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Müsste ein 74 jähriger aus seiner Wohnung ausziehen wenn die Miete für ihn allein zu hoch ist?

gefragt von Renetschy am 16.10.2008 um 17:40 Uhr

Ein 74 Jähriger Mann wohnt mit seinem sohn in der Wohnung. Der Sohn möchte ausziehen. Die Rente des Mannes beträgt 560 Euro, die Miete beträgt 480 Euro. Müsste der Vater sich eine kleinere Wohnung suchen oder würde das Amt einen Zuschluß bezahlen?

Das komplette Soziale Umfeld des Vaters befindet sich in unmittelbarer Umgebung der wohnung.

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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 16. Oktober 2008 17:44
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Der Mann soll zum Sozialamt gehen und dort Grundsicherung (GruSi) nach SGB12 beantragen.

Sollte dann eine Umzugsaufforderung vom Amt kommen, soll er die Anwendung der Härtefallregelung beantragen.

Kommentar von Renetschy am 16. Oktober 2008 17:51

Das mit der Härtefallreglung ist interessant. Ab wann gilt man als "Härtefall"?


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 16. Oktober 2008 17:44
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Er sollte sich an den Mieterverein wenden - soetwas könnte als Härtefall ausgelegt werden. Ausserdem sollte der alte Herr sich an das Sozialamt wenden - wenn sein Sohn auszieht fällt das ja bei der Berechnung seines Unterhaltsanspruches/der Grundsicherung weg....


anonym
beantwortet von Renetschy am 16. Oktober 2008 17:50
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Vielen Dank für die rege Beteiligung. Ab 01.10. ist das Kindergeld weggefallen. In dieser Zeit hat der Mann 54 Euro Grundsicherung bekommen. Nach Wegfall des Kindergeldes bekam er nur noch 33 Euro. Der Mietvertrag läuft auf Sohn und Vater.


jesreel
beantwortet von jesreel am 17. Januar 2009 14:12
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Es kommt darauf an, wo der Mann wohnt! Und wie groß die Wohnung ist. Denn für Alleinnutzung werden die qm angeschaut. Das sollte sich nicht deutlich über 45 qm bewegen, außer er ist schwer gehbehindert (Rollstuhl, Rollator in der Wohnung). Prüft also zuerst die übliche mittlere Miete vor Ort (Mietspiegel). Da bisher Alg II gezahlt wurde, wird auch der Sohn nicht gearbeitet haben, das ist ein sog. Mischfall. Der Vater tritt mit seinem Einkommen in die Berechnung des Sohnes ein, und das fällt weg, wenn der Sohn ausgezogen ist. Jetzt kommt aufgrund des Alters die Grundsicherung zum Tragen, mit gleichen Beträgen wie Alg II.

Grundsätzlich wird für 6 Monate die erhöhte Miete übernommen, damit man in Ruhe nach was günstigerem suchen kann. Es besteht auch die Möglichkeit, dass aus dem "nahen sozialen Umfeld" eingesprungen wird. D.h. für den Vater werden die übersteigenden Kosten bezahlt, damit er sein soziales Umfeld nicht verliert. ansonsten geht es nach den 6 Monaten rapide auf Verarmung hin. Mehr als 10 % ist auf Dauer nicht durchzuhalten. Da braucht niemand zu zwingen, es zwingt der Umstand zum Umzug. Das mit dem Alter greift nur wenn schwer wiegende gesundheitliche Probleme einen Umzug unzumutbar machen. Ansonsten, was ist heute alt? Die mittlere Lebenserwartung liegt ja irgendwo bei 87, da rechnet sich der Umzug allemal.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 16. Oktober 2008 17:46
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Naja ich denke auch mit einen Zuschuß würde er sich die Wohnung nicht leisten können.

Ich denke ihr könnt versuchen eine Pflegestufe und die Grundsicherung zu beantragen.

Und dann mal schauen was dann unterm Strich raus kommt.

LG Wolpertinger


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