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Muss bei mehreren Fernsehgeräten im Haushalt mehrfach GEZ gezahlt werden?

gefragt von caeciliaBLT am 15.09.2007 um 14:41 Uhr

Wir haben drei Fernseher und drei arbeitende Personen im Haushalt, jetzt wurde uns gesagt die GEZ könnte hier eine Nachzahlung verlangen, stimmt das.


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Andimarlene
beantwortet von Andimarlene am 15. September 2007 14:47
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soviel ich weis, kann die GEZ das tun. Es kommt darauf an wem die Geräte gehören, wenn die Geräte von einem Kind das noch kein Geld verdient benutzt wird, dann soweit ich das weiss nicht. Aber wenn die Geräte von Personen benutzt werden die Geld verdienen dann kann die GEZ eine Nachzahlung verlangen.

Bei uns war es so. Solange wir noch kein eigenes Geld hatten durften wir den Fernseher so im Zimmer haben aber sobald wir arbeiteten mußten wir auch GEZ zahlen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. September 2007 14:49
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Das ist leider tatsächlich so. Es sei denn, zwei diese Personen sind verheiratet, dann ist für diese beiden nur eine Gebühr fällig. (Eine Heirat von drei Personen ist derzeit noch nicht möglich.)


tradaix
beantwortet von tradaix am 15. September 2007 15:02
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Wenn Ihr jetzt anmeldet, bevor die Drücker an der Tür auftauchen und Ihr sie rein lasst, passiert nichts. Sobald die GEZ recherchiert, rechnet sie grosszügig die Rundfunkgebühren über mehrere Jahre zurück.


anonym
beantwortet von Lissa am 15. September 2007 14:49
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Dazu schreibt die Gebühreneinzugszentrale unter Gebührenpflicht:

Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin?

Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?

Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 278 Euro.

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html#3


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