Muss bei einer Mietwohnung ein Stellplatz vorhanden sein?

12 Antworten

Ein Anspruch auf einen Stellplatz hat man nur, wenn ein Stellplatz ausdrücklich im Mietvertrag zugesichert wurde. Die Vermietung muß nicht unentgeltlich sein. Der Vermieter kann einen Stellplatz mitvermieten, er muß es jedoch nicht. Weiter kann der Vermieter den Stellplatz entweder mit dem Wohnraum vermieten, oder separat mit einem extra Mietvertrag.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/parkplatz.htm

Zur ersten Frage klare Antwort: Nein. Du mietest eine Wohnung und zwar auch nur das, was im Mietvertrag steht. Zu dieser Wohnung kann ein Stellplatz gehören, muss aber nicht. Wenn ein Stellplatz dazu gehört, muss er auch im Mietvertrag stehen. Dabei ist ganz egal, ob der Stellplatz mit einem extra Betrag aufgeführt ist, oder unter die Gesamtmiete fällt. Wie viel Miete er für den Stellplatz verlangen darf, weiß ich nicht. Aber ich denke, das regelt auch der Mietspiegel der Stadt.  

muss mein Vermieter einen Pkw Stellplatz zur Verfügung stellen?

Nein. Selbst wenn er n. § 47 LBO dazu verpflichtet wäre, d. h. in einer neuerrichteten Wohnanlage mit mehr als 10 Wohnungen in einem Bundesland entsprechender Vorschrift oder er n. § 47 III LBO von dieser Pflicht nicht durch Zahlung einer Ablösesumme befreit wäre, eben nicht jedem neueingezogenen Mieter.

Falls ja, darf er dafür Geld verlangen und wenn ja wie viel?

Selbstverständlich ist dieser Stellplatz kostenpflichtig: Balkon, Terrasse oder Aufzug bekommst du ja auch nicht als Zugabe geschenkt :-O

Je nachdem, ob der in in einer Außenanlage, in einer TG, mit aufwändigen Beschrankungen/Toren, gar hydraulischen Bühnen eingerichtet wäre, mag die Miete in Abhängigkeit des Bodenrichtwertes 30-60 EUR/Monat betzragen.

G imager761

Nein.

Falls einer vorhanden und an Dich vermietet darf der Vermieter natürlich Geld (Miete) dafür verlangen.

Wie viel kann man nicht sagen. In der Stadt wo Parkplätze rar sind können das schon mal 50 € sein, auf dem Land vielleicht nur die Hälfte.

Du erwähnst einen § 37, aber nicht wo der steht.

Wenn in Deinem Mietvertrag mußt Du schon den genauen Wortlaut wiedergeben.

Sonst das Gesetzbuch bzw. die Verordnung wo man das nachlesen kann.

Hallo :) Meine allgemeine Frage lautet, muss mein Vermieter einen Pkw Stellplatz zur Verfügung stellen?

Der Vermieter muss keinen Stellplatz zur Verfügung stellen, außer es ist mietvertraglich ein Stellpaltz vereinbart.

Dabei ist darauf zu achten, ob da steht mietvermietet oder ob lediglich die Nutzung erlaubt ist.

Eine Nutzung kann man jederzeit widerufen.

Falls ja, darf er dafür Geld verlangen und wenn ja wie viel? 

In der Regel ist es Verhandlungssache.

MfG

Johnny