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Muss Arbeitgeber Zeugnis ausstellen?

gefragt von Eddy11 am 05.06.2008 um 18:27 Uhr

Muss mein Ex-Arbeitgeber (befr. angestellt für 1 Jahr) mir ein Arbeitszeugnis ausstellen und wenn ja aufgrund welchen Gesetzes?


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Reply


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 5. Juni 2008 18:38
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Der Arbeitgeber muß dir ein Zeugnis ausstellen. Alles rechtliche dazu unter folgendem Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis#Rechtliche_Aspekte

Kommentar von Eddy11 am 5. Juni 2008 18:43

Besten Dank!


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 5. Juni 2008 18:32
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Eindeutig ja.


Medard
beantwortet von Medard am 5. Juni 2008 18:35
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Ja das muß er, außerdem muß es positiv formuliert sein. Achte auf versteckte negative Aussagen wie: Er hat sich bemüht uns mit seinen Leistungen zufrieden zu stellen. Heißt im Klartext: Der kann gar nichts. Liebe Grüße Medared


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 5. Juni 2008 18:35
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Du hast ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Es darf nichts negatives in diesem Zeugnis stehen. Es gibt aber gewisse Formulierungen, aus denen man eine Benotung herauslesen kann. Die Formulierung: Er war stets bemüht bedeutet z. B., sie/er hats zwar versucht, aber nicht geschafft. LG TawaGirl


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 5. Juni 2008 18:35
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ja, wobei es reicht, wenn er ein einfaches Zeugnis ausstellt, daß lediglich beinhaltet, von wann bis wann du bei ihm als was beschäftigt warst.





RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 5. Juni 2008 18:37
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Muss er! Nicht unbedingt qualifiziert, aber zumindest ein einfaches Zeugnis muss es sein. Und es darf auch nichts enthalten, was unwahr ist oder zu deinem Nachteil werden könnte!


Kimmo Wihervaara
beantwortet von Kimmo Wihervaara am 5. Juni 2008 18:41
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Ja er muss besonders wenn du es fragst.


kwiegand
beantwortet von kwiegand am 5. Juni 2008 18:43
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Er muss. Ich (Unternehmer) fordere meine Leute immer auf mir den Text für das Zeugnis vorzugeben. Dann habe ich wenigstens keine Probleme mit der Formulierung. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter habe ich noch nie auf ein Zeugnis geachtet.


Joachim Radünzel
beantwortet von Joachim Radünzel am 5. Juni 2008 20:21
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Also, ich habe erlebt, dass mein letzter Kunde mit Haftstrafe schriftlich vom Richter bedroht wurde, weil er kein wohlwollendes Zeugnis ausstellen wollte. Das Zeugnis (ohne negative Punkte) wurde sogar abgelehnt, obwohl die Kündigung wegen Diebstählen und falschem Kundenumgang ausgesprochen wurde.
Ich weiß aber auch, dass man als AG für Schaden durch falsches Zeugnis verantwortlich gemacht werden kann.
Facit für mich ( ganz persönlich ):
Zeugnisse sollen doch ein Bild des AN darstellen. Was ist das für ein Gebaren, wenn man im Zeugnis lügt. Ich kenne einige höher gestellte Leute in meiner Umgebung, die sich Ihre Zeugnisse sogar gefälscht haben und damit durchkamen. Das weiß bis heute niemand.
Also sogar den Schulzeugnissen kann man doch nicht mehr trauen. Ich würde auf Zeugnisse grundsätzlich nichts geben. Ein oder mehrere Telefonnachfragen sind da effektiver.




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