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Muss Arbeitslosengeld zurückgezahlt werden?

gefragt von Loreleih am 20.08.2008 um 11:30 Uhr

Muss das Arbetslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe dass in den vergangegen Monaten ausgezahlt wurde zurückgezahlt werden wenn man nun eine Erbschaft mit viel Geld antritt?


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Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 20. August 2008 11:33
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Es kommt darauf an, wann du das Erbe zugesprochen bekommen hast. Man muss dem Amt bei einer Änderung der Vermögensverhältnisse sofort bescheid geben. Hast du das nicht getan, kann es sein, dass das Amt das Geld seit dem Bekanntwerden des Erbes zurückfordern wird. Der Tag der Bekanntgabe des Erbes ist da entscheident.


GoldenSilence
beantwortet von GoldenSilence am 20. August 2008 11:34
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Jepp... das gleiche gilt bei einem unverhofften Lottogewinn. Selbst ein Gewinn oder eine Erbschaft oder Schenkung wird angerechnet und dieses Geld (oder geldwerte Leistung) auf den monatlichen Lebensunterhalt (den die Arge bestimmt) verteilt.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 20. August 2008 11:35

Leider.:))


dragon100
beantwortet von dragon100 am 20. August 2008 11:31
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Ja,dann wird der Bescheid in ein Darlehn umgewandelt.

Kommentar von 1stEagle am 20. August 2008 12:21

Wo haste denn das her?


nura1
beantwortet von nura1 am 20. August 2008 11:33
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Natürlich nicht, jedenfalls in der Schweiz nicht.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 20. August 2008 11:33

In Deutschland schon!

Kommentar von Loreleih am 20. August 2008 11:42

ich muss also arbeitslosengeld/hilfe für zurückliegende 8 Jahre zurückzahlen?

Kommentar von 1stEagle am 20. August 2008 11:45

Nein, lediglich die Überzahlung darf zurückgefordert werden.

Da die HartzIV-Leistungen immer im Voraus gezahlt werden, kann für den Monat, in welchem die hohe Erbschaft eintrat oder der Lottogewinn, die Leistung zurückgefordert werden. Für davor liegende Monate bestanden jedoch die Leistungsansprüche unweigerlich.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 20. August 2008 11:57

@Loreleih:

du musst nix zurückzahlen für die vergangenheit, diese hat mit der erbschaft nix zu tun.


Qetan
beantwortet von Qetan am 20. August 2008 11:35
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Ganz klares ja.





xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. August 2008 11:40
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arbeitslosengeld ist eine versicherungsleistung, kein almosen vom staat.

dabei spielt vermögen keine rolle, daher muss man es auch nicht zurückzahlen.

abeitslosenhilfe gibt es nicht mehr, die wurde mit der einführung von hartz4 abgeschafft.

bei hartz4 wird die zahlung bei erlangen von vermögen eingestellt, mehr nicht.

die zahlung von hartz4, war in der zeit, als bedürftigkeit bestand und keine zahlung für eine evtl. zukunft.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 20. August 2008 11:43

Das ist sooo nicht richtig.

Ich habe in der vergangenheit ergänzend zu meinem Job Hartz 4 bezogen.Wenn mein Haus(wird versteigert)Erlös bringt,muss ich zurückzahlen.

Kommentar von 1stEagle am 20. August 2008 11:46

Aber sicher nicht für die letzten Monate/Jahre, die vor dem Erlös liegen, oder?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 20. August 2008 11:54

ein haus war als vermögen bereits bei inanspruchnahme der leistung vorhanden, bei verkauf dieses wird vermögen freigesetzt und daher angerechnet.

bei erbschaft oder lottogewinn ect. ist das nicht der fall.

hartz4 abmelden und gut ist.

Kommentar von 1stEagle am 20. August 2008 11:44

Lediglich die Überzahlung darf zurückgefordert werden.

Da die HartzIV-Leistungen immer im Voraus gezahlt werden, kann für den Monat, in welchem die hohe Erbschaft eintrat oder der Lottogewinn, die Leistung zurückgefordert werden. Für davor liegende Monate bestanden jedoch die Leistungsansprüche unweigerlich.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 20. August 2008 11:56

genau so ist es, 1stEagle.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 20. August 2008 11:58
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ALG 1 auf alle Fälle nicht.


anonym
beantwortet von Werniman am 20. August 2008 12:48
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Arbeitslosengeld muss man nicht zurückzahlen..es ist eine Versicherungsleistung. Selbst ein Multimillionär würde Arbeitslosengeld kriegen..so er natürlich in die Arbeislosenversicherung eingezahlt hat. Anders siehts bei Hartz4 (ALG2) aus.Das wird im Vorraus nach dem Zuflussprinzip gezahlt. Man kriegt für den Zeitraum Geld,indem man kein Einkommen hat. Das trifft auch zu,wenn man gerade einen neuen Job anfängt,das 1.Gehalt aber erst im Folgemonat kriegt. Kriegt man es aber z.B. am 30. des gleichen Monats,gibts auch kein ALG2 mehr. Ein Beispiel: Du kriegst ALG2 und findest ab 1.September einen neuen Job. Lt.Arbeitsvertrag kriegst du dein Gehalt am 5.des Folgemonats. Folge:Du kriegst für Sept. nochmal ALG2. Kriegst du dein Gehalt aber noch im Sept.,so hast du Zufluss und bist im Sept nicht mehr bedürftig.

Genauso verhält es sich mit dem Erbe: Davon,daß du schon im August weißt,daß du z.B. im Oktober eine größere Summer ausgezahlt kriegst,wird im Aug/Sept. dein Kühlschrank auch nicht voller. Du bist da also hilfebedürftig.



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