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Muss bei einer Scheidung bei der es auch ums Sorgerecht geht immer die 3-Jahresfrist eingehalten werden?

gefragt von peace4all am 27.11.2007 um 14:38 Uhr

Ich habe mal gehört, dass ein Paar, das ein gemeinsames Kind hat und sich scheiden lassen möchte, einen Zeitraum von 3 Jahren abwarten muss, bevor die Scheidung eingereicht werden muss. Ist das wirklich so?


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Blondi
beantwortet von Blondi am 27. November 2007 14:46
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Nein!1 Jahr ist gesetzl. geregelt. das Jugendamt regelt die Sorgerechtsfrage seperat.Das war bei uns so.ich habe das alleinige Sorgerecht bekommen-mein Mann das Besuchsrecht.Kurz vor der Scheidung (ca 2 Mon).Wir waren innerhalb von 1 Jahr geschieden.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 27. November 2007 14:47
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Nein, das ist nicht so. Es gibt für die Scheidung keine 3-Jahres-Frist. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert (zerrüttet) ist. Nur im ersten Jahr nach der Trennung wird eine Ehe nur im Härtefall geschieden. Die Regelfrist ist also 1 Jahr.

Dazu gibt es noch Regeln, bei denen das Scheitern der Ehe vom Gericht unwiderlegbar vermutet wird, ohne dass der Antragsteller noch irgendetwas vortragen muss: 1 Jahr, wenn der andere Ehegatte zustimmt, ansonsten 3 Jahre. Leben die Ehegatten seit 3 Jahren getrennt und beantragt einer die Scheidung, wird auch dann geschieden, wenn der andere Ehegatte vorträgt, die Ehe sei gar nicht gescheitert.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 27. November 2007 14:48
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Wo hast Du denn das gehört? Das ist kompletter Unsinn. Eine Scheidung kann jederzeit eingereicht werden, danach ein Trennungsjahr und dann ist die Scheidung rechtskräftig.Wenn sich ein Partner weigert, dauert es länger. Das hat aber nichts mit vorhandenen Kindern zu tun. Die Sorgerechtsgeschichte ist im Streitfall eine ganz andere Geschichte.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. November 2007 15:29
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Da ist Dir etwas durcheinander geraten, denn die "Frist" hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun.

Leben die Ehegatten seit drei Jahren getrennt, wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Beantragen beide Ehegatten die Scheidung, verkürzt sich die Frist auf ein Jahr.

Bei Trennung unter einem Jahr, wird die Ehe nur geschieden, wenn die Fortsetzung für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen würde (z.B. Partner lebt mit einem Dritten in einem eheähnlichen Verhältnis).





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