Wenn man sich als Behinderter auf eine Stelle bewirbt und zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, muss bei diesem Gespräch der Behindertenbeauftragte des potenziellen Arbeitgebers anwesend sein? Wie ist in solchen Fällen die Rechtslage? Wer muss noch bei dem Gespräch dabei sein?
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Zumindest bei Tariflich gebundenen Unternehmen oder bei staatichen Institutionen ist es überwiegend so. Bei kleinen, privaten Unternehmen gibt es dagegen einen Behindertenbeauftragten gar nicht!