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Muß auch ein kleiner Blechschaden bei der Versicherung gemeldet werden?

gefragt von alibert am 17.12.2006 um 14:49 Uhr

Ab welcher Schadenssumme rechnet es sich, den Schaden so zu begleichen?


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Nicole1978
beantwortet von Nicole1978 am 17. Dezember 2006 15:43
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Hallo alibert, Interessant wäre noch gewesen zu wissen wie du versichert bist! Vk (Vollkasko)oder Tk (Teilkasko)! Ich gehe nun mal von Tk aus! Das ist ein sehr komplexes Thema!, ich hoffe ich kann es dir so aufschreiben, das man es auch versteht! Also, generell würde ich sagen, das du kleinere Blechschäden lieber aus deinem Privat- Portemonnaie bezahlen kannst.. (Bagatellschaden schimpft sich das, dazu zählen z.B.Aussenspiegel oder ähnl. Kleinteile) zu denen ich persönlich auch keine Polizei rufen würde. Denn man muss, soweit ich weiß wenn die Polizei vor Ort war und einen Unfallbericht aufgenommen hat, auch auf jeden Fall eine Meldung an die Versicherung machen! Ob du den Schaden dann später aus der eigenen Tasche bezahlst, bleibt dann dir überlassen, um eben nicht in der SF-Klasse ( Schadenfreiheitsklasse ) hochgestuft zu werden. Vorraussetzung ist natürlich, das dein eventueller Unfallgegner auch mit dir an einem Strang zieht, wenn du deine Versicherung nicht in Anspruch nehmen möchtest! Und es kommt natürlich auch immer auf den Betrag an! Wenn du z.B. Tk mit 150,-€ SB(Selbstbeteiligung) vereinbart hast (so wie die meisten), und der Schaden nur 50€ kostet, wäre es nicht sinnvoll deine Versicherung dafür in Anspruch zunehmen! Dann würdest du in der Teilkasko für den gemeldet Schaden im nächsten Jahr für mindesten zwei Jahre eine SF-Klasse hochgestuft werden! Und würdest dann zweimal draufzahlen.. Ich finde es immer sinnvoll bei größeren Schäden (lackieren ist immer sehr teuer) die Versicherung zu nutzen! Aber auch dann, hast du immer noch die Möglichkeit nach dem Schaden, nicht hochgestuft zu werden! Du kannst dir bei deiner Versicherung eine Auskunft über die Kosten der Reparatur deines Unfallgegner einfordern oder du bekommst sie automatisch zugesendet! Dann kannst du dir selber ausrechnen, ob es sich lohnt, den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen und du bei der SF- Erhöhung billiger wegkommst oder ob du die Reparaturkosten an deine Versicherung zurückzahlst und nicht hochgestuft wirst! Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich.. bei weiteren Fragen wende dich am beste an deinen Versicherungsfachmann, der hilft dir sicher gern ! LG nicole und einen schönen dritten Advent


anonym
beantwortet von Rolfe am 17. Dezember 2006 17:38
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Wenn man es der Versicherung meldet und die den Schaden reguliert hat, hat man immer noch 6 Monate Zeit, den Schaden der Versicherung zurückzuerstatten, um einer Schlechterstellung beim Schadenfreiheitsrabatt zu entgehen.


anonym
beantwortet von ramir49 am 17. Dezember 2006 20:09
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außerdem kannst Du bei Deiner Versicherung anfragen, ab welcher Schadenhöhe sich eine Regulierung für Dich lohnt. Dabei werden dann die bereits genannten Fakten berücksichtigt.


TBInvest
beantwortet von TBInvest am 18. Dezember 2006 09:01
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Antwort von Nicole ist Sinngemäss richtig - Falsch ist die Aussage mit der Rückstufung in der Teilkasko - dort erfolgt KEINE Rückstufung. Eigenschaden oder Fremdschaden? Meldung an Versicherung muss immer ! UNVERZÜGLICH erfolgen - sonst ve3rliert man u. U. den Versicherungsschutz. Bei Fremdschäden (Haftpflicht) ist es um so wichtiger, da man nie weis welche Folgeschäden auf einen zukommen, wie Rechtsanwälte, Mietwagen, Ausfall etc. Also einen Fremschaden so schnell wie möglich melden.


anonym
beantwortet von ehagen am 26. Dezember 2006 18:24
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Wenn Sie für den Schaden selbst aufkommen, entfällt die Benachrichtigung.






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