Es scheint ja wichtig zu sein, dass ein adoptionswilliges Paar, bevor es den Weg einer Adoption einschlägt, mit dem Wunsch nach einem leiblichen Kind abgeschlossen hat. Muss denn auch nachgewiesen werden, dass z.B. eine Unfruchtbarkeit besteht, hatte so etwas mal gelesen.

So etwas wäre mir neu. Zumal ich diverse Eltern leiblicher Kinder kenne, die anschließend noch Kinder adoptiert haben.
Das kommt darauf an, bei einer Auslandsadoption gibt es z.B. Länder wie Thailand, die fordern den Nachweis, dass das Elternpaar keine leiblichen Kinder bekommen kann, so ist es zumindest mal gewesen, ich weiß nicht, ob sich da etwas geändert hat. Es gibt auch Länder, die eine Auslandsadoption nicht zulassen, wenn bereits leibliche Kinder in der Familie vorhanden sind. Dies soll immer dem Schutz und dem Wohl des Kindes dienen, diese Länder sind dann für sich zu dem Schluß gekommen, dass es für ein adoptiertes Kind nicht positiv sei, mit leiblichen Kindern in einer Familie aufzuwachsen. Darüber kann man unterschiedlicher Auffassung sein, aber die deutschen Jugendämter und freien Vermittlungsträger müssen diese länderspezifischen Voraussetzungen dann auch beachten, ist ja klar.
Prinzipiell wird im Rahmenn des Adoptionsverfahrens in Deutschland die Frage nach einer Begründung gestellt. Allerdings bleibt es den Adoptionsbewerbern selbst überlassen, die Antwort zu formulieren. Also- die Frage nach einer Unfruchtbarkeit wird grundsätzlich nicht gestellt und die Beantwortung spielt für ein Adoptionsverfahren keine Rolle. Viel wichtiger ist, sich selbst mit der Frage nach dem warum der Adoption zu beschäftigen und nicht nur anderen, sondern vor allen sich selbst, diese ehrlich zu beantworten.