Mein Arbeitgeber hat von uns verlagt den Urlaubsschein schon im Januar abzu geben.Nun vergibt er den Urlaub von Monat zu Monat.Ohne etwas schriftliches.Mußß der Arbeitgeber den Urlaub schriftlich genehmigen oder kann er ohne sämtliche schriftlichen Sachen den Urlab von Monat zu Monat erst genehmigen? Muß ich mir das gefallen lassen oder kann ich eine schriftliche absegnung des Urlaubs verlangen.Mann kann ja karnichts planen.

Die rechtliche Seite kenne ich nicht , aber ich würde ihm die Pistole auf die Brust setzen und heute sagen du mußt wissen ob der Urlaub genehmigt ist, damit du buchen kannst.
Rein gefühlsmäßig glaube ich aber nicht, das es rechtens von deinem Chef ist, so zu handeln

Es gibt keine Vorschrift, dass der AG das schriftlich genehmigen muss.

bitmap am 20. März 2008 16:55 Und was soll uns das sagen? Mit deinem link landet man auf der Frage, die du gerade eben beantwortest.
moon73 am 20. März 2008 16:56 und noch dieser Link, den meinte ich eigentlich: http://www.frag-einen-anwalt.de/ Rubrik Jahresurlaubsplanung leider will er mir den ganzen link nicht abdrucken
moon73 am 20. März 2008 16:59 bin gerade ein wenig durcheinandergekommen, sorry
bitmap am 20. März 2008 17:01 Lange links oder bestimmte Zeichen zerschnippeln die URL. http://tinyurl.com/2perwb
moon73 am 20. März 2008 17:02 o.k. danke, war grad ein wenig verwundert.
moon73 am 20. März 2008 17:04 Wie hast du das mit dem Link denn gemacht?
bitmap am 20. März 2008 17:22 Den langen link hier http://tinyurl.com/ ins Kästchen rein kopieren und auf den Button nebenan klicken. Der wird dann umgewandelt in einen Kurz-link (ist der in der Mitte der 3 links, die dann angezeigt werden). Und den Kurz-link kannste dann wiederum hier bei gf rein kopieren.
Folgender Ablauf: Mitarbeiter geben Urlaubswunsch an, Firma bekommt die Liste und genehmigt sie per Unterschrift,(bei größeren Betrieben auch der Betriebsrat). Das ist dann bindend, oder wie willst Du sonst beispielsweise eine Reise rechtzeitig buchen?