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Muß bei Reklamation (Gewährleistung) auch die Arbeit ersetzt werden ?

gefragt von sunpointsunpoint am 28.11.2008 um 21:12 Uhr

Der Nachbar hat einen großen Teich. Er kaufte eine Filteranlage mit Springbrunnen. Diese ließ er in den Teich in eigener Regie von einem Bekannten einbauen und gab dafür 100,-€ aus. Nun, nach 1 1/2 Jahren ist die Anlage völlig defekt und wurde reklamiert. Der Fachhändler will auch die Anlage gegen eine neue ersetzen . Die "alte" Anlage muß nun ausgebaut und die neue wieder eingebaut werden. Dies ist ein erheblicher Aufwand. Muß der Händler nun auch den Arbeitslohn für dieses Austauschen ersetzen ? ..oder muß er nur das defekte Gerät ersetzen (umtauschen) ?

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Garantie x 944 Umtausch x 433

emjay
beantwortet von emjay am 28. November 2008 21:17
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Nein, er hat doch auch nur die Pumpe bei dem Händler gekauft und nicht die Dienstleistung.

Kommentar von Oliv1971 am 28. November 2008 21:20

In "eigener Regie". Der Händler muß also nur die Pumpe ersetzen, also auch nicht aus- oder einbauen. Für Aus- und Einbau kann er Geld verlangen - er hat sie ja nicht eingebaut!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 28. November 2008 21:21

eben


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. November 2008 21:30
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er hat Gewährleistung auf das Gerät und nicht die Arbeit..


anonym
beantwortet von stricki am 28. November 2008 21:20
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Wenn es eine Gewährleistung ist: Im Leben NICHT! Tip: Versuch Dich zu Einigen. Wenn's nicht geht, dann die harte Tour: Dein Vertrag! G


nsx280
beantwortet von nsx280 am 28. November 2008 21:19
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da er sie in eigener regie eingebaut hat, glaube ich nicht das der fachhändler für die kosten auf kommen muss. er kann zufrieden sein das der fachhändler sich darauf eingelassen hat, die alte zu ersetzten.


denecke
beantwortet von denecke am 28. November 2008 21:19
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Ich denke, er haftet nur für Mängel am Gerät. Wenn keine ordentliche Rechnung für den Einbau vorliegt, würd ich dem Händler gegenüber auch lieber die Klappe halten, sonst sagt der nachher noch "unsachgemäßer Einbau ohne autorisiertes Personal" oder so ähnlich.


anonym
beantwortet von rogber am 28. November 2008 21:18
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dein Nachbar sollte froh sein das sein Händler Gewährleistung noch gewährt. Da dein Nachbar nach dieser Zeit beweisen muss das der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Oder meinst du Garantie ?


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 28. November 2008 21:16
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Ich befürchte mal, er muss nur das Gerät reparieren bzw. austauschen. Allerdings kann man ja mal nachfragen, wie das mit der Arbeitsleistung aussieht, ob er das übernimmt.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 28. November 2008 21:18

Da hat er schon gefragt: Er übernimmt das nicht da es nicht von ihm eingeaut wurde.


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