Mostwima am 21.02.2008 um 13:08 Uhr
Wenn ich bei einer Buchung eine Belegnummer vergebe, muss diese dann die Kontoauszugsnummer enthalten, oder muss die Kontoauszugsnummer überhaupt in der Buchung oder gar auf der Rechnung vermerkt werden?
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Das mußt Du mal genauer erklären! Also normalerweise vergibt doch das System die Belegnummer bei der Verbuchung automatisch! Wenn mehrere Leute in dem System buchen, wie will man dann wissen, auf welchem Kontoauszug die aktuelle Buchung landen wird (Anzahl der zeitgleich getätigten Buchungen). Ich werde aus der Frage nicht wirklich schlau!

Es muss garnichts irgendwo vermerkt werden.
Die Organisation der verschiedenen Belegnummernkreise ist Deine Angelegenheit um zu Deiner Organisation den Durchblick zu erhalten. Gesetzl. Vorschriften hierzu gib es nicht.
Normalerweise nummeriert man die Kassenbelege fortlaufend, ob monatlich oder jährlich neu beginnend ist egal.
Die Kontoauszüge der Bank sind nummeriert und die Nr. nimmt man einfach.
Die Ausgangsrechnungen müssen, zwingend vom FA vorgeschrieben, fortlaufend durchgehend das ganze Jahr nummeriert sein und die Nummer nimmt man auch für die Buchhaltung.
Bei den Eingangsrechnungen nimmt man praktischerweise die Nummer der Lieferantenrechnung.
Alles andere was Du an Nummern verwenden und vergeben willst ist Dein Vergnügen. Buchungsvermerke auf den Eingangsrechnungen, also Soll- und Habenkonto, erleichtern das finden, ebenso auf den Kassebelegen. Ich persönlich mache diese Vermerke auch auf den Kontoauszügen der Bank.

Hollöchen, also ich buche die Kassenbelege fortlaufend mit Nr.1 beginnend. Die Belege/Rechnungen, die per Bank gezahlt werden erhalten die Nr. vom Kto.-Auszug (...31/1 usw.).So kann ich unterscheiden, ob es bar oder über Kto. bez. wurde.Allerdings mache ich mir noch die Arbeit und schreibe meine Buchungen auf Kto-Auszug und Belege/Rechnungen.
Deinen Angaben entnehme ich, dass Du Buchhaltung nicht professionell machst. Die EÜR und die Ist-Versteuerung haben nichts miteinander zu tun (EÜR = Einkommensteuer und Ist-Versteuerung = Umsatzsteuer). Wenn aber beides zutreffend ist, bist Du zunächst mal nicht Buchführungspflichtig im Sinne des Handelsgesetzbuches. Du musst lediglich Deine Betriebseinnahmen (bei Zufluss) und Deine Betriebsausgaben (bei Abfluss) aufzeichnen. Ob Du diese Aufzeichnung mit oder ohne Kontoauszugsnummer machst ist völlig egel, weil Du hierzu keine gesetzliche Pflicht hast. Alles was Du sicher stellen musst ist, dass eine sogenannter sachverständiger Dritter in angemessener Zeit Deine Buchungen nachvollziehen können muss. Dazu reicht es aus die korrekten Beträge auf eindeutig beschrifteten Konten korrekt zu erfassen. Im Zweifel noch ein kurzer Vermerk im Buchungstext. Alles andere ist nur mehr Arbeit.
Ich kann ja erst buchen wenn der Kontoauszug der Bank da ist. Und ich dachte dann muss die Kontoauszugsnummer auf der Rechnung oder dem Buchungsdatensatz vermerkt werden. Bin mir aber nicht sicher! Ich mache EÜR bei Ist-Versteuerung!
Es wird verständlicher! Es gibt doch sicher ein Buchungstextfeld. Da einfach die Nummer mit reinschreiben. Dann ist man auf der sicheren Seite!
Ja, so geht es natürlich auch. Ich wusste nur nicht, ob die Kontoauszugsnummer dann auch auf der Rechnung vermerkt werden muss. Bisher habe ich immer nur den Datums-Eingangsstempel aufgedrückt.
Danke für die Antwort!