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Muß bei einem vertrag zwischen Veranstalter,Künstler und Künstleragentur die komplett adresse rein?

gefragt von magicga am 23.10.2009 um 21:19 Uhr

Muß bei einem vertrag zwischen Veranstalter,Künstler und Künstleragentur die komplett adresse rein von Künstler ?

2 Stimmen : Ja (1) ; Nein (1)

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ziuwari
beantwortet von ziuwari am 23. Oktober 2009 21:21
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besser ist... oder was anderes, z.B.: die nummer des pa

(also was eindeutiges, individuelles)

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 23. Oktober 2009 23:01
0x
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Ja, und Nein...

Hallo, schau mal hier nach:

http://www.winklers.de/pdf/978-3-8045-5626-3-2-l.pdf

Im Vertrag zwischen Künstler und Künstleragentur "Ja".

Im Vertrag zwischen Künstleragentur und Veranstaltern "Nein", da hier die Agentur ja der Makler ist.

Kommentar von magicga am 23. Oktober 2009 23:40

wie würde es aussehen vertrag zwischen künstler, Agentur und Veranstalter ??

Kommentar von PeterSchmitt2 am 24. Oktober 2009 00:12

Hier wäre die vollständige nicht unbedingt einzutragen, da letztendlich die Agentur ja Mittler ist zwischen Künstler und Veranstalter. Ansonsten könnte der Künstler ja direkt mit dem Veranstalter verhandeln.



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