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Mus ich den Bemalten Stuhl von meinen Sohn 2 Bezalen

gefragt von Wieck am 01.07.2008 um 17:07 Uhr

Mein Sohn 2 hat im Geschäft mit Kugelschreiber auf einen Stuhl gemalt. Nun soll ich den Stuhl 100 Euro bezahlen. Ist es rechtetes .DIe Haftplichtversicherung Zahlt nicht.


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xXNeogreekXx
beantwortet von xXNeogreekXx am 1. Juli 2008 17:08
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Wie alt ist dein Sohn? Ich glaube ab 7 Jahre muisst du bezahlen. Wenn jünger müsste eigentlich die Haftpflichtversicherung oder der geschäftsinhaber bleibt auf den Kosten sitzen. Mfg Chris

Kommentar von 0ab646ec4623ef0fbc7be66af71bdcb7smallxXNeogreekXx am 1. Juli 2008 17:10

Sry habs erst jetzt gelesen 2 Jahre ok eigentliuch Haftpflicht weil er sich ja darüber nicht im klaren ist was er getan hat wenn Haftpflicht nicht zahlt kannste auch vorgericht ist dan aber teurer als der stuhl :/

Kann mann ihn wirklich nicht sauber machen?

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 1. Juli 2008 17:11

In der Frage steht, dass er 2 Jahre alt ist.

Kommentar von Ea4cc1825b2ba271c22559203c79d98fsmallWebZecke am 1. Juli 2008 17:25

gut aufgepasst Baiana :-))


bommel65
beantwortet von bommel65 am 1. Juli 2008 17:11
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  1. Lass dir von der Haftpflichtversicherung erklären, warum sie nicht zahlt.

  2. Lass dir vom Geschäft erklären, warum du den Stuhl bezahlen musst (Aufsichtspflicht verletzt?).

  3. Dann vergleichst du beide Angaben - ich bin mir ziemlich sicher, daß du nicht zahlen musst.

Aber im Notfall einen Anwalt zur Rate ziehen...


Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 1. Juli 2008 17:11
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Ich hörte kürzlich das das legendäre Baustellen-Schild "Eltern haften für Ihre Kinder" Unsinn ist. Eltern haften nur wenn Ihnen mangelnde Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann. Ein 10-jähriger darf alleine raus, und könnte eine Baustelle als Abenteuer sehen. Macht er was kaputt haften die Eltern nicht. Woher hatte Dein Sohn den Kuli? Die Frage ist, ob man Dir vorwerfen kann, nicht genügend aufgepasst zu haben. Wenn Du jedoch die Zahlung verweigerst, dürfte der Laden wg. 100,- Euro kaum eine Klage anstrengen

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 1. Juli 2008 17:13

Kein Halbwissen, sondern absolut richtig. DH!

Auch unter 6 Jahren müssen Eltern nicht immer haften, mir ist eigentlich gar kein Fall bekannt.

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 1. Juli 2008 17:19

Sollte ich mich jetzt umbenennen?

Kommentar von 6a8bbf4495f54f874d1660e94a6b2f9fsmalltotoro am 1. Juli 2008 17:30

Nein, bloß nicht, Du hast vorhin so wunderschön eine Datenbank empfohlen - supernützliches Halbwissen

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 1. Juli 2008 17:39

Myrecht is net schlecht! Man muss bloß alles gegenprüfen. Dabei kommt man der Wahrheit immer näher


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Juli 2008 17:14
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Kinder mit 2 Jahren sind nicht deliktfähig...und gut isses..und da 2-jährige Kindr sehr selten einen Kuli einstecken haben, dürfte der Kuli auch ins Geschäft gehören und damit haben sie ja der Malerei bedingt Vorschun geleistet..

also schon locker bleiben.. es gibt keinen Grund 100 Euro haben zu wollen

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 1. Juli 2008 17:20

DH! Kann jemand bitte meine Waren mit Kuli vollschmieren??? Bitte nur Erwachsene! Hab noch einen alten Rembrandt im Keller..


Volkerlee
beantwortet von Volkerlee am 1. Juli 2008 17:10
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Es ist eindeutig Sachbeschädigung! Ich würde mit dem Geschädigten in Ruhe erneut verhandeln. Wenn er Kinder liebt, wird ein Herz für Dich haben!


anonym
beantwortet von justin123 am 1. Juli 2008 19:08
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Man muß sich wohl kaum wundern, wenn Geschäfte kinderfeindlich sind, wenn die Mamis eine solche Haltung haben und meinen, eine Sachbeschädigung ist vom Geschäftsinhaber einfach so hinzunehmen. Wie würdest Du selbst darüber denken, wenn Deine Nachbarin mit ihrem Kind vorbeikommt und dieses mit einem rumliegenden Messer Dein Sofa aufschlitzt?

Kommentar von Wieck am 1. Juli 2008 20:05

Wenn man aber im Kundengespräch von 2 verkäufer die siech dann noch streiten einen kurzrn moment abgelenkt ist haben sie Kinder

Kommentar von justin123 am 2. Juli 2008 01:09

Und was sagen Sie, wenn Ihre Freundin auf das aufgeschlitzte Sofa antwortet, sie sei abgelenkt gewesen? Kinder sind weißgott hölle anstrengend, aber ebenso, wie Sie PERMANENT aufpassen müssen, dass das Kind nicht auf die Straße läuft, müssen Sie auch aufpassen, dass das Kind keinen Schaden anrichtet. Sollen jetzt etwa noch die Verkäufer schuld dran sein, dass Ihr Kind den Stuhl zerstört hat und die Kosten selbst tragen? Unglaublich....


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