Ich habe gehört,dass selbst wenn man seine Wohnung vermietet man das versteuern muss.Mein Opa ist Rentner ,besitzt ein großes Haus und daher wollte ich bei ihm wohnen.Ich wollte mich aber erst mal informieren ,damit dann keine Probleme entstehen.

Das kommt darauf an, ob Du "bei Deinem Opa" wohnst oder eine Wohnung im Haus Deines Opas bewohnen möchtest.
Er muss es steuerlich berücksichtigen, d.h. er kommt um die Anlage V (Vermietung und Verpachtung nicht rum.
Um evtl. anfallende Steuern zu minimieren, darf er an nahe Angehörige günstiger vermieten. Wie hoch die Miete mindestens sein muss, damit er den Erhaltungsaufwand und die Abschreibung voll zur Geltung bringen kann, würde ich mit dem Finanzamt vorher klären. Ich habe mal was von 50% der ortsüblichen Miete gehört, müsste ich aber jetzt auch nachlesen.
Das ist eine Einnahme aus Vermietung und verpachtung und muss versteuert werden.
Mit dem Opa kann man doch bestimmt eine Gegenleistung vereinbaren, die nicht in einer monatlichen Überweisung besteht (ihm die Nebenkosten zahlen o.ä.). Grundsätzlich sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung natürlich einkommensteuerpflichtig.

ja das müßte er versteuern. allerdings kann erhaltungsaufwand am haus/an deiner wohung mindernd geltend gemacht werden. außerdem gibt es bestimmte freibeträge. ein steuerberater informiert euch sicher gerne und berechnet die aufkommende steuerlast.
Bei Vermietung und Verpachtung - welche Freibeträge???
Bei Vermietung und Verpachtung gibt es doch keine Freibeträge.
Allenfalls bei den Gesamteinkünften gibt es welche, z.B. den Altersfreibetrag.
boriswulff am 25. Oktober 2007 13:59 Ich meine auch die Freibeträge, die für das Gesamteinkommen gelten. Die Steuer richtet sich ja immer nach dem Gesamteinkommen.
wenn du ihm inoffiziell geld gibst nicht. offiziell würdest du dann als familienmitglied bei ihm leben (sofern ihr im selben haus wohnt).
HerrLich am 22. Oktober 2007 11:35 auch wieder nicht richtig.
solf1 am 22. Oktober 2007 11:40 Was habt ihr beide denn miteinander? ;-))
HerrLich am 22. Oktober 2007 12:07 @Solf, schau'mal die Antworten zu Rechtsfragen von ihm an, teilweise richtig falsch. Das ist einfach fahrlässig dem Fragenden gegenüber. Ich habe weder mit ihm noch gegen ihn etwas ;-)
Lieber HerrLich, lieber nix sagen als "ich weiß was, was ihr nicht wißt". Davon haben nämlich die GF-Leserschaft genauso wenig wie der Fragesteller.
du kapierst es nicht. wenn er offiziell keine miete bezahlt als familienmitglied und das das finanzamt nicht weiss, das er opi geld bezahlt, dann gibts offiziell auch keine einnahmen aus vermietung und verpachtung, jetzt kapiert, besserwisser.

Das ist sogar noch schlimmer:
Selbst wenn Dein Opa von Dir keine Miete kassiert, sondern Dich kostenlos wohnen lässt, dann muss er die "fiktive" Miete versteuern - da ist das Finanzamt gnadenlos.
Und falls er für die fiktive Miete einen sehr geringen Betrag zugrundelegt, dann kann das Finanzamt diesen entsprechend dem örtlichen Mietspiegel erhöhen und dann darauf Steuern verlangen.
Warum macht das einen Unterschied? Sind nicht beide Fälle grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung?
Nein - beim Opa = im selben Haushalt, eine Wohnung des Opas gegen Entgelt = steuerpflichtig