Habe hier eben eine Antwort gelesen, die aus einem reinen Zitat bestand. Der Autor meinte, er gebe die Quelle nur dann an, wenn dort weiterführende Informationen zu erwarten wären. Meines Wissens muss bei Zitaten aber immer die Quelle angegeben werden oder täusche ich mich?
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§ 63 UrhG (Urheberrechtsgesetz) - Quellenangabe
Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 sowie der §§ 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.
Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert. In den Fällen der öffentlichen Wiedergabe nach den §§ 46, 48, 51 und 52a ist die Quelle einschließlich des Namens des Urhebers stets anzugeben, es sei denn, dass dies nicht möglich ist.
Wird ein Artikel aus einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt nach § 49 Abs. 1 in einer anderen Zeitung oder in einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber, der in der benutzten Quelle bezeichnet ist, auch die Zeitung oder das Informationsblatt anzugeben, woraus der Artikel entnommen ist; ist dort eine andere Zeitung oder ein anderes Informationsblatt als Quelle angeführt, so ist diese Zeitung oder dieses Informationsblatt anzugeben. Wird ein Rundfunkkommentar nach § 49 Abs. 1 in einer Zeitung oder einem anderen Informationsblatt abgedruckt oder durch Funk gesendet, so ist stets außer dem Urheber auch das Sendeunternehmen anzugeben, das den Kommentar gesendet hat.

Jegliche Information im Internet unterliegt dem Urheberrecht. Man darf zitieren aber dann gehört es sich einfach dazu zu schreiben, bei wem man abgeschrieben hat.
Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle).
Ein Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
krauthexe am 19. Februar 2008 18:35 Richtig.
Biggi2000 am 19. Februar 2008 18:36 DH
boriswulff am 19. Februar 2008 18:37 Siehe dazu auch

Du täuscht Dich. Wo bitte ist hier ein Zwang zur Quellenangabe. Wenn derjenige schon nicht selbst googeln will, dann gibt es nur eine Antwort.
vollyhn am 19. Februar 2008 20:16 Eintrag zu : Sich mit fremden Federn schmücken!

Biggi2000 am 19. Februar 2008 19:00 war doch alles schon mal ausdiskutiert.

In welchem Beitrag war das denn?

Wer sagt den dass es tatsächlich Zitate waren? Meines Wissens ist es zwar hilfreich Quellenangaben zu machen es besteht aber keine Pflicht dazu. Ich halte es meistens so dass ich den kompletten Link angebe und der Fragesteller dann selber nachlesen muss. Ich bin halt etwas faul.
Ich sage, dass es ein Zitat war: http://www.gutefrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-chiquita-und-dole-bananen Nicht etwa ein Link, sondern kopierter Text in der Antwort.
regideur am 19. Februar 2008 18:41 So gesehen: erwischt!
DH (Daumen Hoch)
Hier geht es um Schriftformen. Glaube nicht, dass das auf das Internet anwendbar ist.
Wo liest du was von Schriftform?
Im Urhebergesetzt geht es nicht nur um Schriftform sondern z.B. auch um Zitate aus Rundfunksendern. Und wenn das Internet nicht schriftlich ist was dann?
§ 63 Abs. 2 Satz 1 UrhG
Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die öffentliche Wiedergabe eines Werkes zulässig ist, ist die Quelle deutlich anzugeben, wenn und soweit die Verkehrssitte es erfordert.
> Hervorhebung meinerseits. Das Internet ist eindeutig öffentlich.
DH. Sollte man immer machen.