gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!
35 

Muss der Arbeitgeber mir was zahlen, wenn ich zwecks Arbeitsplatz umzieh&eine komplett neue Einrichtung brauch

gefragt von EmmaM am 24.08.2007 um 19:07 Uhr

Ich bin wegen eines Jobs in eine andere Stadt gezogen und das erst mal alleine in eine Wohnung. Ich habe mir allerhand an Möbel angeschafft, Geschirr, Töpfe,... alles, was man in einer Wohnung braucht. Das hat mich eine ganze Stange Geld gekostet. Kann ich vom arbeitgeber/Staat/... irgendeine Unterstützung erwarten?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (8940)
Finanzen (5638)
Geld (5489)
ähnliche Fragen

Reply


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 24. August 2007 19:09
3x
Thumb_up

Wenn Sie aus berufsbedingten Gründen umziehen, z.B. Ihren Wohnort auf Grund einer berufsinternen Veränderung oder in die Nähe Ihrer bisherigen Arbeitsstelle ziehen möchten, werden die Umzugskosten entweder von Ihrem Arbeitgeber übernommen oder sind von der Steuer als Werbungskosten in voller Höhe absetzbar.

http://www.umzugsauktion.de/umzugskosten/umzugkosten-berechnen.shtml


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 24. August 2007 21:44
3x
Thumb_up

Der AG muss die Kosten nur dann übernehmen, wenn Du schon bei der Firma warst und er Dich jetzt in eine andere Stadt versetzt hat, nicht wenn Du Dich für diesen Job in dieser Stadt beworben hattest, aber vorher noch woanders wohntest.


Luise
beantwortet von Luise am 24. August 2007 19:10
1x
Thumb_up

Nein, muss der Chef nicht. Und Steuervorteile gibt es nur, wenn du eine von deinem Mann getrennte doppelte Lebensführung dadurch hast.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.