traurige am 15.08.2008 um 13:18 Uhr
Normalerweise bekommt man pro Bewerbung 5Euro Erstattung, nun sagt mir aber meine Arbeitsamt frau das ich nichts bekomm. Warum das so ist will sie mir nicht sagen. Ich habe dieses Jahr schon ca, 800 Bewerbungen verschickt. Somit geht das ins Geld was meine Eltern zahlen müssen da ich weder harz 4 noch sonst was bekomm. Da ich auf Ausbildungssuche bin. Bitte um antwort. Gruß
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Noch sind halt Deine Eltern für Dich Unterhaltsverpflichtet. Diese Pflicht endet erst wenn Du die Erstausbildung abgeschlossen hast.

Einfach beantragen http://kuerzer.de/wFnr1UjhM (ohne Antrag keine Leistung)
bitmap am 15. August 2008 13:29 Soweit ich weiß verhält sich die Sache so: Du sammelst einfach Die Kopien Deiner Bewerbungen. Merke aber, bevor Du was vom Arb.amt bekommst, musst Du immer erst einen Antrag stellen. Ab Genehmigungs -bzw. Antragsdatum sammelst Du die Kopien und trägst sie in die Liste ein. Dann müßte es gehen. Gilt i.Ü. auch für Fahrtkosten... Immer vorher beantragen! LG
Deine Bewerbungskosten können Deine Eltern, die unterhaltsverpflichtet sind bis Du Deine Ausbildung abgeschlossen hast, bei der Steuer angeben !!! Das wirkt sich steuermindernd aus; das Arbeitsamt hat da solange Du noch auf Ausbildungsplatzsuche bist, wirklich nichts mit zu tun !
jep, solang die bewerbungen für deine ausbildung sind musst du selber bzw. deine eltern dafür aufkommen. das arbeitsamt greift erst, wenn du ausgelernt bist und dich dann auf arbeitssuche begibst
Mit der Unterhaltspflicht der Eltern hat das gar nichts zu tun.
Doch daraus resultiert das das Arbeitsamt nicht für sie zuständig ist. Von irgentwas muß sie ja leben und die Ihr zustehende Forderungen kommen aus welcher Verpflichtung?
RRRRichtig der Unterhaltsverpflichtung der Eltern.
Wenn jemand arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet ist, dann ist die Arbeitsagentur zuständig. Und dann kann der Ausbildungssuchende auch (u.a.) Bewerbungskosten beantragen und bekommen.
Nein, nicht im Falle von Jugendlichen ( Altersgrenze kenne ich nicht genau ), die noch gar keine Ausbildung gemacht haben ! Da sind ausschließlich die Eltern zuständig, was ich auch korrekt finde - man sollte nicht immer zuallererst die "Allgemeinheit" zur Zahlung heranziehen...