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Musiker die mehr als 200 Jahre tot sind = Lizenzfreie benutzung in Filmen?

gefragt von EiwlinnEiwlinn am 07.06.2008 um 12:26 Uhr

Ich habe gehört das Musiker die wie beethoven mehr als 200 Jahre tot sind, man für die musik keine lizenz in filmen braucht. Nun würde ich gerne wissen ob das stimmt!


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jonny95
beantwortet von jonny95 am 7. Juni 2008 12:34
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Das stimmt, sie müssen allerdings nicht 200 Jahre tot sein, sondern 75 Jahre reichen auch.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 7. Juni 2008 12:37

Wenn die Musik aber neu arrasngiert oder von einem Orchester neu eingespielt wurde, hat der Arrangeur bzw. das Orchester/der Produzent die Rechte an dieser Version.

Kommentar von Simple_avatar2smallEiwlinn am 7. Juni 2008 16:24

woher sollman den wissen welches orchester das zum ersten mal gespielt hat, oder wie meint ihr das?

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 7. Juni 2008 12:37

So einfach ist das leider nicht.


Lissa
beantwortet von Lissa am 7. Juni 2008 12:35
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So einfach ist diese Frage nicht zu beantworten, denn nicht nur die Komponisten können Rechte an ihrer Musik haben, sondern auch deren Rechtsnachfolger oder Erben.

http://agent.renommee.net/gemafreie-musik/

Kommentar von Simple_avatar2smallEiwlinn am 7. Juni 2008 16:23

ich denke beethoven ist gema frei oder?

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 7. Juni 2008 18:27

Es kommt darauf an, ob es eine bestimmte Einspielung der Musik ist.

Nicht jede Beethoven-Musik ist GEMA-frei.

Ich könnte mir vorstellen, dass Werke, die von Karajan, den Wiener Philharmonikern oder anderen berühmten Interpreten gespielt wurden, nicht frei sind


anonym
beantwortet von Blacknet am 8. Juni 2008 13:56
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75 Jahre reichen - dann kannst du die Musik verwenden. Du musst sie einfach nur selbst einspielen. wenn du bereits existierende Aufnahmen benutzen willst liegen die Rechte natürlich beim entsprechenden Orchester bzw der Plattenfirma.

am besten suchst du dir Aufnahmen die ausdrücklich als Gema-frei gekennzeichnet sind oder unter der Creative Commons Lizenz laufen. Dann bist du auf der sicheren Seite. weitere Infos hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_commons


anonym
beantwortet von Keksperte am 30. Juli 2008 16:32
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hier gehts jetzt wieder lustig durcheinander: Urheberschutz gilt bis 70 Jahre nach dem Tod, nicht 75. Leistungsschutzrechte an den Aufnahmen sind was anderes, die gelten 50 Jahre lang. Eine 50 Jahre alte Karajan-Aufnahme darf man also benutzen. 1958 gabs ja auch schon prima Stereosound.



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