Bin Musik (Cello) Student und hab immer wieder Ärger mit den Nachbarn. Gibt es eine rechtliche Lage, auf die ich mich berufen kann? Ich muß ja üben und das etwa 5 Stunden am Tag. Die Ruhezeiten halte ich immer ein.
Insbesondere die Ruhezeiten sind einzuhalten! Nachts von 22 bis 7 Uhr und in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr haben die Nachbarn ein Recht auf Ruhe. Näheres kann in der Hausordnung geregelt sein, die oft im gedruckten Mietvertrag enthalten ist. Nur eins darf nicht drinstehen: dass der Mieter gar keine Musik in der Wohnung machen darf. Denn jeder hat das Recht, in seiner Wohnung zu musizieren – das gehört zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Was verhandelbar ist, das ist die tägliche Musizierdauer. Dauerbeschallung muss sich kein Nachbar gefallen lassen. Aber zwei Stunden am Tag darf der Musikus schon in die Tasten hauen, egal welche Stilrichtung er bevorzugt. Nur in Ausnahmefällen darf die Spieldauer auf eine bis anderthalb Stunden beschränkt werden, zum Beispiel wenn ein Schlagzeug mit im Spiel ist.
Kopiert: http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3576&key=standarddocument1055838:

Also ich hab mal irgendwo gelesen, dass 2 Stunden am Tag in Ordnung sind. 5 Stunden ist schon ein bisschen heftig, kann ich verstehen, dass sich die Nachbarn beschweren. Normalerweise gibts aber Überäume in der Uni/Musikhochschule, die du auch benutzen kannst, um auf deine 5 Stunden zu kommen.
Arwen45 am 10. Oktober 2008 21:32 also so sehr ich Cello liebe, aber 5 Stunden, da würde ich das Cello zertreten... such Dir wirklich mal einen Übungsraum

Solang Du die Ruhezeiten einhälst kann Dir niemand was.

Sagen wir es mal so: Wenn Deine Nachbarn Dich daran hindern wollen, müssen sie auch eine rechtliche Grundlage liefern, wonach Du das nicht darfst.

Wer Musiker ist, muß von seinem Vermieter die explizite Erlaubnis haben, daß er musizieren darf. Musiker und deren Übungen sind keine "normale Geräuschentwicklung" mehr, wie man sie von einem durchschnittlichen Mieter erwarten darf. In der Genehmigung sind die Übungszeiten festzulegen, diese dürfen durchaus die üblichen Nicht-Ruhezeiten unterschreiten. Man kann sich hier nicht auf diese üblichen Ruhezeiten berufen. Wer trotzdem musiziert und das ohne Genehmigung, riskiert den Rauswurf. Wenn mich einer fünf Stunden täglich mit Musik beglücken würde, die ich nicht haben will, würde ich meinem Vermieter aufs Dach steigen. Ruhe geht vor beruflicher Entfaltung, zum Glück.

Wenn du die Ruhezeiten weiterhin einhälst ist das Ok. Spreche mit deinem Nachbar oder schrieb ihm ein Zettel.

Fünf Stunden täglich sind schon arg lang.
Danke, in dem Link steht, daß Berufsmusiker 8 Stunden üben dürfen...
collo am 10. Oktober 2008 21:53 Rosinenbrot, Du bis kein Berufsmusiker, das willst Du erst noch werden

Könntest du nicht theoretisch ab und zu mit einem Dämpfer spielen? Das wäre doch die beste Lösung für alle, oder?

also bei 5 Stunden am Tag würde ich mich auch dafür interessieren, was so ein Cello für einen Heizwert hat
Suche dir dringend eine alternative Übungsmöglichkeit

Wenn die Regeln des Hauses erlauben Musizieren z.B. 0900-2200 kannst du ruhig 5 Stunden spielen. Ausserhalb dieser Zeit nicht. Jedoch wenn das Musizieren die Nachbaren stören kann die Regierung (oder entsprechende) andere Regeln machen die das Spielen grenzen. Ich weiss Beispiele wo Musikanten im Garage Klavier und Violine spielen.

Soweit ich noch aus meinen Musikerzeiten weiß, darfst Du nur bis 20 Uhr üben. Beim Cello kannst Du ja leider keinen "Dämpfer" nehmen, aber vielleicht kannst Du manche Übungen trocken üben, also ohne den Bogen zu benutzen.
Mohrruebe am 11. Oktober 2008 17:55 Doch doch, Dämpfer gibt es schon;) Deshalb wäre das ja eigentlich die beste Lösung...