
Liebe/r sternschnuppe,
du erhöhst die Chancen auf hilfreiche Antworten, wenn du deine Frage klar formulierst und das Beschreibungsfeld nutzt, um dein Problem näher zu erläutern.
Bitte beachte dies bei deinen zukünftigen Fragen.
Viele Grüße,
Marie vom gutefrage.net-Support

Du kannst dir einen gebrauchten Herd kaufen, musst du selbst bezahlen.

Du kannst auf dem zuständigen Sozialamt einen Antrag darauf stellen, entweder wirst du dann aufgefordert, das du dir, von 3 unterschiedlichen Handwerkern, einen unverbindlichen Kostenvoranschlag stellen lassen sollst, wenn die Rechnung im Rahmen ist, bezahlt das Sozi die Rechnung vom günstigsten Voranschlag und dein alter Herd wird dann repariert oder es kommt jemand bei dir vorbei und prüft, ob deine Angaben stimmen, stellen sie sich als korrekt heraus, bekommst du dann eine Pauschale vom Amt und kannst dir dann einen Herd holen. Die versuchen aber oft sich vor solchen einmaligen Aufwendungen zu drücken, deswegen, las dich nicht einschüchten, wenn sie es zuerst ablehnen wollen - einfach nicht locker lassen (aber vielleicht hast du ja Glück und musst nicht rumstreiten<g>) LG D
das war mal so als es noch die sozialhilfe gab, ist schon paar jährchen her. neue gesetze sind eingetreten , wir schreiben 2008.
Devildog am 13. April 2008 00:29 Es stimmt nicht so ganz was meine Vorgänger schreien. Ich arbeite ehrenamtlich und da kümmern wir uns oft um Leute vom Sozi, haber erst lt. Woche jemandem über´s Amt einen Kühlschrank und TV besorgt...man muß nur die entsprechenden Anträge kennen, die vom Amt erwähnen sie nicht gerne<g>
diese gegenstände gibt es nur noch für die erstausstattung einer wohnung. sieh ins sozialgesetzbuch sgb II, dort steht das alles geschrieben.
alles andere ist mit dem regelsatz abgedeckt.
Devildog am 13. April 2008 00:45 Ach Leute, ich schreib doch auch nicht´s anderes, entweder Erstausstattung oder falls ich keine Ertausstattung gebraucht habe, kann ich wenn mir irgendwann ein Gerät kaputt geht, eben dieses beantragen. Ich habe allein dutzende solcher Geräte (Erstausstattung oder Einzel) allein dieses Jahr für ehmalige Obdachlose und Hilfebedürftige, bei der ARGE bzw. Sozialamt(gibt es noch, wird aber überall anders geregelt, bei uns sind z.B. die, die keine "Arbeitssuchende" sind und in der Stadt direkt wohnen auf dem Sozi. und die, die im Landkreis Wohnen, sind auf der ARGE und beziehen statt ALG 2 "Sozialgeld") beantragt.
Devildog am 13. April 2008 03:50 Hey...da wurden ja Kommentare von einigen Usern gelöscht und der Beitrag von mir u. XY wurde versetzt, so wird mein lt. Kommentar ja verzerrt. Der stimmt dann ja garnicht mehr, kein Wunder, xy, hast du gedacht ich meine dich persönlich, jetzt stehst ja auch nur noch du da...die anderen sind weg, waren aber doch keine Antworten bei die unter der Gürtellinie waren...<grübel>is ja doof...

Das ist sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Du kannst auch einen gebrauchten Herd kaufen. Schon daran mal gedacht? Habe ich zum Beispiel gemacht für 30 €, obwohl ich Kohle genug verdiene.
Mit diesem Anspruchsdenken kommst du nicht weit. - Tut weh so was lesen zu müssen. Ist aber ein Naturgesetz, mitten aus dem Leben.
nein, müssen die nicht.
in deinem regelsatz ist alles abgegolten, du musst einteilen.
Devildog am 13. April 2008 00:23 Stimmt nicht, das sind Aufwendungen die nicht im Regelsatz enthalten sind. Man kann sogar einen Antrag auf eine komplete Wohnungseinrichtung stellen (geht aber nur einmal)
da irrst du aber gewaltig, die zeiten sind rum. gehört nicht zu den einmaligen leistungen , im höchstfalle gewährt die arge ein darlehen.
bitmap am 13. April 2008 00:28 ''Man kann sogar einen Antrag auf eine komplete Wohnungseinrichtung stellen (geht aber nur einmal)''
Für eine Erstausstattung. Was hier vermutlich nicht zutrifft.
Devildog am 13. April 2008 00:35 Nein, stimmt komplete W.einrichtung trifft nicht zu. Aber der Herd gehört, wie Kühlschrank, Tv und Waschmaschine zu den Dingen, die in unserer Gesellschaft "lebensnotwendig" eingestuft werden und wenn sie, wie erwähnt, nicht schon einmal irgendwas in der Form beantragt hat, dann bekommt sie aben dieses Gerät (bzw. sie bekommt eine Pauschale und mit dieser muß sie sich einen Herd kaufen), habe ich für einen Schützling von mir erst lt. Woche, mit Hilfe von Sozi. Pauschale, getan. LG D

Nein, das ist leider im Regelsatz enthalten, aber es gibt ja noch andere Einrichtungen wie z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritas und sogar die Heilsarmee, wie ich mich kürzlich erst noch belehren lassen musste.
KEINER MUSS dir helfen!!!! Auch ein Zozi ist ein SOzialamt - und so sozial wie man reinruft, so sozial gibt die Volksgemeinschaft, die für dich Steuern zahlt zurück.
Ich gebe ausdrücklich mitra54 drei DH!!!
Devildog am 13. April 2008 00:57 Vielleicht hat er nicht einen so großen Wortschatz oder es war die Aufregung<g> oder es ist ein Ausländer, dem die "Feinheiten" unserer Sprache nicht so mächtig sind. LG D
Deine Antwort macht mich irgendwie sauer. Auch ich mußte kurzzeitig von Harz4 leben. Das war nicht meine Absicht und das hab ich auch nicht gewollt und da wollte ich auch nicht hin. Es ist Gut, das wir noch eine soziale Wäschespinne haben(mehr ist das nicht).... Und denk doch mal nach, es kann JEDEN treffen. L.G.
Devildog am 13. April 2008 01:21 @kraudischen...ja, ich weiß wie viele ganz schnell in so eine Situation kommen können. Da sind ganz tragische Geschichten bei. Sie sind alle sehr dankbar, wenn sie wie Menschen behandelt werden und nicht wie Aussätzige, die sich dafür Schämen mussen, das muß nämlich keiner!! :-D
ich denke skeptikers antwort bezog sich wohl auf die fagestellung mit MUSS.
und da kann ich ihm nur zustimmen, denn dieses MUSS sagt ja schon alles aus. es könnte ja auch heißen WÜRDE oder KANN.
dieses fordernde MUSS finde ich auch widerlich.
Ja, muß:::: ich war in der dummen Situation, das ich ein Auto hatte. Das mußte natürlich erhalten bleiben, da ich damit "QUALIFIZIERT" bin. Kostenbeteiligung seitens Amt null. Aber !!!!! Ich war echt am Ende!!!!! L.G.
Devildog am 13. April 2008 01:55 Ja, man merkt, wenn jemand mit solchen Behörden noch nicht viel zu tun hatte...viel Halbwissen. Möchte zum Schluß noch erwähnen, das nicht vergessen werden sollte, das der "liebe Herr Hartz", der diese schönen Änderungen, eingeführt hat, wegen Betrugs und Unterschlagung, in Millionenhöhe, vor Gericht stand und "nur" Bewährung bekam, wahrscheinlich waren die Richter, die dieses "Ach so grausame Urteil" fällten, diejenigen, die mit ihm auf diesen "Sexpartys" unsere "Steuergelder" durchgebracht haben (hähä), also Steuern muß ich eh zahlen und dann doch lieber jemandem, der sich dann z.B. ne "gebrauchte Waschmaschine" zulegen kann, als diesen "Schmutzfinken", die sich nen Dreck um die Armen scheren, nur ein Konzept verkaufen wollen, nur um noch mehr Geld zu "scheffeln"...Amen! :-D
Dein Wort in Gottes Ohren!!! L.G.
@kraudischen: ich verstehe dich schon, aber du bist bestimmt nicht hin und hast gesagt, es MUSS, man fragt doch mit anderen worten. das war gemeint.
tut mir leid, dass sie dir nicht geholfen haben, aber darlehensweise hätte da was gehen müssen.
@devildog: woher willst du wissen, dass ich keine behörden kenne? vielleicht mehr als du, mit sicherheit sogar. arbeite du erst mal paar jahre bei einer behörde, dann kannst dich aufschwingen. Amen :o))
Devildog am 13. April 2008 02:59 seufz...ich hab doch garnicht dich persönlich gemeint (sonst hätte ich dich direkt angeredet), sondern allgemein und arbeiten tue ich mit Behörden seit ca. 14 Jahren und "Aufschwingen" tue ich mich schon zweimal nicht. Ich bin weder unhöflich noch verletztend. Ich berichte nur aus meiner Praxis mit meinem e.V., außerdem hab ich noch mehr geschrieben, das wesentlich interessanter ist und dich bewegt nur, das ich dir was unterstelle. Deswegen nochmal: Nein, ich behaupte nicht, daß du "xy" keine Ahnung hast. Ich unterstelle dir nix und ich glaube dir auch was du schreibst. Sollte ich mich irgendwie missverständlich ausgedrückt haben, dann tut es mir leid, lag nicht in meiner Absicht, so ist jetzt wieder gut?.....aufschwingen tu ich mich trozdem nicht<gg> P.S. Zu deinem Kommentar an "kaudischen", kann ich dir soviel sagen, das wir (Verein) gerade in 3 Fällen wegen eben diesem Darlehen mit dem Amt rumstreiten, darunter eine Hochschwangere Frau, die keinen Strom hatte, weil ihr Ex die Rechnungen nicht bezahlt hat und bei Nacht und Nebel ab ist. Über "3 Monate" hat die Frau mit dem Amt gekämpft und nix erreicht. Ihr wurde mitgeteilt, das das Amt da "generell" nie was machen würde..Aus, Basta! Durch Zufall hat sie von uns erfahren, sie war vollkommen verzweifelt. Ich bin mit ihr am nächsten Tag ins Amt...und zwei Tage später hat das Amt ihr das "Darlehen" überwiesen. Das ist eigentlich das, was ich meinte, mit Halbwissen und du hast an meinem Bsp. ja gemerkt, "wissen" heisst noch lange nicht, was kriegen. Ich habe schon mit Sacharbeitern zu tun gehabt, die "wussten überhaupt nicht", das man z.B. diese Darlehen beantragen kann, was das für Diskus. gegeben hat, kannst du dir vielleicht vorstellen LG Devi
Devildog am 13. April 2008 03:04 So, jetzt ist hoffentlich alles wieder gut. Der Frageschreiber is wahrscheinlich schon längst in der Heia und wir grübeln und kommentieren...lach :.D
Liebe/r skeptikerr007,
ich würde dich bitten, dich vorschnell über einen Fragesteller zu urteilen. Es hilft ihm viel mehr, wenn du ihm einen Rat gibst.
Viele Grüße,
Marie vom gutefrage.net-Support
Was soll das denn für eine Reglementierung sein? Willst du in Zukunft diese Ermahnung 100fach am Tag schreiben? Ich habe auch Zustimmung bekommen und finde meine Position sehr berechtigt, wie andere auch!

Kannst Du Frage ausformulieren?
Wieselchen1 am 13. April 2008 00:14 zozi = Sozialamt
cyberoma am 13. April 2008 00:35 Aha. so ein Quatsch! Wo kommt das Z her am Anfang? Von Zozialamt?
Nein , nicht mehr. Das muß man sich zusammensparen. Frag mich nicht wie..... Versuch es mal auf dem Sperrmüll. L.G.
Devildog am 13. April 2008 00:25 Kühlschrank, Herd, Waschmachine usw. fallen nicht darunter...gilt für Hausratanschaffungen und Kleidung (aber auch nur wenn ich schon beim Amt bin und soetwas schon mal bezogen habe)
All das bekommst Du nur noch, wenn du zum 1. Mal einen Haushalt einrichtest. L.G.
Devildog am 13. April 2008 00:37 Sag ich doch, egal ob eine komplete Einrichtung oder bezogen auf ein einzelnes Gerät...einmal kann man es beantragen.
Geisterfahrer am 13. April 2008 02:28 aber nicht wenn man solch ein gerät schon mal besessen hat.@ Devildog
Devildog am 13. April 2008 19:00 wenn man noch kein´s beantragt hat, gibt´s Möglichkeiten...

Ich frag erst mal vorsichtshalber in welchem Land du wohnst.
bitmap am 13. April 2008 00:46 ... mal auf Verdacht gepostet ... gültig in Deutschland.
Devildog am 13. April 2008 00:50 Ja, kenn ich. Was da steht, kann man in der Praxis vergessen. Ihr glaubt garnicht was ich mit dem Amt schon alles erlebt habe..wenn man einen Antrag stellt und eine ausführliche, dem "Inhalt entsprechenden" (wird gerne von der ARGE zitiert) Grund angiebt, dann geht einiges, was da nicht drin steht..könnt ihr mir glauben
bitmap am 13. April 2008 01:01 Wir diskutieren und diskutieren und dann stellt sich vielleicht raus, dass er/sie gar nicht in D lebt. Alles schon erlebt bei gf.
Für mich ist deshalb hier erst mal EOD bis ich ne Antwort auf meine obige Frage bekomme. wink
Devildog am 13. April 2008 01:08 Stimmt, dann wär die Disku für die Katz...es ist doch immer wieder gut einen "bitmap" an Bord von GF zu haben, der an die "Fragen" denkt, an die keiner denkt :-D
@bitmap:
du sagst es, man erlebt hier die tollsten dinger, deshalb denke ich auch, es ist ein fall für vergebene liebesmüh.
daher auch winktschaubaybay