gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Mus man zur Polizei gehen eine Aussage zu machen

gefragt von recht55recht55 am 08.11.2009 um 22:21 Uhr

Wenn man eine Vorladung bekommt muss man da hingehen oder kann man das auch Schriftlich machen ?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Polizei x 1.986

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Himmelsgucker
beantwortet von Himmelsgucker am 8. November 2009 22:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Vorladung = persönliches Erscheinen

Kommentar von Wolff966 am 8. November 2009 22:25

Nein,eine Vorladung bei der Polizei muss man nicht folge leisten

Kommentar von Ad038eeff3981679c62b892bfb05ee86smallHimmelsgucker am 9. November 2009 09:11

Wenn man nicht Folge leistet, was geschieht dann? Ich glaube dann kommt schon die Vorladung zum Staatsanwalt, oder? Eine Alternative zum persönlichen Erscheinen gäbe es dennoch. Man lässt durch einen Rechtsvertreter (z.B. Anwalt) eine eidesstattliche Erklärung/Aussage abgeben, oder wie war das noch gleich?


Weitere gute Antworten


DonJuan55
beantwortet von DonJuan55 am 8. November 2009 22:23
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

zur Polizei musst du nicht, nur wenn du eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder Gericht bekommst.

Aber wenn du nicht zur Polizei gehst, wirst du wahrscheinlich später eh zum Gericht fahren müssen


anonym
beantwortet von Wolff966 am 8. November 2009 22:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein,man muss es nicht.Dir steht ferner das Recht zu die Aussage zu verweigern.Deine Personalien musst Du angeben-dazu bist Du verpflichtet.

Kommentar von B1901e2a7f05bcba4ef1baa3cfe2ed85smallrecht55 am 8. November 2009 22:26

aber wenn ich die angeben mus dann mus ich ja hingehen

Kommentar von Wolff966 am 8. November 2009 22:30

googel mal im forum:www.lawblog.de Es ist nur eine Beantwortung auf Deine Frage.Nein-Du musst nicht aber mehr als Zeitgewinn wirst Du nicht erreichen.Einer Staatsanwaltlichen Vernehmung kannst Du Dich nicht folgenlos entziehen.


Whitefall
beantwortet von Whitefall am 8. November 2009 22:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nur bei Gericht und Staatsanwalt musst du zur Vorladung erscheinen und aussagen, NICHT bei der Polizei. Leider sind einige bei der Polizei anderer Auffassung, siehe http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/25/von-der-polizeiwache-in-die-...


anonym
beantwortet von Sally2809 am 8. November 2009 22:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du eine Vorladung hast, mußt Du hingehen.


istie
beantwortet von istie am 8. November 2009 22:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst persönlich hin, weil Du Deine Aussage unterschreiben musst und der Beamte muss ebenfalls unterschreiben. Ausserdem wird auch noch die Uhrzeit aufgeschrieben, wie lange die Aussage gedauert hat. Ob Du dann bei der Polizei Angaben machst, bleibt Dir überlassen.


anonym
beantwortet von schlasah am 8. November 2009 22:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei einer Vorladung musst Du persönlich auf der Wache erscheinen. Die stellen nämlich Fragen und merken, ob man sich in Widersprüche verstrickt oder nicht.


Alcatraz1969
beantwortet von Alcatraz1969 am 8. November 2009 22:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nix da hingehen ist pflicht...schriftlic...wohher soll der typ wissen das das von dir ist?


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 8. November 2009 22:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn sie das schriftlich wollten, würdest Du keine Vorladung bekommen.

Bist Du nur Zeuge, kriegst Du Fahrgeld. (Wenn die sagen, gibt es nicht, dann schwindeln die)

Kommentar von B1901e2a7f05bcba4ef1baa3cfe2ed85smallrecht55 am 8. November 2009 22:23

beschuldigte

Kommentar von C1cb4ee5a6ace4aaa51eccb129da28b2smallAlcatraz1969 am 8. November 2009 22:23

lach...das ja auch wichtig!

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 8. November 2009 22:28

Fahrtkosten-Erstattung gibt es nur vor Gericht, nicht bei der Polizei! Ebenso ist man auch nur bei einer gerichtlichen Vorladung verpflichtet dieser nachzukommen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Ab wann macht die Polizei stress?

    Darf die Polizei das tun?

    Polizei Auskunft

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.