Also ich mach gerade eine Aubildung und in meinem Vertrag steht eine wöchentliche arbeitziet von 39 st ich arbeite 54 ...

Bei uns ist es so geregelt, das die Üebrstunden der Azubis nicht bezahlt werden, du sie aber abfeiern kannst! Ich meine mal gehört zu haben das man das bei Azubi s gar nicht darf, also die Überstunden bezahlen... aber binmir eht nicht sicher!
soviele ueberstunden sind garnicht zulaessig !
Genau. Mehr als 48 Stunden pro Woche an sechs Tagen dürfen nicht regelmäßig gearbeitet werden. Zwischen Schichtende und Schichbeginn müssen 11 Stunden Pause liegen.

Auszubildende dürfen nur in Notfällen Überstunden machen,z.B. wenn ein Feuer ausgebrochen ist und Sachen gerettet werden sollen.Hier findest du weitere Hinweise: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#%C3%9Cberstunden%20erlaubt

Ja, denn auch Auszubildende dürfen nicht ausgebeutet werden. Ich glaube auch kaum, dass du soviele Überstunden machen darfst, falls du noch keine 18 Jahre bist.

Wende dich mit dieser Frage an die zuständige Industrie und Handelskammer

Auszubildene dürfen keine Überstunden machen. Und wenn es sich nicht vermeiden läßt, daß der Azubi länger bleibt, dann müssen diese Überstunden abgefeiert werden.

Nein. Ein Azubi darf eine bestimmte Beschäftigungszeit nicht überschreiten. Muß er es aus irgendwelchen Gründen dennoch tun, steht ihm ein Freizeitausgleich zu.

Muss er nicht, aber als Azubi musst du auch keine Überstunden machen!

Zunächst spielt dein Alter eine Rolle. Unter 18 gilt das Jugendarbeitschutzgesetz, über 18 sind 48 Stunden pro Woche max. zulässig. Auszugleichen sind Überstunden immer. 54 Stunden sind außer in betrieblichen Ausnahmesituationen eindeutig zuviel.
naja weiß nur das auszubildende eigentlich keine überstunden machen dürfen.bei mir in der lehre sah das allerdings anders aus
Nein muss er nicht. Jeder Betrieb bestimmt das selbst
flirtheaven am 5. November 2009 12:41 es gibt aber noch ein jugendarbeitsschutzgesetz
ich würd sie abfeiern. Zahlen bringt gar nix bei so einem geringen Stundenlohn.
So isses!
volljährigen azubis dürfen die überstunden auch bezahlt werden, minderjährige müssen abefeiern.
Dankeschön :)