Sichtbar, wenn das Geschäft geschlossen hat? Reicht auch die Festnetznummer?
lt.Geschäftsverordnung muß der Besitzer Telefonnr. oder Anschrift als Hinweis sichtbar auhängen mehr nicht.Alles andere ist freiwillig

ich kenne keine Bestimmung , wo irgendwo öffentlich sichtbar eine Telefonnummer ausgehängt werden MUSS, zumal es ja auch keine Verbindlichkeit gibt, dass jemand eine Handy zu haben HAT..

§ 15a Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung) - Anbringung von Namen und Firma
Gewerbetreibende, die eine offene Verkaufsstelle haben, eine Gaststätte betreiben oder eine sonstige offene Betriebsstätte haben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen an der Aussenseite oder am Eingang der offenen Verkaufsstelle, der Gaststätte oder der sonstigen offenen Betriebsstätte in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.
Mir ist neu, dass man überhaupt eine Nummer hinterlegen muss. Reicht es nicht, wenn die im Telefonbuch eingetragen ist?
Sorry...... habe mich nicht korrekt verhalten. Richtig ist man muß nur eine erreichbare Telefonnr. irgendwo am Fenster/Tür hinterlassen mehr nicht.Es muß bei irgendwelchen Vorkommnissen der Inhaber erreichbar sein.Dein Handy wäre ein privat Bereich,außer du hast keine Festnr.so nun ist meine Antwort korrekt.Aber du erhälst auf dem Polizeirevier oder Handelskammer darüber Auskunft
Liebe/r heidekraut,
bitte nutze in Zukunft das Kommentarfeld, wenn Du Deine Antwort ergänzen möchtest, damit die Zuordnung leichter fällt.
Viele Grüße
Verena vom gutefrage.net-Support

Die Festnetznummer reicht völlig aus. Niemand ist verpflichtet, überhaupt ein Handy zu besitzen.
So is es!
Private Telefon-Nummer usw. sind freiwillig. Siehe meine Antwort 09:26 !