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Muss der alleinerziehene Elternteil für mich zahlen wenn ich ausziehen will(muss)?

gefragt von kaYcekaYce am 21.02.2008 um 14:42 Uhr

Bin volljährig und würde gerne wissen ob ich finanziell alleine mich drum kümmern muss oder auf Hilfe hoffen kann? ICh beziehe auch keine Gelder vom Amt und mache bald ein Praktikum. Danke für eure Antworten


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wauwie
beantwortet von wauwie am 21. Februar 2008 14:47
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bis zum 25ten Lebensjahr wirst du eventuell zu Hause wohnen bleiben müssen. Entscheidend sind auch die finanziellen Verhältnisse. Vom Amt bekommst du auf jeden Fall nichts, bis du 25 bist.

Kommentar von 7a6f40738c5ab0ef16bee869fe7f9e5csmallkaYce am 21. Februar 2008 14:51

Was ist wenn ich NICHT eventuell zu Hause wohnen kann?!Ich bin 19 jahre und SOLL ausziehen...Hatte das Problem schon einmal und wenn es heisst ich soll ausziehen, dann MUSS ich auch ausziehen...

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 14:57

Wer hat's gesagt? Mama oder Papa? Die beiden SOLLEN dann auch den Auszug finanzieren!

Kommentar von Simple_avatar1smallwauwie am 21. Februar 2008 15:04

genau, denn, wie schon gesagt, sind die Eltern bis 25 zuständig lt. Gesetz. Also, ganz klar: entweder bleibst du da wohnen, oder deine Eltern müssen den Auszug finanzieren.


anonym
beantwortet von anjanni am 21. Februar 2008 15:04
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Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Oder andersherum: Du bist unterhaltsberechtigt ihnen gegenüber, hast also Ansprüche. Jedenfalls so lange du eine (Erst-)Ausbildung machst.

Wenn nun Deine Eltern sagen, Du sollst ausziehen (was auch immer sie dazu bewogen hat), dann müssen Deine Eltern Dich entsprechend unterstützen.

Damit Du nicht irgendwann finanziell in den Knüpp kommst (also Schulden machst), würde ich sie in solch einer Situation zumindest eine Bürgschaft für Deine Miete unterschreiben lassen.

Wieviel Geld Dir zusteht - darüber solltest Du dann mal mit dem Jugendamt oder dem Sozialamt sprechen - wenn eine Einigung mit Deinen Eltern nicht möglich ist. Orientiert sich aber etwa am BAFöG-Satz für Studenten.

Auch ein alleinerziehnder Elternteil muß notfalls zahlen. Aber auch gegenüber dem anderen hast Du natürlich einen Unterhaltsanspruch.

Auf finanzielle Hilfe vom Amt kannst Du nur dann hoffen, wenn Deine Familienverhälnisse (nachweisbar) völlig zerrüttet sind, so daß Dir ein Wohnen bei Deinen Eltern nicht zugemutet werden kann.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 15:08

DH. Das sehe ich genauso.

Beim letzten Satz muss man jedoch stets betonen, dass der Staat nur in Vorleistung treten kann und sich das Geld notfalls von den Eltern zurückzahlen lässt. Die Unterhaltspflicht endet nicht beim rausschmiss!

Kommentar von anjanni am 21. Februar 2008 15:14

@Indy: Ja, sicher. Ich bezog das auf staatliche Unterstützung in dem Fall, daß den Eltern das doch zu teuer wird.

Kommentar von 7a6f40738c5ab0ef16bee869fe7f9e5csmallkaYce am 21. Februar 2008 15:10

Ich weiss nicht wo mein "Vater" ist...und leben mit meiner Schwester zusammen, ohne Ansprüche auf arbeitslosengeld etc. nur Kindergeld


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 21. Februar 2008 14:44
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Dein Vater bzw. auch deine Mutter sind Unterhaltsberechtigt solange bis du eigenes Geld verdienst. Zudem steht dir das Kindergeld zu wenn du ausziehst!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 15:05

Negativ. Das Kindergeld steht nicht dem Kind, sondern den Erziehungsberechtigten zu!

Kommentar von anjanni am 21. Februar 2008 15:10

Noch mal negativ: Die Eltern sind in dem Fall nicht unterhaltsberechtigt, sondern -pflichtig. Aber das war vielleicht gemeint.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 21. Februar 2008 14:44
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Ausziehen mußt du doch nicht oder hast du dich mit deinen Erzeugern überworfen?

Kommentar von 7a6f40738c5ab0ef16bee869fe7f9e5csmallkaYce am 21. Februar 2008 14:47

ich muss ausziehen und würde gerne wissen ob es überhaupt geht wenn man kein Einkommen hat

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 21. Februar 2008 14:52

Solange kein Blut geflossen ist, verlangt der gesetzgeber, dass man mit seinen Eltern unter einem Dach lebt.

Kommentar von anjanni am 21. Februar 2008 15:11

Nun ja, die Wohnverhältnisse können auch noch so sein, daß es nicht geht. Oder Psychoterror oder so.

Aber wenn die Eltern das Auswärtswohnen bezahlen können, gibt es da keine Vorschriften. Dann kann man machen, was man will.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Februar 2008 14:51
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Im Prinzip besteht dir gegenüber eine primäre Unterhaltsverpflichtung deriner Eltern. Die Solidargemeinschaft oder staat kommeen erst dann ins spiel, wenn die eltern nicht genug helfen können. Damit wäre also nicht nur der Elternteil gefragt, mit dem Du derzeit lebst, sondern auch der andere.

Im Normalfall ist ein Praktikum kein Auszugsgrund. Das wäre allerdings z.B. ein Ausbildungsstelle, die mind. 50 km vom Wohnort oder 2 Stunden Fahrzeit entfernt sein müsste. Aber selbst dann wären zuerst die eltern gefragt.


Alexa87
beantwortet von Alexa87 am 21. Februar 2008 14:53
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mach erstmal eine ausbildung und verdien geld. dann kannst du an die unabhänigkeit und die abnabelung vom elternhaus denken. finde es immer so furchtbar, wenn ich von jungen menschen höre, dass sie ausziehen wollen, aber finanziell dann auf die stütze angewiesen sind! und die finanzieren wir normalen steuerzahler!

Kommentar von 7a6f40738c5ab0ef16bee869fe7f9e5csmallkaYce am 21. Februar 2008 14:57

Ich will eigentlich gar nicht ausziehen aber ich MUSS...Das ist das Problem

Kommentar von Ca13353778492773792a593f64114692smallAlexa87 am 21. Februar 2008 15:03

warum?

Kommentar von 7a6f40738c5ab0ef16bee869fe7f9e5csmallkaYce am 21. Februar 2008 15:08

Kleine Reibereien...und bin ihrer Meinung nach alt genug um auf eigenen Beinen zustehen


anonym
beantwortet von sapha am 21. Februar 2008 15:06
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Der Staat ist was sowas angeht wirklich nicht gut organisiert. Du musst bei deinen Eltern wohnen, wenn deine Ausbildung bei ihnen ab zu schließen ist (oder in der Nähe). Vorher bekommst du nichts, weder Bafög noch Wohngeld noch sonst etwas.


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 21. Februar 2008 15:24
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du musst dich wohl allein drum kümmern,vielleicht bekommst du hilfe beim jugendamt oder arbeitsamt


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