soweit ich es weiss (ist schon etwas länger her!) muss zumindest ein Taufpate katholisch sein. Nach der Firmung desselben wurde nicht gefragt. Frag doch einfach im Büro der entsprechenden Gemeinde nach!

Das ist eine Frage, die im Ermessen des Pfarrers liegt. Letzten Endes sollte der Taufpate eine katholisches Gemeindemitglied sein - also seine Kirchensteuer bezahlen, das reicht als Nachweis. Die Kirche will ja nur sicher gehen, dass der Taufpate das Kind im katholischen Sinne miterzieht.
Es wird sicher von der Gemeinde gewünscht aber nicht verlangt. In den Fällen, die ich mitbekommen haben, waren einige Taufpaten nicht gefirmt.
Über Sinn und Aufgabe der Taufpaten habe ich bei der Frage "Muss ich als Taufzeuge bei einer katholischen Taufe wirklich konfirmiert sein?" bereits eine Antwort geliefert. Deine Aufgabe ist es, bei der christlichen Erziehung des Kindes den Eltern zu helfen. Das versprichst Du, und das kannst Du als Getaufter auch, unabhängig von Deinem weiteren Lebensweg, den Du gegangen bist. Wichtig ist, dass Du (christlich) getauft bist.

oldpaed hat Recht. Die katholische und die evangelischen Kirchen haben sich nach langem Gezerre endlich darauf geeinigt, gegenseitig die Taufe anzuerkennen. Getauft zu sein, reicht als Eignung zum Taufpaten. Weitere Nachweise sind nicht nötig.
gerwitt am 10. Oktober 2007 23:15 Diese Antwort ist nach katholischem Verständnis objektiv falsch. Vergleiche meine untenstehenden Ausführungen mit Angabe der katholischen Rechtsquellen.

Die kirchenrechtliche Antwort ist ganz klar: Ja, er muß gefirmt sein!
Im Canon 874 des katholischen Kirchenrechts heißt es dazu: "§ 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich: ... 2. er muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,... 3. er muss katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muss er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht; 4. er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe belegt sein; 5. er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
§ 2: Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden."
Soweit die kirchenrechtlichen Regelungen die in der katholischen Kirche weltweit gelten.
Sie sind eindeutig, oder? ;-)

Bei der kath. Taufe unseres Sohnes hatten wir einePatin, ebenfalls kath. und einen Paten, evangl.. Unser Pfarrer hat uns energisch darauf hingewiesen, dass wir doch möglichst einen zweiten kath. Paten suchen sollten, da der evangl. Pate kein Taufpate, sondern "nur" ein Taufzeuge.
gerwitt am 10. Oktober 2007 23:14 Die Aussage des Pfarrers hinsichtlich des Taufzeugen waren richtig. Nicht richtig war die Aussage wegen des zweiten katholischen Taufpaten, denn Canon 873 des katholischen Kirchenrechts sagt: "Es sind nur ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen." D.h. ein Pate (männlich oder weiblich) reicht aus. Wenn aber zwei Paten, dann einen männlichen und eine weibliche Patin. Okay?

Ob jemand gefirmt ist, spielt eine Rolle, wenn man FIRMPATE werden soll. Das kann man nur, wenn man selber gefirmt ist.