Ich möchte gerne wissen, ob ein Geldgewinn (mehr als 10000€) als Einkunft gilt und somit das Kind über den gesetzlich erlaubten Betrag kommt. Muss in diesem Fall das Kindergeld zurückgezahlt werden bzw. hat das Kind dann keinen Anspruch darauf? Gelten steuerfreie Gewinne aus Gewinnspielen als Einkünfte?
wenn das kind minderjährig oder nicht in ausbildung ist und daher das kindergeld nicht anrechenbar ist, spielt vermögen keinerlei rolle beim kindergeld.
auch nicht das vermögen und einkommen der eltern.
Seit wann ist Kindergeld denn einkommensabhängig? Dachte das kriegt jedes Kind.
Die Höhe des Kindergeldes ist einkommensabhängig, gilt ab dem 2. Kind
seit wann das denn? bis zum 3. kind gibt es für jedes kind 154 euro, jedes weitere kind bekommt 179 euro.
Tja - wir bekommen nicht das volle Kindergeld ausgezahlt
ghostwriter am 29. März 2008 18:06 Richtig, nur wenn das Kind volljährig u.in der Ausbildung ist, darf es bis zu einem bestimmten Betrag verdienen,ohne dass das Kindergeld gestrichen wird.Die genaue Summe hab ich jetzt leider nicht im Kopf. Ist aber recht hoch.Da kommen die meisten Azubis nicht dran.
ghostwriter am 29. März 2008 18:08 @Kiralee, hab ich noch nie gehört.Wir haben 4 Kinder u.mussten bei der Beantragung des Kindergeldes noch nie irgendwelche Gehaltsnachweise vorlegen.
Mag vielleicht daran liegen, dass mein Mann im Staatsdienst ist und das Kindergeld nicht vom Arbeitsamt gezahlt wird
Im laufenden Jahr nicht - ab dann ja. Dumm, wenn der Gewinn am 30. 12. anfällt.
Und wenn das Kind im Studium ist und gerade einen großen Gewinn abgestaubt hat?
Könnte mir vorstellen, dass die Zinserträge des Gewinns angerechnet werden.Da müsste dann vielleicht der Freistellungsauftrag bei der Bank/Sparkasse erhöht werden. Sprech doch mal mit der Bank darüber. Ansonsten würde ich mich einfach mal bei der Kindergeldkasse erkundigen.
Danke vielmals! :)
@peanutqueen: wenn das kind studiert und bafög erhält, wird bei einem großgewinn dieses entfallen.ist das kind dann auch noch volljährig auch das kindergeld.