Mein Freund hat Anfang März ALG 1 beantragt und auf dem Sozialamt ergänzende Sozialhilfe weil das ALG 1 nicht ausreicht.nun hat er vom Soziamt kein Geld bekommen nach lauter telefoniererei sagte das Sozialamt die würden nur auf die Freigabe vom Arbeitsamt warten...er solle nochmal zum Arbeitsamt gehen die sagen nun er müsste auf irgendeine Jobbörse und die ergänzende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts dort beantragen und nicht auf dem Sozialamt. Darauf hin nochmal zum Sozialamt und fragte warum ihm das niemand gesagt hat das er das dort auch nochmal beantragen müsse. Die meinten dann das wenn er dann morgen bei diesem Jobcenter das beantragt würde er erst Geld ab morgen bekommen!

Leider hat das amt da recht. Er hätte den Antrag auf Wohngeld beim Arbeitsamt beantragen müssen. Die Ämter nehmen die Anträge erst mal so an und prüfen sie dann, ob Ansprüche bestehen. "enn er den Antrag nun beim falschen Amt gemacht hat, ist das "sein Problem". Da tun die sich auch nichts von an. In Deutschland heißt es da ganz einfach: Unwissenehit schützt vor Strafe nicht. Da hätte er sich vorher genau drüber informieren müssen.
Auch hier empfehle ich, die Frage bei www.tacheles-sozialhilfe.de zu stellen. Dort ist ein Forum, in dem du deine Fragen stellen kannst. Soweit ich weiß, sind die Leutchen bei den Ämtern aber auch verpflichtet, dich über deine Rechte und Pflichten gründlich zu informieren. Sprich man hätte euch sagen müssen was ihr zu tun habt. Aber genaueres kann man dir sicherlich im Tacheles-Forum sagen.
Liebe Grüße und viel Erfolg
lieben dank euch allen
sozialleistungen werden erst dann gezahlt, wenn sie beantragt sind, also ab dem datum und nicht rückwirkend.
ja weiß ich aber auf dem Sozialamt war es ja beantragt und das ALG 1 war beim Arbeitsamt beantragt woher sollte er denn wissen das er noch nen Antrag stellen muss?
wie ich das jetzt verstehe, war er beim falschen amt.
er hätte das ergänzenede hartz 4 bei der ARGE beantragen müssen.
wenn er zur ARGE geht, das so vortragen, aber eine garantie ist es nicht, dass die das berücksichtigen.
evtl. widerspruch einreichen, denn das sozialamt hätte das wissen müssen.
er muss bei der ARGE Arbeitslosengeld2 beantragen,das gilt erst ab Tag der Antragstellung.Das Sozialamt ist nur zuständig wenn er gar nicht mehr oder weniger als zwei Stunden arbeiten kann.

Das Geld vom Amt bekommt man seit dem Tag wo man den Antrag gestellt hat und nicht später ich bin auch beim Amt schon lange und ich weiß wie sowas ist ich habe es Amt auch schon oft beim Sozialamt angeklagt und habe bis jetzt immer recht bekommen also wenn es Probleme gibt kann ich dir nur empfehlen aufs Sozialamt zugehen
richtig ist es trotzdem nicht oder?hat ja schließlich die Anträge abgegeben...
Da ist oft so einiges nicht "richtig". Aber in die Falle tapsen leider öfter welche.
@katzentatze:
wohngeld beim arbeitsamt? seit wann das denn?
Sorry. Hab das mit der ARGE immer noch nicht ganz drin. Da rutscht schon mal ein Arbeitsamt dazwischen. Hoffe, es ist zu verzeihen. :-)
alles verziehen, katzentatze, aber wohngeld gibt es auch bei der ARGE nicht :o))
Hier gehen alle Anträge an die ARGE Kreis XXX. Ist aber auch alles in einem Gebäude und nicht wie in vielen Orten in verschiedenen.