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Muß an einer hochwertigen Fräsmaschine eine Sollbruchstelle vorhanden sein ? EILT BITTE !!!

gefragt von Mayrer am 16.11.2007 um 13:34 Uhr

Hallo, wir haben eine Fräsmaschine zu einem Betrag von ca. EUR 40.000,00 gekauft Typ Geldmacher UMF 500 Antriebsleistung 3 kw 40-2000 U/min. Aus Unachtsamkeit lief die Maschine ohne Werkstück im Vorschub. Der Frästisch drückte sich aus diesem Grund gegen den Bohrkopf und hat die komplette Maschine im Bereich der Schwalbenschwanzführung auseinander gerissen und beschädigt. Wir stellen uns die Frage, ob bei einer derartigen Maschine nicht eine Sollbruchstelle eingearbeitet werden müßte um bei Überlast den Elektroantrieb zu unterbrechen um weitere Schäden abzuwenden.

Wer kann mir helfen ?


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dock69
beantwortet von dock69 am 16. November 2007 18:48
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Warum kaufst Du eine Maschine, die ein Dir so wichtiges Element nicht enthält? Und wenn Du weißt, dass es keine Sollbruchstelle gibt - wieso gehst Du nicht besonders achtsam damit um? Natürlich ist der Hersteller nicht verpflichtet, gegen jede Eventualität Vorsorge zu treffen. Dann wären die meisten Maschinen wohl nicht bezahlbar. Auch Autos sind heute relativ sicher, können aber nicht jeden Fehler des Fahrers verhindern oder kompensieren. Gegen Bedienfehler gibts keinen 100%igen Schutz.


thebrain
beantwortet von thebrain am 16. November 2007 13:39
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Hab grad auf der Homepage www.geldmacher-gmbh.de nach den Produktinformationen geschaut und nach der Bedienungsanleitung gelesen aber da steht nix von Sollbruchstellen. Die Nummer der Firma ist 0711 - 514096. Am besten ihr ruft mal durch dann wisst ihrs genau.

Kommentar von Mayrer am 16. November 2007 13:47

Danke für Deine Mühe. Die Nummer haben wir auch schon gehabt aber die geben sicherlich nicht zu, dass hätte evtl. eine Sollbruchstelle eingebaut sein müssen. Die Frage ist nur, wer kann mir helfen dies zu beweisen ?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. November 2007 13:40
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Eine gesetzlich verpflichtende Sollbruchstelle gibt es nicht! Es ist leider "nur" Ihr Problem, wenn die Maschine aus "Unachtsamkeit" kaputt geht.

Kommentar von Mayrer am 16. November 2007 13:46

Hallo, danke für die Antwort. Uns geht es nur darum, müßte nicht bei einem so hochwertigem Produkt eine Sollbruchstelle eingebaut werden um überhaupt solche Schäden zu vermeiden, egal ob aus Unachtsamkeit oder so ?

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 16. November 2007 13:52

Ich denke nicht. Eine Maschine muss nur so beschaffen sein dass keine Gefahr von ihr ausgeht und man sich beim Betrieb nicht verletzen kann. Wenn man sie im Eifer des Gefechts leer laufen lässt und sie kaputt geht ist das meines erachtens nicht vom Hersteller vorauszusehen. Wie gesagt es darf eben nur keine Gefahr folgen. Wie z.B. entzünden, explodieren, verletzen.

Redet doch mal mit euerer Versicherung wie das abgedeckt ist.

Es ist ja eine Fräsmaschine und die macht zwischen Fremden und eigenem Metall keinen unterschied.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. November 2007 13:58

Es ist dabei Niemand zu Schaden gekommen als die Maschine selbst! Daher trägt der Hersteller keine Schuld. Aber vielleicht sollte man ihn auf die Kulanz prüfen, d.h. ob er einen Teil des Schadens aus Kulanz übernehmen würde, wo er weder eine Abschaltautomatik noch sonst etwas zur Verhinderung solcher Un-Fälle beigesteuert hatte.

@ thebrain: Es ist nett von Dir, jemand in Sicherheit zu wiegen und ihn in seinem Anspruchsdenken zu bestätigen. Aber ist das denn immer hilfreich oder Sinnvoll? Ich versuche bei den Fällen, die mir im Leben passieren und auch hier im Forum, ein Worst-Case Szenario zu entwickeln und anschließend zu gucken, wo man doch eine Anspruchsgrundlage finden kann. Das ist mir bei der Lesung auch anderer Antworten von Dir eingefallen.

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 16. November 2007 14:09

ja dann prüf du mal weiter deinen worst-case und ich hol mir derweil kaffee. ich geb meine ratschläge durch erfahrung oder durch einschätzung so wie ich denke das es stimmt. wie das jeder hier tut. und wenn ich mir nicht sicher bin formuliere ich die sätze entsprechend. wenn du anderer meinung bist dann stell deine meinung dar. aber lass anderen ihre meinung. bin halt eher der optimist du eher der pessimist. außerdem hab ich ja geschrieben dass ich denke das eben kein anspruch gegen den hersteller besteht. wer lesen kann...





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