Ich meine bei technischen Geräten, wo es wichtig ist, jedes Wort bei der Installation zu verstehen.
Muss nicht sein, aber ist so wegen Geiz der Unternehmen, die sich keine Fachübersetzer leisten wollen (wobei die eh' nicht besonders viel verdienen).
Wenn die beschreibung unverständlich ist, ist auch kein gültiger kaufvertrag zu stande gekommen und man kann das gerät wieder zurückgeben und das geld verlangen
Ja, danke für Ihre Meinung mit dem Tip. Aber wenn man das Gerät unbedingt haben möchte, wäre das nicht günstig. Gegebenenfalls werde ich natürlich darauf pochen, daß kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Ehrlich gesagt, ich habe es unter diesem Aspekt nicht gesehen bis jetzt.
RolfHoegemann am 12. November 2007 21:12 Oder eine Preismindeeung ansprechen, da das Produkt durch die schlechte Betriebsanleitung einen Mangel aufweist...
Müßte zwar nicht sein, aber Übersetzungen kosten Geld, was das Produkt wieder verteuern würde. Also wählt man seitens der Firmen wohl den einfachen Weg mit Übersetzungs-Programmen,wo die Antworten oft sehr lustig und manchmal auch unverständlich sind. Wenn man nicht mit der Anleitung zurecht kommt, was oft bei techn. Produkten der Fall ist, darf man das Gerät wieder zurückbringen! Anderenfalls sollen die im Laden erklären, wie es funktioniert! Gruß, Karolone
Ja, diese Sparsamkeit macht sich auf vielen Gebieten breit. Mit besserer Übersetzung ließe sich wohl mancher Reklamationsgang vermeiden und das Personal könnte stattdessen sich anderen Aufgaben widmen