traurige am 30.12.2008 um 16:02 Uhr
Eigentlich ist es gesetzlich geregelt ab 4 Stunden oder 5 Stunden --- 30 Minuten Pause zu bekommen oder nicht?
Wo steht das?? Danke

also für 6 Stunden am Tag braucht man doch auch keine Pause. Klar kannst du zwischendurch mal auf die Toilette gehen und falls es mach bar ist, dir mal einen Kaffee holen usw. Aber ansich sind 6 Stunden am Tag schon so wenig, da ist man doch eher froh, wenn man durcharbeiten kann und dafür früher nach Hause kommt.

Erst nach Vollendung von 6 Arbeitsstunden ist mindestens eine 30-minütige Pause gesetzliche Pflicht.
http://www.flexible-arbeitszeiten.de/kompakt/Recht/Arbeitszeitregelung1.htm
Für jede Branche gibt es Tarifverträge, in denen so etwas geregelt ist. Such Dir Deine raus und schau mal nach. Vielleicht findest Du auch beim "DGB" etwas.
Du irrst Dich. Erst nach 6 Stunden 30 min.Pause.

Pause erst bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden gesetzlich vorgeschrieben und auch nötig.

Im Arbeitszeitgesetz. Bei uns geht es streng nach Tarif, nach 6 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten sein.

wir arbeiten 8 stunden und haben keine pause weil es mein arbeitgeber nicht vorsieht
oppa02 am 30. Dezember 2008 16:05 illegal und sittenwidrig,nach sechs stunden ist pause gesetz
ruler am 30. Dezember 2008 16:06 Das ist gesetzeswidrig.
Narzissa2007 am 30. Dezember 2008 16:06 Das tut mir leid, aber aufs Klo dürft Ihr noch, oder?
medic am 30. Dezember 2008 16:06 § 4 Ruhepausen 1Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. 2Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Igorharija am 30. Dezember 2008 16:14 Wir sind hier doch nicht in Kirgisien,es gibt Gesetze an sich dien Arbeitgeber auch halten muss.

Ich glaube das sind nur 15 minuten pause und nicht 30 min nach 4 std

arbeitszeitgesetz.. muss jeder arbeitgeber auslegen.. bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
medic am 30. Dezember 2008 16:06 § 4 Ruhepausen 1Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. 2Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Nein aufs klo dürfen wir auch nicht
klar, das müßt ihr dürfen. Es gibt ein paar Sachen, die man euch nicht verbieten darf. Das gehört dazu. Kann sein, wenn ihr bestimmte Tätigkeiten habt, die ihr nicht unterbrechen könnt, daß es dann da bestimmungen gibt, wann ihr es nicht dürft, aber es kann euch nicht generell verboten werden. Ansonsten solle der Betriebsrat mal tätig werden.