Frage von weigelju 28.12.2012

Muss der Autohändler meinen Wagen zurück nehmen?

  • Antwort von myjack 28.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Er hat das Recht, Fehler auszubessern. Du musst ihm die Gelegenheit bieten, die Fehler selbst zu beseitigen. Achtung: Wenn du ihm zuvorkommst und das einfach in deiner eigenen Werkstatt reparieren lässt und ihm dann einfach die Rechnung vorhälst, muss er diese nicht bezahlen.

  • Antwort von maikel196 02.03.2013

    hallo

    ATU verdächtige werkstatt !! wenn die antriebe schlackern , dann hörst du es extrem beim fahren !! also wenn nichts klackert , dann sind sie in ordnung und die werkstatt möchte geld verdienen !! was ist mit dem bc ?? unser mondeo hat jetzt 1250000km runter und immer noch die ersten antriebe

    gruss mike

  • Antwort von proponere 28.12.2012

    muss du druck machen

  • Antwort von BesserRichtig11 28.12.2012

    Er muss keine Reparaturkosten übernehmen.

    Er kann von dir nur aufgefordert werden, das Fahrzeug in den vertragsmäßigen Zustand zu versetzen. - Also funktionsfähig...

    Er muss zur Nachbesserung aufgefordert werden. Erst wenn die Nachbesserung zum dritten Mal erfolglos war, dann kannst du die Wandlung (Rückgabe) anfordern.

    Mein Tipp: Wenn direkt von Anfang an Gesprächsbereitschaft ist, verhandel mit ihm!

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