Da gibt es doch irgendwie so eine Regelung oder? Wo steht das denn genau und was kann ich tun bei nicht-einhaltung? Evtl. nicht zahlen?

es muss lediglich günstiger sein, als ein in der Menge vergleichbares alkoholisches Getränk
ja aber nicht 1 €. es muss nur billiger sein - 1 cent genügt. frag beim ordnugsamt nach.

Nein. Ein nichtalkoholisches Getränk muss günstiger sein, als die alkoholischen. Das ist meist ein Glas Milch. Was Du machen kannst, wenn das nicht so ist, weiß ich leider nicht.
Delot am 18. August 2008 18:33 DH! (Pssst ...beim Gewerbeaufsichtsamt melden)
fabienne1997 am 18. August 2008 18:34 leider ist das zu 80% nicht der Fall! Cola und Fanta sogar Wasser kosten meistens 50 Cent mehr als das Bier! Deswegen bestelle ich gerne dreiviertel Limo mit nem SChuß Bier als Radler ;-)
Elfa108 am 18. August 2008 18:42 ja oder es kostet gleich viel : D
aber es gibt ja auch abende in discos an denen tequila 1 € kostet (nur nen kleines gläschen) und nen wasser und alles andere 2,50€
Preiswerter heißt ja nicht um 1 Euro, es genügen ja schon 5 oder 10 Cent.
EIn alkoholfreies Getränk muss günstiger sein, als das günstigste alkoholische Getränk! Meist handelt es sich dann um ein Glas Milch!!
Baiana am 18. August 2008 18:33 lach Zeitgleich!
Ist doch auch ein Kunststück - schafft nicht jeder!!!

mh ... aber wenn es um die gleiche füllmenge geht...
im akzenta z.b. zahlste wohl unter 50 ct für ein landfürst pils oder so
da haste dann nen halben liter, wa?
für den preis kriegste vll nen trinkpäckchen

Da gibt es meines Wissens nur eine Richtlinie, aber keine konkrete Vorschrift, die einzuhalten ist. (Ich habe jetzt aber nicht nachgesehen.)
Nicht zahlen ist selbstverständlich keine Option; selbst wenn es eine Vorschrift geben sollte. Es zwingt Dich ja niemand, etwas zu bestellen.
Hallo EIN Alkoholfreies Getränk darf nur soviel kosten wie das günstigste Alkoholische Getränk. Meistens ist das Bier und Wasser bei gleicher Füllmenge.