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Muss an der Unterschrift der Name erkennbar sein?

gefragt von ZwieZeitZwieZeit am 11.06.2009 um 21:32 Uhr

Hallo, muss man der Unterschrift ansehen, wie derjenige heißt, der unterschrieben hat? Rein rechtlich? Können Unterschriften, die unleserliche Krakel (Ärzte, Professoren, Lehrer) sind, für ungültig erklärt werden? Muss man sich eventuell verschiedene Unterschriften angewöhnen, eine für Kürzel (Quittierungen) und eine für amtliche Schreiben??

Danke für eure richtigen Antworten!

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recht x 35.286

anonym
beantwortet von Norlicht am 11. Juni 2009 21:33
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Nein, muss nicht lesbar sein.


kimjalina
beantwortet von kimjalina am 11. Juni 2009 21:34
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muss nicht, man darf sogar ein pseudonym benutzen oder den fingerabdruck (ist aber wohl doch etwas umständlich immer mit stempelkissen herumzulaufen:)


anonym
beantwortet von Rennziege am 12. Juni 2009 16:20
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muss nicht sein...


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 12. Juni 2009 07:44
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Für eine wirksame Unterschrift genüge es, wenn die Identität des Unterzeichners ausreichend erkennbar ist. Dazu müsse die Unterschrift nicht lesbar sein. Es reiche aus, wenn der Schriftzug die Wiedergabe eines Namens darstellt. Unzulässig seien so genannte Notenschlüssel ohne jeglichen Hinweis auf Buchstaben oder eine reine Paraphe. Für eine Paraphe sei üblicherweise kennzeichnend, dass sie nach dem kurzen Namenszug mit einem Punkt endet. Dies sei in diesem Fall aber nicht so - vielmehr seien der Anfangsbuchstabe des Namens und weitere Ansätze von Buchstaben durchaus erkennbar gewesen.

Arbeitsgericht Bielefeld 1 Ca 3288/07


anonym
beantwortet von tacitus2705 am 11. Juni 2009 21:39
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Die Unterschrift ist ein persönlicher "Schriftzug", muss weder leserlich noch "deutbar" sein, sie kann willkürlich sein ;-)

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 12. Juni 2009 07:46

richtig, jedoch muss sie als Unterschrift erkennbar sein und die Identität des Unterzeichners ausweisen


Peru1
beantwortet von Peru1 am 11. Juni 2009 21:35
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muss nicht lesbar sein, deshalb steht er meist noch irgendwo in Druckbuchstaben


Diana77
beantwortet von Diana77 am 11. Juni 2009 21:34
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die Unterschrift muss nicht leserlich sein


heialex
beantwortet von heialex am 11. Juni 2009 21:34
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Nein, das muß nicht sein.


anonym
beantwortet von benjiman am 11. Juni 2009 21:33
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Nein, der Name muss nicht erkennbar sein.


anonym
beantwortet von user137 am 11. Juni 2009 21:33
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jeweils die Anfangsbuchstaben des Vor und nachnahmen müssen Erkennbar sein

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 11. Juni 2009 21:35

Bitte Quelle/Begründung angeben- Wenn du es als Tatsache darstellst belege sie bitte. Mich interessiert das nämlich auch. Scheinst in diesem Fall "mehr" zu wissen als die anderen Antworter ;)


willidikid
beantwortet von willidikid am 11. Juni 2009 21:33
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muss nicht sein!


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