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Müsste mein Opa ,wenn ich bei ihm wohne und Miete zahle ,das vesteuern?

gefragt von ReMix88 am 22.10.2007 um 10:08 Uhr

Ich habe gehört,dass selbst wenn man seine Wohnung vermietet man das versteuern muss.Mein Opa ist Rentner ,besitzt ein großes Haus und daher wollte ich bei ihm wohnen.Ich wollte mich aber erst mal informieren ,damit dann keine Probleme entstehen.


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 22. Oktober 2007 10:15
19x
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Das kommt darauf an, ob Du "bei Deinem Opa" wohnst oder eine Wohnung im Haus Deines Opas bewohnen möchtest.

Kommentar von LittleArrow am 22. Oktober 2007 12:34

Warum macht das einen Unterschied? Sind nicht beide Fälle grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung?

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 22. Oktober 2007 12:43

Nein - beim Opa = im selben Haushalt, eine Wohnung des Opas gegen Entgelt = steuerpflichtig


anonym
beantwortet von Vinc1 am 22. Oktober 2007 10:33
4x
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Er muss es steuerlich berücksichtigen, d.h. er kommt um die Anlage V (Vermietung und Verpachtung nicht rum.
Um evtl. anfallende Steuern zu minimieren, darf er an nahe Angehörige günstiger vermieten. Wie hoch die Miete mindestens sein muss, damit er den Erhaltungsaufwand und die Abschreibung voll zur Geltung bringen kann, würde ich mit dem Finanzamt vorher klären. Ich habe mal was von 50% der ortsüblichen Miete gehört, müsste ich aber jetzt auch nachlesen.


anonym
beantwortet von citrone am 22. Oktober 2007 10:09
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Das ist eine Einnahme aus Vermietung und verpachtung und muss versteuert werden.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 22. Oktober 2007 10:36
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Mit dem Opa kann man doch bestimmt eine Gegenleistung vereinbaren, die nicht in einer monatlichen Überweisung besteht (ihm die Nebenkosten zahlen o.ä.). Grundsätzlich sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung natürlich einkommensteuerpflichtig.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 22. Oktober 2007 10:14
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ja das müßte er versteuern. allerdings kann erhaltungsaufwand am haus/an deiner wohung mindernd geltend gemacht werden. außerdem gibt es bestimmte freibeträge. ein steuerberater informiert euch sicher gerne und berechnet die aufkommende steuerlast.




Kommentar von Vinc1 am 22. Oktober 2007 10:36

Bei Vermietung und Verpachtung - welche Freibeträge???

Kommentar von LittleArrow am 22. Oktober 2007 12:36

Bei Vermietung und Verpachtung gibt es doch keine Freibeträge.

Allenfalls bei den Gesamteinkünften gibt es welche, z.B. den Altersfreibetrag.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 25. Oktober 2007 13:59

Ich meine auch die Freibeträge, die für das Gesamteinkommen gelten. Die Steuer richtet sich ja immer nach dem Gesamteinkommen.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 22. Oktober 2007 10:28
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wenn du ihm inoffiziell geld gibst nicht. offiziell würdest du dann als familienmitglied bei ihm leben (sofern ihr im selben haus wohnt).

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. Oktober 2007 11:35

auch wieder nicht richtig.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 22. Oktober 2007 11:40

Was habt ihr beide denn miteinander? ;-))

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. Oktober 2007 12:07

@Solf, schau'mal die Antworten zu Rechtsfragen von ihm an, teilweise richtig falsch. Das ist einfach fahrlässig dem Fragenden gegenüber. Ich habe weder mit ihm noch gegen ihn etwas ;-)

Kommentar von LittleArrow am 22. Oktober 2007 12:40

Lieber HerrLich, lieber nix sagen als "ich weiß was, was ihr nicht wißt". Davon haben nämlich die GF-Leserschaft genauso wenig wie der Fragesteller.

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 22. Oktober 2007 19:22

du kapierst es nicht. wenn er offiziell keine miete bezahlt als familienmitglied und das das finanzamt nicht weiss, das er opi geld bezahlt, dann gibts offiziell auch keine einnahmen aus vermietung und verpachtung, jetzt kapiert, besserwisser.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 22. Oktober 2007 16:04
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Das ist sogar noch schlimmer:

Selbst wenn Dein Opa von Dir keine Miete kassiert, sondern Dich kostenlos wohnen lässt, dann muss er die "fiktive" Miete versteuern - da ist das Finanzamt gnadenlos.

Und falls er für die fiktive Miete einen sehr geringen Betrag zugrundelegt, dann kann das Finanzamt diesen entsprechend dem örtlichen Mietspiegel erhöhen und dann darauf Steuern verlangen.





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