Muss das Jobcenter die Kosten für Rückbuchungen und Überziehungszinsen zahlen, wenn Hartz4 nicht da?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, dass er da wohl eher schlechte Karten hat. Aber versuchen würde ich es auf alle Fälle : bei der Bank eine Übersicht der Rückbuchungen ausdrucken lassen, bzw. kann man diese auch auf den Kontoauszügen sehen und die jeweils dazugehörigen -von der Bank in Rechnung gestellten Kosten- auch. Das würde ich auf alle Fälle bei der ARGE zusammen mit einer Beschwerde einreichen, so dass eine Prüfung vorgenommen wird, warum kein Geld gezahlt wurde. Wenn das nicht hilft, bei uns in Berlin gibt es eine kostenlose Wochenzeitung (Berliner Abendblatt), da steht immer eine "Kummernummer" drin, an die man sich wenden kann, wenn man Probleme mit dem Amt hat. Die Redaktion setzt sich dann mit denen -i.d.R. höchsten Stelle des Amtes- auseinander...und wie so die Einzelfälle in der Zeitungsrubrik beschrieben werden, scheint das immer erfolgreich. Vielleicht gibt es sowas bei Euch auch (ich weiß ja nicht wo Ihr herkommt), wäre vielleicht aber eine Idee. Viel Glück...und alles Gute für Deinen Bekannten.

Ja, er sollte Widerspruch einlegen und sie müssen begründen, wieso sie das Geld einbehalten haben und müssen auch für die entstandenen Kosten aufkommen. Er hat ja diesen Monat noch kein eigenes Einkommen gehabt, das kann er wohl belegen und dann müssen sie auch zahlen.

richtig nur meist lässt einen die arge dann im stich weil man ja arbeit hat!!°° und stellt einfach geld ein egal wann man erst lohn erhält! wenn du dann zum übergang geld brauchst dann musste das extra neu beantragen was genauso lang dauert wie wenn du auf den lohn wartest! total dämlich halt! und eben das was du noch zu bekommen hast bekommste

Er sollte sich diese Forderungen der Bank schriftlich geben lassen und dann kann er damit zu seinem Fallmanager gehen und dieses vorlegen. Je nach Laune des Sachbearbeiters kann er Glück haben. Die Arge zahlt Mahnkosten wenn die Miete durch ihr Verschulden zu spät überwiesen wurde und somit hat er gute Chancen das sie auch diese Kosten übernehmen.

Kosten der Unterkunft sind in der Tat in tatsächlicher Höhe zu übernehmen - da kann man gut begründen, dass durch das JC verursachte Extrakosten auch bezahlt werden müssen. Beim Strom, Versicherung etc. sieht das anders aus.

Außerdem erwartet das JC, das man eine Rücklage bildet, um genau solche Engpässe zu überbrücken.

erstmal:: wenn er angegeben hat das er nen job hat dnan stellend ie das geld ja auch sofort ein! egal wann er seinen ersten lohn bekommt! das wa er noch bekommt den rest , naja das wird entweder dann noch berechnet, meist schnell oder eben nicht ...

dauert aber auch ne woche oder so länger meist nich

aber wenn er schriftlich hat das ihm geld zum 1ten bekommen sollte dann muss er mit dem bearbeiter oder dem leiter da reden und evntl. antrag stellen!

aber 30 euro wegen rückbuchungen etc?! das is nich mehr normal! also wenn er normale kosten wie rechnungen, miete, nk etc hat!

und wie gesgat normal bekommt er dann kein geld mehr weils berechnet wird was ihm noch zusteht überhaupt!8BEI MIR MOM FAST AUCH GENAUSO

Für Oktober steht ihm noch Geld zu, ab November neuer Job. Wäre echt ´n Hammer, wenn das Geld schon eingestellt worden wäre ohne Begründung.

@Kanini

ja das hatte ich wie gesagt shcon mehrmals! wenn man denen mitteilt das man ne arbeit hat dann wird man abgemeldet sofort. aber normalerweise sagen die das einem!

Ich habe auch ab 14.9 arbeit wieder bekommen und bekomme erst 15.10 lohn...ersten richtigen, also vollen 15.11 sozusagen denen war das auch egal wie ich dann am 1. meine sachen bezahle(weil lohn ja am 15ten)ohne nen vorschuss vom arbeitgeber wärs nich gegangen!

Wenn du Abbuchungen oder Überweisungen tätigst, musst du selbst sicher stellen, dass dein Konto gedeckt ist. Wenn zu erwarten ist, dass das Konto evtl. noch nicht gedeckt ist, darf man eben noch keine Verfügungen treffen.

musst du selbst sicher stellen, dass dein Konto gedeckt ist.

Und wie soll das ein Harz 4 Empfänger machen, wenn das Amt rechtwidrig nicht zahlt ? Wenn das Amt zu Unrecht Zahlungen nicht leistet, muß es auch für den Verzugschaden aufkommen.