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muss chefin das versprochene Gehalt zahlen?

gefragt von BigStgtGirlyBigStgtGirly am 23.07.2008 um 20:45 Uhr

Bekomm jetzt ungefähr nur die Hälfte von dem versprochenem Gehalt, hab schon mit ihr gesprochen aber sie juckt das nicht!


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halbermeister
beantwortet von halbermeister am 23. Juli 2008 20:46
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was ist ihre begründung ?

Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 23. Juli 2008 20:48

Sie diskutiert da nicht drüber, sie hat gesagt nur weil ich so wenig arbeitsjahre hab (in der Branche) bekomm ich den Tariflohn nicht.

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 23. Juli 2008 20:53

Sie muß Tarif zahlen! Wenn möglich, geh zur Gewerkschaft, wenn nicht akzeptieren oder Job wechseln

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 23. Juli 2008 20:55

sie muss NICHT tarif bezahlen.das ist falsch.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 23. Juli 2008 20:58

nur wenn ein TV in der Firma Gültigkeit hat, sonst nicht.

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 23. Juli 2008 21:00

sollen wir uns zusammen tun und ne arbeitsrechtanlaufstelle gründen?:-)

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 23. Juli 2008 21:03

hab davon keine Ahnung :-))

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 23. Juli 2008 20:53

das ist keine zulässige begründung.das vereinbarte entgeld steht dir uneingeschränkt zu.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 23. Juli 2008 20:53

Was sie sagt ist schnurz. Entweder habt ihr einen TV der dann auch für beide Seiten bindend ist, oder ihr habt keinen so gilt die Regelung in deinen Arbeitsvertrag.

Mündliche Zusagen sind bindend, aber ohne Zeugen wohl nicht durchsetzbar.

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 23. Juli 2008 20:58

in diesem fall geht es anscheinend um einen nicht tarifgebundenen einzelarbeitsvertrag.aus der frage ist nicht ersichtlich in welcher form der abschluss zu stande kam.


regideur
beantwortet von regideur am 23. Juli 2008 20:46
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Hast Du das schriftlich?

Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 23. Juli 2008 20:49

nein mündlich

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 23. Juli 2008 20:53

Du wirst ein Beweisproblem haben. Ein Tariflohn steht Dir aber zu!

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 23. Juli 2008 21:02

Ein Tariflohn steht nur dann zu wenn ich der Firma ein Tarifvertrag besteht der noch Gültigkeit hat.

Ansonsten kann die Chefin fast machen was sie will.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 23. Juli 2008 21:07

Da hast Du natürlich recht. Ich bin davon ausgegangen das es einen gültigen Tarifvertrag gibt.


Jubuttaba
beantwortet von Jubuttaba am 23. Juli 2008 20:47
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eigentlich sind mündliche Absprachen auch bindend!!

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 23. Juli 2008 20:48

eigentlich ja, aber ohne Zeugen hast du da Probleme...


marbeja
beantwortet von marbeja am 23. Juli 2008 20:47
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War das Brutto ? Denn Du bekommst nur Netto.

Kommentar von Simple_avatar2smallBigStgtGirly am 23. Juli 2008 20:51

das ist mir klar, trotzdem bekom ich zuwenig raus


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 23. Juli 2008 20:47
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Hast du das schriftlich oder einen Zeugen für ihre Zusage?

Wenn ja hast du Anspruch. Wenn nein hast du Pech gehabt.





albundysohn
beantwortet von albundysohn am 23. Juli 2008 20:47
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Ein mündlicher Vertrag ist rechtlich wie ein schriftlicher. Das Problem ist es, das Gesprochenen zu beweisen.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 23. Juli 2008 20:49

genau richtig





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