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Muss der Arbeitgeber den Urlaub schriftlich genehmigen?

gefragt von conny39 am 20.03.2008 um 16:42 Uhr

Mein Arbeitgeber hat von uns verlagt den Urlaubsschein schon im Januar abzu geben.Nun vergibt er den Urlaub von Monat zu Monat.Ohne etwas schriftliches.Mußß der Arbeitgeber den Urlaub schriftlich genehmigen oder kann er ohne sämtliche schriftlichen Sachen den Urlab von Monat zu Monat erst genehmigen? Muß ich mir das gefallen lassen oder kann ich eine schriftliche absegnung des Urlaubs verlangen.Mann kann ja karnichts planen.


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Lola60
beantwortet von Lola60 am 20. März 2008 16:46
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Die rechtliche Seite kenne ich nicht , aber ich würde ihm die Pistole auf die Brust setzen und heute sagen du mußt wissen ob der Urlaub genehmigt ist, damit du buchen kannst.

Rein gefühlsmäßig glaube ich aber nicht, das es rechtens von deinem Chef ist, so zu handeln


bitmap
beantwortet von bitmap am 20. März 2008 16:47
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Es gibt keine Vorschrift, dass der AG das schriftlich genehmigen muss.


anonym
beantwortet von Serg89 am 20. März 2008 16:49
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Hängt doch von der Firma ab!


moon73
beantwortet von moon73 am 20. März 2008 16:53
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Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. März 2008 16:55

Und was soll uns das sagen? Mit deinem link landet man auf der Frage, die du gerade eben beantwortest.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 20. März 2008 16:56

und noch dieser Link, den meinte ich eigentlich: http://www.frag-einen-anwalt.de/ Rubrik Jahresurlaubsplanung leider will er mir den ganzen link nicht abdrucken

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 20. März 2008 16:59

bin gerade ein wenig durcheinandergekommen, sorry

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. März 2008 17:01

Lange links oder bestimmte Zeichen zerschnippeln die URL. http://tinyurl.com/2perwb

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 20. März 2008 17:02

o.k. danke, war grad ein wenig verwundert.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 20. März 2008 17:04

Wie hast du das mit dem Link denn gemacht?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. März 2008 17:22

Den langen link hier http://tinyurl.com/ ins Kästchen rein kopieren und auf den Button nebenan klicken. Der wird dann umgewandelt in einen Kurz-link (ist der in der Mitte der 3 links, die dann angezeigt werden). Und den Kurz-link kannste dann wiederum hier bei gf rein kopieren.


wauwie
beantwortet von wauwie am 20. März 2008 22:57
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Folgender Ablauf: Mitarbeiter geben Urlaubswunsch an, Firma bekommt die Liste und genehmigt sie per Unterschrift,(bei größeren Betrieben auch der Betriebsrat). Das ist dann bindend, oder wie willst Du sonst beispielsweise eine Reise rechtzeitig buchen?







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