Bekomm jetzt ungefähr nur die Hälfte von dem versprochenem Gehalt, hab schon mit ihr gesprochen aber sie juckt das nicht!

Hast Du das schriftlich?
nein mündlich
regideur am 23. Juli 2008 20:53 Du wirst ein Beweisproblem haben. Ein Tariflohn steht Dir aber zu!
Zander1961 am 23. Juli 2008 21:02 Ein Tariflohn steht nur dann zu wenn ich der Firma ein Tarifvertrag besteht der noch Gültigkeit hat.
Ansonsten kann die Chefin fast machen was sie will.
regideur am 23. Juli 2008 21:07 Da hast Du natürlich recht. Ich bin davon ausgegangen das es einen gültigen Tarifvertrag gibt.

eigentlich sind mündliche Absprachen auch bindend!!
Zander1961 am 23. Juli 2008 20:48 eigentlich ja, aber ohne Zeugen hast du da Probleme...
War das Brutto ? Denn Du bekommst nur Netto.
das ist mir klar, trotzdem bekom ich zuwenig raus

Hast du das schriftlich oder einen Zeugen für ihre Zusage?
Wenn ja hast du Anspruch. Wenn nein hast du Pech gehabt.

Ein mündlicher Vertrag ist rechtlich wie ein schriftlicher. Das Problem ist es, das Gesprochenen zu beweisen.
Zander1961 am 23. Juli 2008 20:49 genau richtig
Sie diskutiert da nicht drüber, sie hat gesagt nur weil ich so wenig arbeitsjahre hab (in der Branche) bekomm ich den Tariflohn nicht.
Sie muß Tarif zahlen! Wenn möglich, geh zur Gewerkschaft, wenn nicht akzeptieren oder Job wechseln
sie muss NICHT tarif bezahlen.das ist falsch.
nur wenn ein TV in der Firma Gültigkeit hat, sonst nicht.
sollen wir uns zusammen tun und ne arbeitsrechtanlaufstelle gründen?:-)
hab davon keine Ahnung :-))
das ist keine zulässige begründung.das vereinbarte entgeld steht dir uneingeschränkt zu.
Was sie sagt ist schnurz. Entweder habt ihr einen TV der dann auch für beide Seiten bindend ist, oder ihr habt keinen so gilt die Regelung in deinen Arbeitsvertrag.
Mündliche Zusagen sind bindend, aber ohne Zeugen wohl nicht durchsetzbar.
in diesem fall geht es anscheinend um einen nicht tarifgebundenen einzelarbeitsvertrag.aus der frage ist nicht ersichtlich in welcher form der abschluss zu stande kam.