Oder ist das komplett "geschenkt"? Danke.

* Studierende an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien müssen die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen BAföG-Förderungssumme zurückzahlen (Staatsdarlehensanteil).
* Da Schüler-BAföG als Vollzuschuss gewährt wird, ist eine Rückzahlung hier nicht notwendig.
* Ihr müsst dem Bundesverwaltungsamt immer Eure aktuelle Anschrift mitteilen, damit es Euch zu gegebener Zeit zur Rückzahlung auffordern kann!
* Sofern Ihr das Studium am 01.03.2001 oder später aufgenommen habt, ist die Darlehensschuld auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
* Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (bei Bachelor/Master bezogen auf den Bachelor!). Sie erfolgt in vierteljährlichen Raten in Höhe von mindestens 315 Euro.
* Bei geringem Einkommen kann die Rückzahlungsverpflichtung auf Antrag für jeweils ein Jahr aufgeschoben werden.
* Wenn Ihr die Schulden in größeren Summen oder auf einen Schlag begleicht, wird Euch auf Antrag ein Nachlass von der (Rest-)Schuld gewährt.
* Bei guten Studienleistungen, schnellem Studium und/oder bei Kindererziehung (und geringem Einkommen) während der Rückzahlungszeit wird Euch auf Antrag ein Teil der Darlehensschuld erlassen. Der Teilerlass wegen Kindererziehung wird nur noch bis zum 31.12.2009 gewährt.
Studius online

Nein. Schüler-Bafög ist ein Zuschuss, d. h. kein Darlehn.
Das Schülerbafög ist ein Zuschuss vom Staat. Beim "Studenten"-Bafög bekommt man die hälfte als Zuschuss und die anderer Hälfte als Daralhn, dass man günstig verzinst nach 5 Jahren zurüchzahlen muss.
geschenkt gibts nix, klar muss das zurück gezahlt werden
Nudelsternchen am 13. Februar 2009 11:34 Nein, Schülerbafög muss nicht zurückgezahlt werden!!!
Super. Danke. Auch an Nudelsternchen! Nanine... wenn du keine Ahnung hast, gib bitte keine Antworten! Danke.