Meine Tante hat ein Wohnrecht geerbt im Haus ihres Vaters, das Haus gehört jetzt aber der Schwester, muss meine Tante auch Erbschaftssteuer auf dieses Wohnrecht zahlen und es dem Finanzamt anzeigen?

Das wird ja als erbende Tochter kein Problem sein, weil die Freibeträge ziemlich hoch sind. Die andere Schwester, die das Haus geerbt hat, kann dann diesen "Erbbetrag", den die Tante bekommen hat von ihrem Erbwert abziehen. Aber wenn das Nachlassgericht das weiß, dann muss man nichts angeben, sondern das geht automatisch weiter ans Finanzamt.
Ja, auch auf das Wohnrecht muss man Erbschaftssteuer zahlen, es berechnet sich anhand des noch zu erwartenden Lebensalters und anhand des Wertes der Immobilie, es ist eine nicht ganz so einfache Berechnung, in aller Regel ist es aber wie Luise sagt, die Freibeträge sind meist hoch genug, so dass keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss.