Mein Sohn 2 hat im Geschäft mit Kugelschreiber auf einen Stuhl gemalt. Nun soll ich den Stuhl 100 Euro bezahlen. Ist es rechtetes .DIe Haftplichtversicherung Zahlt nicht.

Wie alt ist dein Sohn? Ich glaube ab 7 Jahre muisst du bezahlen. Wenn jünger müsste eigentlich die Haftpflichtversicherung oder der geschäftsinhaber bleibt auf den Kosten sitzen. Mfg Chris

Lass dir von der Haftpflichtversicherung erklären, warum sie nicht zahlt.
Lass dir vom Geschäft erklären, warum du den Stuhl bezahlen musst (Aufsichtspflicht verletzt?).
Dann vergleichst du beide Angaben - ich bin mir ziemlich sicher, daß du nicht zahlen musst.
Aber im Notfall einen Anwalt zur Rate ziehen...
Ich hörte kürzlich das das legendäre Baustellen-Schild "Eltern haften für Ihre Kinder" Unsinn ist. Eltern haften nur wenn Ihnen mangelnde Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann. Ein 10-jähriger darf alleine raus, und könnte eine Baustelle als Abenteuer sehen. Macht er was kaputt haften die Eltern nicht. Woher hatte Dein Sohn den Kuli? Die Frage ist, ob man Dir vorwerfen kann, nicht genügend aufgepasst zu haben. Wenn Du jedoch die Zahlung verweigerst, dürfte der Laden wg. 100,- Euro kaum eine Klage anstrengen
bommel65 am 1. Juli 2008 17:13 Kein Halbwissen, sondern absolut richtig. DH!
Auch unter 6 Jahren müssen Eltern nicht immer haften, mir ist eigentlich gar kein Fall bekannt.
Sollte ich mich jetzt umbenennen?
totoro am 1. Juli 2008 17:30 Nein, bloß nicht, Du hast vorhin so wunderschön eine Datenbank empfohlen - supernützliches Halbwissen
Myrecht is net schlecht! Man muss bloß alles gegenprüfen. Dabei kommt man der Wahrheit immer näher

Kinder mit 2 Jahren sind nicht deliktfähig...und gut isses..und da 2-jährige Kindr sehr selten einen Kuli einstecken haben, dürfte der Kuli auch ins Geschäft gehören und damit haben sie ja der Malerei bedingt Vorschun geleistet..
also schon locker bleiben.. es gibt keinen Grund 100 Euro haben zu wollen
DH! Kann jemand bitte meine Waren mit Kuli vollschmieren??? Bitte nur Erwachsene! Hab noch einen alten Rembrandt im Keller..

Es ist eindeutig Sachbeschädigung! Ich würde mit dem Geschädigten in Ruhe erneut verhandeln. Wenn er Kinder liebt, wird ein Herz für Dich haben!
Man muß sich wohl kaum wundern, wenn Geschäfte kinderfeindlich sind, wenn die Mamis eine solche Haltung haben und meinen, eine Sachbeschädigung ist vom Geschäftsinhaber einfach so hinzunehmen. Wie würdest Du selbst darüber denken, wenn Deine Nachbarin mit ihrem Kind vorbeikommt und dieses mit einem rumliegenden Messer Dein Sofa aufschlitzt?
Wenn man aber im Kundengespräch von 2 verkäufer die siech dann noch streiten einen kurzrn moment abgelenkt ist haben sie Kinder
Und was sagen Sie, wenn Ihre Freundin auf das aufgeschlitzte Sofa antwortet, sie sei abgelenkt gewesen? Kinder sind weißgott hölle anstrengend, aber ebenso, wie Sie PERMANENT aufpassen müssen, dass das Kind nicht auf die Straße läuft, müssen Sie auch aufpassen, dass das Kind keinen Schaden anrichtet. Sollen jetzt etwa noch die Verkäufer schuld dran sein, dass Ihr Kind den Stuhl zerstört hat und die Kosten selbst tragen? Unglaublich....
Sry habs erst jetzt gelesen 2 Jahre ok eigentliuch Haftpflicht weil er sich ja darüber nicht im klaren ist was er getan hat wenn Haftpflicht nicht zahlt kannste auch vorgericht ist dan aber teurer als der stuhl :/
Kann mann ihn wirklich nicht sauber machen?
In der Frage steht, dass er 2 Jahre alt ist.
gut aufgepasst Baiana :-))