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Muss bei Geldgewinn das Kindergeld zurückgezahlt werden?

gefragt von Peanutqueen am 29.03.2008 um 17:54 Uhr

Ich möchte gerne wissen, ob ein Geldgewinn (mehr als 10000€) als Einkunft gilt und somit das Kind über den gesetzlich erlaubten Betrag kommt. Muss in diesem Fall das Kindergeld zurückgezahlt werden bzw. hat das Kind dann keinen Anspruch darauf? Gelten steuerfreie Gewinne aus Gewinnspielen als Einkünfte?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. März 2008 18:02
4x
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wenn das kind minderjährig oder nicht in ausbildung ist und daher das kindergeld nicht anrechenbar ist, spielt vermögen keinerlei rolle beim kindergeld.

auch nicht das vermögen und einkommen der eltern.

Kommentar von Peanutqueen am 29. März 2008 18:04

Und wenn das Kind im Studium ist und gerade einen großen Gewinn abgestaubt hat?

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 29. März 2008 18:10

Könnte mir vorstellen, dass die Zinserträge des Gewinns angerechnet werden.Da müsste dann vielleicht der Freistellungsauftrag bei der Bank/Sparkasse erhöht werden. Sprech doch mal mit der Bank darüber. Ansonsten würde ich mich einfach mal bei der Kindergeldkasse erkundigen.

Kommentar von Peanutqueen am 29. März 2008 18:13

Danke vielmals! :)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. März 2008 18:23

@peanutqueen: wenn das kind studiert und bafög erhält, wird bei einem großgewinn dieses entfallen.ist das kind dann auch noch volljährig auch das kindergeld.


anonym
beantwortet von FridaGT am 29. März 2008 17:55
1x
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Seit wann ist Kindergeld denn einkommensabhängig? Dachte das kriegt jedes Kind.

Kommentar von Simple_avatar2smallkiralee am 29. März 2008 17:56

Die Höhe des Kindergeldes ist einkommensabhängig, gilt ab dem 2. Kind

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. März 2008 18:00

seit wann das denn? bis zum 3. kind gibt es für jedes kind 154 euro, jedes weitere kind bekommt 179 euro.

Kommentar von Simple_avatar2smallkiralee am 29. März 2008 18:01

Tja - wir bekommen nicht das volle Kindergeld ausgezahlt

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 29. März 2008 18:06

Richtig, nur wenn das Kind volljährig u.in der Ausbildung ist, darf es bis zu einem bestimmten Betrag verdienen,ohne dass das Kindergeld gestrichen wird.Die genaue Summe hab ich jetzt leider nicht im Kopf. Ist aber recht hoch.Da kommen die meisten Azubis nicht dran.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 29. März 2008 18:08

@Kiralee, hab ich noch nie gehört.Wir haben 4 Kinder u.mussten bei der Beantragung des Kindergeldes noch nie irgendwelche Gehaltsnachweise vorlegen.

Kommentar von Simple_avatar2smallkiralee am 30. März 2008 08:32

Mag vielleicht daran liegen, dass mein Mann im Staatsdienst ist und das Kindergeld nicht vom Arbeitsamt gezahlt wird


kiralee
beantwortet von kiralee am 29. März 2008 17:55
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Im laufenden Jahr nicht - ab dann ja. Dumm, wenn der Gewinn am 30. 12. anfällt.

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 30. März 2008 09:18

hast du mal im Lotto gewonnen, oder woher weißt du das :))?

Kommentar von Simple_avatar2smallkiralee am 30. März 2008 09:36

Nein, leider nicht :-p, aber so was weiß frau :-))



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