recht55 am 08.11.2009 um 22:21 Uhr
Wenn man eine Vorladung bekommt muss man da hingehen oder kann man das auch Schriftlich machen ?

zur Polizei musst du nicht, nur wenn du eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder Gericht bekommst.
Aber wenn du nicht zur Polizei gehst, wirst du wahrscheinlich später eh zum Gericht fahren müssen
Nein,man muss es nicht.Dir steht ferner das Recht zu die Aussage zu verweigern.Deine Personalien musst Du angeben-dazu bist Du verpflichtet.
recht55 am 8. November 2009 22:26 aber wenn ich die angeben mus dann mus ich ja hingehen
googel mal im forum:www.lawblog.de Es ist nur eine Beantwortung auf Deine Frage.Nein-Du musst nicht aber mehr als Zeitgewinn wirst Du nicht erreichen.Einer Staatsanwaltlichen Vernehmung kannst Du Dich nicht folgenlos entziehen.

Nur bei Gericht und Staatsanwalt musst du zur Vorladung erscheinen und aussagen, NICHT bei der Polizei. Leider sind einige bei der Polizei anderer Auffassung, siehe http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/25/von-der-polizeiwache-in-die-...

Du musst persönlich hin, weil Du Deine Aussage unterschreiben musst und der Beamte muss ebenfalls unterschreiben. Ausserdem wird auch noch die Uhrzeit aufgeschrieben, wie lange die Aussage gedauert hat. Ob Du dann bei der Polizei Angaben machst, bleibt Dir überlassen.
Bei einer Vorladung musst Du persönlich auf der Wache erscheinen. Die stellen nämlich Fragen und merken, ob man sich in Widersprüche verstrickt oder nicht.

Nix da hingehen ist pflicht...schriftlic...wohher soll der typ wissen das das von dir ist?

Wenn sie das schriftlich wollten, würdest Du keine Vorladung bekommen.
Bist Du nur Zeuge, kriegst Du Fahrgeld. (Wenn die sagen, gibt es nicht, dann schwindeln die)
recht55 am 8. November 2009 22:23 beschuldigte
Alcatraz1969 am 8. November 2009 22:23 lach...das ja auch wichtig!
PepsiMaster am 8. November 2009 22:28 Fahrtkosten-Erstattung gibt es nur vor Gericht, nicht bei der Polizei! Ebenso ist man auch nur bei einer gerichtlichen Vorladung verpflichtet dieser nachzukommen.
Nein,eine Vorladung bei der Polizei muss man nicht folge leisten
Wenn man nicht Folge leistet, was geschieht dann? Ich glaube dann kommt schon die Vorladung zum Staatsanwalt, oder? Eine Alternative zum persönlichen Erscheinen gäbe es dennoch. Man lässt durch einen Rechtsvertreter (z.B. Anwalt) eine eidesstattliche Erklärung/Aussage abgeben, oder wie war das noch gleich?