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Muss das Trennungsjahr vor einer Scheidung immer eingehalten werden?

gefragt von antonia am 10.10.2007 um 9:41 Uhr

Oder gibt es auch Ausnahmen?


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anonym
beantwortet von Auskunft am 10. Oktober 2007 09:46
7x
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Das eine Trennungsjahr muss nicht eingehalten werden, wenn es einem Ehepartner völlig unzumutbar ist, noch länger mit dem anderen Ehepartner - auch nur formal - verheiratet zu sein. Solche Umstände können vorliegen, wenn:

  • der Ehegatte in der Ehe misshandelt wurde

  • die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist

  • bei sexueller Erniedrigung durch den anderen Ehegatten

(http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3642&key=standarddocument1054348&seite=4)


gri1su
beantwortet von gri1su am 10. Oktober 2007 09:58
7x
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Es gibt die sogenannte Härtefallklausel, die es ermöglicht, eine Scheidung durchzuführen, ohne das Trennungsjahr einzuhalten. Aber um diese Klausel anwenden zu können, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Sie kann u. U. dann greifen, wenn

  • Mißhandlungen
  • Demütigungen / Erniedrigungen (auch sexuell)
  • sonstige Straftaten

vorliegen. Das Gericht prüft sehr genau, ob diese Klausel angewendet werden kann oder nicht.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 10. Oktober 2007 20:28
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Wenn beide trennungswilligen Partner sich einig sind und behaupten, sie seien schon ein Jahr getrennt, dann wird das sicher niemand ernsthaft bezweifeln und kontrollieren.


anonym
beantwortet von salandrine am 11. Oktober 2007 11:58
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Wenn beide Partner übereinstimmend einen Trennungszeitpunkt angeben, der 1 Jahr zurück liegt, geht das Gericht von der Richtigkeit der Angaben aus. Man sollte aber aufpassen, dass man sich steurlich kein Eigentor schießt. Die Trennung führt zu einer Änderung der Steurklasse und damit zu verändertem Einkommen. Dies u.U auch rückwirkend, wenn man den Trennungzeitpunkt zurückdatiert.





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