Oder gibt es auch Ausnahmen?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Das eine Trennungsjahr muss nicht eingehalten werden, wenn es einem Ehepartner völlig unzumutbar ist, noch länger mit dem anderen Ehepartner - auch nur formal - verheiratet zu sein. Solche Umstände können vorliegen, wenn:
der Ehegatte in der Ehe misshandelt wurde
die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist
bei sexueller Erniedrigung durch den anderen Ehegatten

Es gibt die sogenannte Härtefallklausel, die es ermöglicht, eine Scheidung durchzuführen, ohne das Trennungsjahr einzuhalten. Aber um diese Klausel anwenden zu können, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Sie kann u. U. dann greifen, wenn
vorliegen. Das Gericht prüft sehr genau, ob diese Klausel angewendet werden kann oder nicht.

Wenn beide trennungswilligen Partner sich einig sind und behaupten, sie seien schon ein Jahr getrennt, dann wird das sicher niemand ernsthaft bezweifeln und kontrollieren.
Wenn beide Partner übereinstimmend einen Trennungszeitpunkt angeben, der 1 Jahr zurück liegt, geht das Gericht von der Richtigkeit der Angaben aus. Man sollte aber aufpassen, dass man sich steurlich kein Eigentor schießt. Die Trennung führt zu einer Änderung der Steurklasse und damit zu verändertem Einkommen. Dies u.U auch rückwirkend, wenn man den Trennungzeitpunkt zurückdatiert.