gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ
145 

Muss der Arbeitgeber bezahlt freistellen, wenn ein Kind krank wird?

gefragt von olive am 18.07.2007 um 15:38 Uhr

Mein Mann war eine Woche mit unserer Tochter alleine. Da sie krank wurde, konnte sie nicht in die Kindergruppe. Sein Arbeitgeber möchte ihm die Zeit unter Urlaub verbuchen. Wir meinen aber, dass es eine Regelung gibt, laut der auch der Vater - bezahlt - freigestellt wird, wenn ein Kind krank wird und er sich kümmern muss.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kinder (8287)
Familie (3365)
Krankheit (1135)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


anonym
beantwortet von Auskunft am 18. Juli 2007 15:43
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kann durch den Tarifvertrag ausgeschlossen sein.

Ansonsten gilt:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege und Betreuung ihres erkrankten bzw. pflegebedürftigen Kindes.

Voraussetzung ist, dass sie nach ärztlichem Attest ein krankes Kind betreuen müssen und die Betreuung durch eine andere im Haushalt lebende Person nicht möglich oder zumutbar ist.

Gegenüber dem Arbeitgeber besteht dann Anspruch auf:

Bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie für kurze Zeit (nach herrschender Rechtsprechung sind dies ca. fünf Arbeitstage) mit ärztlichem Attest der Arbeit fernbleiben müssen und arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist. In vielen Fällen ist diese Möglichkeit durch den Arbeits- bzw. Tarifvertrag ausgeschlossen.

(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40872.html)


bommel65
beantwortet von bommel65 am 18. Juli 2007 16:35
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er muss freistellen aber nicht zahlen.

Dein Mann muss unbezahlten Urlaub nehmen und das der Krankenkasse melden, die dann die 5 Tage erstattet.

Frage bei seiner Krankenkasse nach!


doro77
beantwortet von doro77 am 18. Juli 2007 15:44
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hi

so weit ich weiß stehen den Eltern zusammen glaube es sind 10 Tage zustehen. Also muss der Arbeitgeber deinem Mann freistellen.

Ruf mal bei der Krankenkasse an. Sie geben dir darüber auskunft

hier ist mal was von der Link mal von meiner Krankenkasse, schau mal rein

http://www.bkkgesundheit.de/leistungen/alle_leistungen/leistungen.lasso?a=kinder...

Lg doro


gri1su
beantwortet von gri1su am 18. Juli 2007 15:46
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da solltet Ihr Euch mal mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.

Bei mir ist das so, dass ein Tag vom Arbeitgeber bezahlt wird, die restlichen Tage (bis zu 5 Werktagen) werden von der Krankenkasse übernommen. Da wird nichts als Urlaub, sondern als bezahlter Sonderurlaub angerechnet.


quiltrr
beantwortet von quiltrr am 18. Juli 2007 15:59
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auszug aus "Mutterschutz, Erziehungsgeld, Elternzeit" der Arbeitskammer des Saarlandes, 2005: ...sind beide Eltern in etwa gleichem Umfang berufstätig (und ist die Pflege nicht ausnahmsweise gerade durch einen bestimmten Elternteil erforderlich), so können sie grundsätzlich frei entscheiden, wer von ihnen die Betreuung des Kindes übernimmt, andernfalls muss sich i.d.R. der in geringerem zeitlichen Umfang berufstätige Elternteil freistellen lassen ..." Voraussetzung ist hierzu, dass der Elternteil nach ärztlichem Zeugnis ein krankes Kind betreuen muss und die Betreuung durch eine andere Person nicht möglich oder unzumutbar ist. (nach § 616 Abs. 1 BGB). Einschränkungen kann der Arbeitgeber nur bei dem gesetzlichen Vergütungsanspruch machen (sofern dieser laut Tarifvertrag oder Einzelvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen wurde). Auf gut deutsch: sofern Du als Mutter verhindert warst, Dein Kind zu pflegen, muss der Arbeitgeber Deinen Mann freistellen - allerdings nicht in jedem Fall als bezahlte Freistellung (das kommt auf die Tarifbestimmungen seiner Firma bzw. seiner Branche an). Weitere Auskunft gibt euch gerne der zuständige Betriebsrat bzw. die Gewerkschaft.





anonym
beantwortet von stefvol am 19. Juli 2007 18:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Arbeitgeber muß den Urlaub genehmigen - allerdings nicht als bezahlten Urlaub. Die Krankenkssen übernehmen die Betreuungskosten. -aber das mußt schon beantragen. Wo warst eigentlich du in der Woche??


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 19. Juli 2007 07:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der Regel ist es aber so, dass sich das pflegende Elternteil zwar freistellen lassen kann, aber von der Krankenkasse die Erstattung einfordern muss. Hier zählt auch die betriebliche Übung, sprich, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts geregelt ist, der Arbeitgeber hier aber schon immer die Freistellung unbezahlt gewährt hat, wird das auch weiterhin so laufen.

Am Besten unbezahlt freistellen lassen und über die Krankenkasse das Krankengeld einfordern.

So hat man auch mit dem Chef keinen Ärger wegen einer Woche. Denn wenn man das einklagen will, bekommt man zwar unter Umständen Recht, aber wie sieht es dann mit dem weiteren Dienstverhältnis aus?


schalkine
beantwortet von schalkine am 20. Juli 2007 12:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das gibt es. Wenn das Kind erkrankt, muß es zum Kinderarzt. Der kann dann eine Krankmeldung ausstellen für den Vater bzw. die Mutter. Ich habe vor kurzem einen 1Euro-Job gemacht und da war es auch so. Nur das leider bei meinem Job nicht bezahlt wird, bei fester Arbeit allerdings schon; da ist es wie eine normale Krankmeldung.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.