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Muss 6 Stunden arbeiten pro Tag und bekomm keine Pause

gefragt von traurigetraurige am 30.12.2008 um 16:02 Uhr

Eigentlich ist es gesetzlich geregelt ab 4 Stunden oder 5 Stunden --- 30 Minuten Pause zu bekommen oder nicht?
Wo steht das?? Danke

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Geschäft x 395 Pausen x 17

DerTroll
beantwortet von DerTroll am 30. Dezember 2008 16:07
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also für 6 Stunden am Tag braucht man doch auch keine Pause. Klar kannst du zwischendurch mal auf die Toilette gehen und falls es mach bar ist, dir mal einen Kaffee holen usw. Aber ansich sind 6 Stunden am Tag schon so wenig, da ist man doch eher froh, wenn man durcharbeiten kann und dafür früher nach Hause kommt.

Kommentar von E153ec93dccef1d11410328794dd86f2smalltraurige am 30. Dezember 2008 16:15

Nein aufs klo dürfen wir auch nicht

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 30. Dezember 2008 16:50

klar, das müßt ihr dürfen. Es gibt ein paar Sachen, die man euch nicht verbieten darf. Das gehört dazu. Kann sein, wenn ihr bestimmte Tätigkeiten habt, die ihr nicht unterbrechen könnt, daß es dann da bestimmungen gibt, wann ihr es nicht dürft, aber es kann euch nicht generell verboten werden. Ansonsten solle der Betriebsrat mal tätig werden.


ruler
beantwortet von ruler am 30. Dezember 2008 16:05
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Erst nach Vollendung von 6 Arbeitsstunden ist mindestens eine 30-minütige Pause gesetzliche Pflicht.

http://www.flexible-arbeitszeiten.de/kompakt/Recht/Arbeitszeitregelung1.htm


anonym
beantwortet von TanteBertha am 30. Dezember 2008 16:04
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Für jede Branche gibt es Tarifverträge, in denen so etwas geregelt ist. Such Dir Deine raus und schau mal nach. Vielleicht findest Du auch beim "DGB" etwas.


anonym
beantwortet von Katzenbetti am 30. Dezember 2008 18:39
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Du irrst Dich. Erst nach 6 Stunden 30 min.Pause.


SusiTiger
beantwortet von SusiTiger am 30. Dezember 2008 16:09
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Pause erst bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden gesetzlich vorgeschrieben und auch nötig.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 30. Dezember 2008 16:06
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Im Arbeitszeitgesetz. Bei uns geht es streng nach Tarif, nach 6 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten sein.


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 30. Dezember 2008 16:04
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Normal, nach 6 Stunden ist die 1.Pause Pflicht!


simikra
beantwortet von simikra am 30. Dezember 2008 16:04
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wir arbeiten 8 stunden und haben keine pause weil es mein arbeitgeber nicht vorsieht

Kommentar von 307b6ad72381534118650f6a659e4a6dsmalloppa02 am 30. Dezember 2008 16:05

illegal und sittenwidrig,nach sechs stunden ist pause gesetz

Kommentar von 5d87d3b06581a238a8590b1a0dca4269smallruler am 30. Dezember 2008 16:06

Das ist gesetzeswidrig.

Kommentar von Ab099073bdcfabfae142fdbb5137ada5smallNarzissa2007 am 30. Dezember 2008 16:06

Das tut mir leid, aber aufs Klo dürft Ihr noch, oder?

Kommentar von 0d20326e6155cae6bb2b510bfc2cc01esmallmedic am 30. Dezember 2008 16:06

§ 4 Ruhepausen 1Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. 2Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Kommentar von D5b46ffd00130bdb6718feb0d5af54e4smallsimikra am 30. Dezember 2008 16:07

ja das schon ich arbeite schicht in einem casino wir haben keine pause wir können uns zwar setzen wenn nix zu tun ist aber wir haben keine pause

Kommentar von 307b6ad72381534118650f6a659e4a6dsmalloppa02 am 30. Dezember 2008 16:08

na dafür stimmt die kohle im casino

Kommentar von 4c3a226606450c2e32d5fdf24934d5d8smallIgorharija am 30. Dezember 2008 16:14

Wir sind hier doch nicht in Kirgisien,es gibt Gesetze an sich dien Arbeitgeber auch halten muss.


Karabasch
beantwortet von Karabasch am 30. Dezember 2008 16:03
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Ich glaube das sind nur 15 minuten pause und nicht 30 min nach 4 std


anonym
beantwortet von newcomer am 30. Dezember 2008 16:03
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Tarifvertrag bzw. Arbeitszeitgesetz


medic
beantwortet von medic am 30. Dezember 2008 16:03
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arbeitszeitgesetz.. muss jeder arbeitgeber auslegen.. bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Kommentar von 0d20326e6155cae6bb2b510bfc2cc01esmallmedic am 30. Dezember 2008 16:06

§ 4 Ruhepausen 1Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. 2Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.


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