Muss der Arbeitgeber Bücherkosten übernehmen?

6 Antworten

So wie es aussieht, musst du das Buch selber zahlen, denn:

Die überbetriebliche Ausbildung ist ein Element des Dualen Systems, das die Ausbildungselemente Betrieb und Berufsschule ergänzt. Sie deckt die Ausbildungsbereiche ab, die von einem einzelnen Betrieb nicht geleistet werden können, weil er beispielsweise nicht über die entsprechenden Maschinen oder das dazu nötige Personal verfügt.

Die überbetriebliche Ausbildung dient der Vertiefung und der Festigung des im Betrieb erworbenen Wissens und Könnens. In Zeiten zunehmender Spezialisierung und verschärfter Wettbewerbssituation soll auch kleinen Unternehmen und solchen, die nur ein bestimmtes Marktsegment abdecken, die Möglichkeit gegeben werden, auszubilden. Für die Auszubildenden wird so eine breit angelegte und gleichberechtigte Ausbildung gewährleistet, mit der sie den hohen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht werden können. Diese Form der Ausbildung erfolgt in mehrwöchigen Lehrgängen in überbetrieblichen Werkstätten, die von den Kammern und Innungen eingerichtet werden.

Die überbetriebliche Ausbildung erfüllt drei Funktionen:

Systematisierungsfunktion:
Förderung der Systematisierung und Vereinheitlichung der betrieblichen Ausbildung.
Ergänzungsfunktion:
Ergänzung der betrieblichen Ausbildung bei einer hoch spezialisierten Produktions- und Dienstleistungsstruktur.
Transferfunktion:
Transfer neuer Technologien in die kleinen und mittleren Unternehmen.

Diese Ausbildungsform wird auch als „verlängerte Werkbank“ des Betriebes bezeichnet, da sie eine Entlastung und Ergänzung für den Betrieb darstellt. Inhalt, Anzahl und Dauer der Kurse werden von den Tarifvertragsparteien auf Bundesebene festgelegt und dann vom Bundeswirtschaftsminister in verbindlichen Rahmenlehrplänen festgeschrieben. Die Kosten für die Fachlehrgänge trägt der ausbildende Betrieb, sie werden jedoch zuvor durch Zuschüsse von Bund, Ländern und den Kammern abgesenkt.

Und woraus hast Du das kopiert? Eine Quellenangabe müsstest Du hier noch hinschreiben.

Der Ausbilder zahlt Dir Ausbildungsentgelt, von dem die Lernmittel wie Bücher und Fahrtkosten zu zahlen sind. Die Berufsschule fällt unter die Allgemeine Schulpflicht und ist daher keine Ausbildungsstätte.

Nein, dein Lehrherr ist nicht verpflichtet, für deine Schulbücher aufzukommen. Das ist der Selbstbehalt, den alle zu zahlen haben.

Stiimt !

Ich rede ja nicht vom Lehrer, sondern vom Ausbildungsbetrieb.

@kyukyu

"Lehrherr" meint hier sicher den Ausbilder/Ausbildungsbetrieb und nicht den Vorturner in der Berufsschule. ;)

@HeinDaddl

Der "Lehrherr" (nicht Berufsschullehrer) lehrt zwar auch. Aber er lehrt die Praxis im Betrieb und ist der Ausbilder (nicht der Eigentümer des Betriebes). Und er zahlt sicher nicht die Bücherkosten für den Auszubildenden (Lehrling)

Du musst die Schulbücher selber bezahlen. Dein Arbeitgeber übernimmt nur die Kosten für betriebliche und überbetriebliche Schulungen. Die Berufschule ist keine überbetriebliche Ausbildungsstätte, sondern eine außerbetriebliche Unterrichtsstätte.

Die betriebliche Ausbildung findet an Deiner Ausbildungsstätte im Betrieb statt. Sie ist praktischer Natur. Für die überbetriebliche (innerbetriebliche) Ausbildung sorgt der Arbeitgeber und vermittelt zusätzliche innerbetriebliche Theorie, die nicht in der Berufsschule vermittelt wird.

Fachbücher im Betrieb muss der Ausbilder zahlen, Schulbücher sind deine Sache.