In unserer Kleingartenanlage sind sämtliche Tore verschlossen und die Einfahrten mit Böllern versehen,so das es dem Rettungsdienst unmöglich ist an die verschiedenen Gärten im Notfall zu gelangen!Unser Vorstand hat dies so beschloßen!Ist dieses rechtens und wo kann man darüber etwas nachlesen?Danke schon mal im vorraus für eventuell hilfreiche Antworten!
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Ja klar doch muss man die Zufahrten freihalten!! da macht man sich auch strafbar^^

Mach dir keine Sorgen... Erstens sollte man mit Geist behaftet - Schlüssel in der Anzahl für Gegenwärtig zu Eurem Einsatzbereich zugegenweilende Rettungsfahrzeuge bereitstellen. Alternativ... Wir knacken die Teile erbarmungslos weg... Den Schaden hat der "Versperrer" --> Rechtfertigender Notstand !!! Drittens... Informiere doch mal die Feuerwehr Eures Bereiches... Die kümmern sich ;oo)))
Ferner sagen die Ordnungsbehörden mit ihren Auflagen etwas über die Zugänglichkeit... Vielleicht auch Bauamt...
JoWaKu am 5. Juni 2008 13:11 Feuerwehr und Amt kommen gerne mal auf einen Besuch und ein paar Kirschen vorei.
Pestopappa am 5. Juni 2008 13:37 Genau ( lach mich weg ;..OOOO) )
Selbstverständlich müssen die frei gehalten werden! Wenn man da parkt wirds teuer...

Die Zufahrten müssen immer frei sein, es kann aber sein, dass die Poller ( oder wie Du sie nennst "Böller" ) mit einem Dreikant- oder Vierkantschlüssel geöffnet werden können, die hat die Feuerwehr und der Rettungsdienst immer dabei...

Wenn dein Gartenhäuschen Brennt oder du einen Herzinfarkt hast dann wünscht du dir es sehr das der Weg zu deinem Garten frei ist.Er muß Freigehalten werden.
Das solltest du unbedingt tun. Denn im nachhinein kann das bei Sach-oder Personenschäden gegen dich verwendet werden, wegen Blockierung der Rettungswege. Das zieht saftige Strafen nach sich.
DH
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