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Muss an einem Geschäft die Handynummer des Besitzers hängen?

gefragt von Sudoku am 30.10.2007 um 8:08 Uhr

Sichtbar, wenn das Geschäft geschlossen hat? Reicht auch die Festnetznummer?


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Geschäft (79)
Handynummer (15)
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Reply


anonym
beantwortet von heidekraut am 30. Oktober 2007 08:32
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lt.Geschäftsverordnung muß der Besitzer Telefonnr. oder Anschrift als Hinweis sichtbar auhängen mehr nicht.Alles andere ist freiwillig

Kommentar von Da90f58b80db77d5c1ea7420cd7cbd0asmallSandraBerlin am 30. Oktober 2007 08:42

So is es!

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 30. Oktober 2007 09:32

Private Telefon-Nummer usw. sind freiwillig. Siehe meine Antwort 09:26 !


andreas48
beantwortet von andreas48 am 30. Oktober 2007 08:22
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ich kenne keine Bestimmung , wo irgendwo öffentlich sichtbar eine Telefonnummer ausgehängt werden MUSS, zumal es ja auch keine Verbindlichkeit gibt, dass jemand eine Handy zu haben HAT..


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. Oktober 2007 09:26
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§ 15a Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung) - Anbringung von Namen und Firma

Gewerbetreibende, die eine offene Verkaufsstelle haben, eine Gaststätte betreiben oder eine sonstige offene Betriebsstätte haben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Aussenseite oder am Eingang der offenen Verkaufsstelle, der Gaststätte oder der sonstigen offenen Betriebsstätte in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.


PhilGo
beantwortet von PhilGo am 30. Oktober 2007 08:11
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Mir ist neu, dass man überhaupt eine Nummer hinterlegen muss. Reicht es nicht, wenn die im Telefonbuch eingetragen ist?


anonym
beantwortet von heidekraut am 30. Oktober 2007 08:41
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Sorry...... habe mich nicht korrekt verhalten. Richtig ist man muß nur eine erreichbare Telefonnr. irgendwo am Fenster/Tür hinterlassen mehr nicht.Es muß bei irgendwelchen Vorkommnissen der Inhaber erreichbar sein.Dein Handy wäre ein privat Bereich,außer du hast keine Festnr.so nun ist meine Antwort korrekt.Aber du erhälst auf dem Polizeirevier oder Handelskammer darüber Auskunft




Kommentar von Gutefrage.net Support am 30. Oktober 2007 12:02

Liebe/r heidekraut,

bitte nutze in Zukunft das Kommentarfeld, wenn Du Deine Antwort ergänzen möchtest, damit die Zuordnung leichter fällt.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support


heinzundevi
beantwortet von heinzundevi am 30. Oktober 2007 10:52
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Die Festnetznummer reicht völlig aus. Niemand ist verpflichtet, überhaupt ein Handy zu besitzen.




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