ZwieZeit am 11.06.2009 um 21:32 Uhr
Hallo, muss man der Unterschrift ansehen, wie derjenige heißt, der unterschrieben hat? Rein rechtlich? Können Unterschriften, die unleserliche Krakel (Ärzte, Professoren, Lehrer) sind, für ungültig erklärt werden? Muss man sich eventuell verschiedene Unterschriften angewöhnen, eine für Kürzel (Quittierungen) und eine für amtliche Schreiben??
Danke für eure richtigen Antworten!

muss nicht, man darf sogar ein pseudonym benutzen oder den fingerabdruck (ist aber wohl doch etwas umständlich immer mit stempelkissen herumzulaufen:)

Für eine wirksame Unterschrift genüge es, wenn die Identität des Unterzeichners ausreichend erkennbar ist. Dazu müsse die Unterschrift nicht lesbar sein. Es reiche aus, wenn der Schriftzug die Wiedergabe eines Namens darstellt. Unzulässig seien so genannte Notenschlüssel ohne jeglichen Hinweis auf Buchstaben oder eine reine Paraphe. Für eine Paraphe sei üblicherweise kennzeichnend, dass sie nach dem kurzen Namenszug mit einem Punkt endet. Dies sei in diesem Fall aber nicht so - vielmehr seien der Anfangsbuchstabe des Namens und weitere Ansätze von Buchstaben durchaus erkennbar gewesen.
Arbeitsgericht Bielefeld 1 Ca 3288/07
Die Unterschrift ist ein persönlicher "Schriftzug", muss weder leserlich noch "deutbar" sein, sie kann willkürlich sein ;-)
Guppy194 am 12. Juni 2009 07:46 richtig, jedoch muss sie als Unterschrift erkennbar sein und die Identität des Unterzeichners ausweisen

muss nicht lesbar sein, deshalb steht er meist noch irgendwo in Druckbuchstaben
jeweils die Anfangsbuchstaben des Vor und nachnahmen müssen Erkennbar sein
Pinnirapus am 11. Juni 2009 21:35 Bitte Quelle/Begründung angeben- Wenn du es als Tatsache darstellst belege sie bitte. Mich interessiert das nämlich auch. Scheinst in diesem Fall "mehr" zu wissen als die anderen Antworter ;)