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Muss 2. Elternteil auch "Erklärung zum Einkommen" abgeben, obwohl dieser kein Antragsteller ist?

gefragt von gabriels am 21.02.2008 um 20:57 Uhr

Hallo, muss ich als Ehemann der Antragstellerin von Elterngeld auch die "Erklärung zum Einkommen" abgeben?


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Reply


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 21. Februar 2008 21:05
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Ja! hier mal Infos darüber : http://www.elterngeld.net/


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 21. Februar 2008 21:08
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Ja es Heißt ja auch Elterngeld und nicht Mama Geld!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallMiguelgonzerres Paolopestossolos am 21. Februar 2008 21:09

Habe oben minutenlang hin und her gelesen ! Danke - DAS hat gefehlt !!!

DH !

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 21. Februar 2008 21:14

das stimmt doch garn nicht,das einkommen des anderen elternteil hat keinen einfluss auf das elterngeld.

elterngeld kann jede familie beziehen es wird berechnet vom nettoeinkommen des antragstellers, ob mutter oder vater spielt keine rolle.


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 21. Februar 2008 21:01
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Jjjjupp ! Uns hatte man es so gesagt...


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 21. Februar 2008 21:03
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Nein, das Einkommen des Partners hat auf das Elterngeld keinen Einfluss.

http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_antragstellung.html

gilt für alle bundesländer gleichermaßen.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 21. Februar 2008 21:08

hier fragen zur berechnung des elterngeld.

http://www.zbfs.bayern.de/elterngeld/faq/faq_berechnung.html#A0




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