
beantwortet von Resistance am 31. August 2008 13:50
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Das darfst Du unter Garantie nicht tun, denn es steht in Konkurrenz zu Deinem Ausbildungsbetrieb. Riskiere nicht, kurz vor Abschluss rausgeworfen zu werden.


anonym
beantwortet von tonks am 31. August 2008 13:51
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Nebenjobs sind genehmigungspflichtig. Anders wäre es, wenn Du kein Geld dafür bekommen würdest, dann könntest Dus unter Freizeitgestaltung verbuchen. Am besten, Du sprichst mit Deinem Chef.


america
beantwortet von america am 31. August 2008 14:00
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du musst es genehmigen lassen. wenn deine arbeit nicht darunter leidet könntest du eine erlaubnis bekommen. ich muss meine jährlich neu im personalbüro anfordern

Kommentar von Me2008 am 31. August 2008 14:26

Also meine Arbeit wird darunter nicht leiden. Ich werde vielleicht zwei Wochenenden daran arbeiten und das wars. Zudem steht nichts über Nebentätigkeiten in meinem Vertrag. Ich habe im Handbuch Arbeitsrecht nachgeschaut: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Nebentaetigkeit.html

http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Wettbewerbsverbot.html

Dort wird viel stärker differenziert. Welche Quellen habt ihr?

Kommentar von 8459984bf1a31db42968acfeab28b825smallVanNelle am 31. August 2008 14:30

Deine Quellen sind die richtigen. Nach denen würde ich mich auch orientieren.


anonym
beantwortet von Brendels am 2. September 2008 09:00
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Ja, es bedarf einer Genehmigung deines Chef´s, jede auch noch so geringfügige Nebentätigkeit muß vom Chef genehmigt werden.


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