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Muß bei Auszug Tapete Stoß auf Stoß geklebt werden?

gefragt von gundi1 am 08.01.2008 um 11:55 Uhr

Es wurde beim Auszug die Tapete neu tapeziert gestrichen. Der Vermieter hat eine Rechnung gestellt, da die Tapete nicht Stoß auf Stoß geklebt wurde. Ist das zulässig?


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Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 8. Januar 2008 12:03
5x
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Erstmal hätte er es bei der Wohnungsübergabe bemängeln müssen und er hätte Euch zumindest eine Nachbesserung erlauben müssen. Einfach eine Rechnung austellen, kann er nicht. Und er müste dann auch nachweisen, dass es von einer Fachfirma "neu" gemacht wurde.

Es gibt Vermieter, die auf diese Weise versuchen, mögl. viel Geld rauszuziehen. Nicht bezahlen und zum Anwalt damit.

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 8. Januar 2008 12:06

so isses


amiria71
beantwortet von amiria71 am 8. Januar 2008 11:59
4x
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also, wenn man bei Auszug renoviert (wobei ja immer fraglich wäre, ob man das überhaupt musste), dann muss das auch fachgerecht erfolgen. Ich weiß ja nun nicht, wie Eure Tapeten aussehen, aber auf Stoß ist grundsätzlich mal die Art, wie Tapeten geklebt werden sollten. Kann schon sein, dass das nicht in Ordnung war, wie es aussah.

Aber: für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Vermieter brauchts noch ein paar Voraussetzungen.

Da lässt man sich am besten vom Mieterbund oder so beraten.


anjanni
beantwortet von anjanni am 8. Januar 2008 11:59
3x
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Tja - man muß eine Tapete schon "fachgerecht" ankleben - und damit "auf Stoß".

Allerdings hätte der Vermieter Euch erst eine Frist zur Nachbesserung geben müssen.

Wenn Ihr eine solche Frist nicht einfach ignoriert habt, solltet Ihr also die Rechnung nicht bezahlen.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 8. Januar 2008 12:00
3x
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Nein auf garkeinen Fall, im Gegenteil nach neuster Rechtssprechung ist sogar fraglich ob ihr überhaupt verpflichtet gewesen seit neu zu renovieren, diese Frage müßte als erstes geklärt werden....

Kommentar von Simple_avatar2smallamiria71 am 8. Januar 2008 12:03

stimmt, aber wenn man renoviert - auch wenn man nicht musste - dann muss man es auch ordentlich tun.

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 8. Januar 2008 12:05

"auf gar keinen Fall" ist so mal gar nicht richtig

Und: die Verpflichtung zur Renovierung beim Auszug ist nur in ganz eng begrenzten Fällen von der aktuellen Rechtsprechung ausgeschlossen worden. Die meisten Mietverträge sind so abgefaßt, daß das auch weiterhin gültig ist.


thebrain
beantwortet von thebrain am 8. Januar 2008 12:26
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ich muss ehrlich sagen ich kleb tapeten nie auf stoß weil die beim trocknen noch n milimeter oder zwei schrumpfen und das sieht affig aus. die wohnung wurde übergeben und du bist meines erachtens raus aus der nummer wenn im protokoll keine mängel festgehalten wurden.








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