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muss das amt mir eine neue wohnung zahlen wenn die alte kalt und unbeheizbar ist

gefragt von Atze1963 am 27.03.2008 um 16:16 Uhr

ich wohne in einer d.g. wohnung die ofenheizung hat. das amt zahlt dafür ca.250 euro. ich bekomme die wohnung aber nicht warm und bin somit sehr oft krank. beim amt sagte man mir das ich mir zwar eine neue wohnung suchen könnte, mir jedoch dann die miete nicht mehr weiter bezahlt wird. ich habe beim arzt nun ein gutachten erstellen lassen, in dem bestätigt wird das die häufigen erkrankungen auf grund der wohnsituation zustande kommen. das amt weigert sich aber weiterhin mir zu helfen. bitte geben sie mir einen rat. danke alex


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anonym
beantwortet von ellypirelli am 27. März 2008 18:28
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eigentlich müssen sie die neu wohnung bezahlen. doch das müssen sie, nicht breit reden lassen. wenn man den spruch lässtdann sieht man sich vor dem gerichtdann spuren sie. aber die kosten und grösse der wohnung müssen im rahmen des arbeitsamtes bleiben. ich meinte was das arbeitsamt darin vorschreibt.


suzee
beantwortet von suzee am 27. März 2008 23:23
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Au Mann, solche Berichte machen mich echt wütend! Ich habe selbst oft genug die Erfahrung gemacht (in eigener Sache, aber auch bei Bekannten), wie schwer es sein kann, gerechtfertigte Ansprüche gegenüber dem Amt durchzusetzen. Gibt es bei Dir im Ort eine gemeinnützige Vereinigung, die Hartz IV-Empfängern hilft, ihre Ansprüche durchzusetzen? Wenn es die gibt, würde ich mich an die wenden, die geben kostenlos Rat und helfen wirklich. Hier in Berlin gibt es z.B. eine sog. Mithilfe E.V., da arbeiten ausgebildete Sozialarbeiter, die sich mit den Paragraphen auskennen und gepfefferte Briefe schreiben können - so eine juristische Argumentation hilft dann beim Amt.





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