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Müssen wir es dulden,wenn Nachts Zigarettenrauch ins Schlafzimmer zieht?

gefragt von kati1402 am 20.08.2008 um 11:52 Uhr

Wir wohnen zur Miete in 2-fam.Haus, oberer Stock.Die Kinder unserer Nachbarn rauchen vorm Keller unter unserem Schlafzimmer, was Nachts sehr störend ist, und wir davon aufwachen.Tagsüber stört uns das nicht. Haben auch schon höflich gebeten, das wenigstens Nachts woanders geraucht wird.Die Kinder sind auch einsichtig, nur die Mutter fühlt sich jetzt etwas angeschmiert, un meint wir dürfen es ja nicht verbieten. Wollen wir auch nicht. Die Bitte war lediglich, Nachts woanders zu rauchen.


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anonym
beantwortet von maganz am 20. August 2008 11:55
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Schau mal hier rein:

http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/2004/0604/mz0604rauchen....html

So urteilten die Gerichte:

Balkon: Das Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt (AG Bonn 6 C 510/98, Zigarren, und AG Wennigsen 9 C 156/01). Nachbarn, die durch aufsteigenden Rauch belästigt werden, haben in der Regel keinen Unterlassungsanspruch gegen den Raucher.

Offene Fenster: Rauchen am geöffneten Küchenfenster ist auch dann erlaubt, wenn es in der darüber liegenden Wohnung zu starken Beeinträchtigungen durch Zigarettengerüche kommt (AG Hamburg 102 e II 368/00).

Hausflur: Das Rauchen im Treppenhaus bzw. im Hausflur kann untersagt werden (AG Hannover 70 II 414/99). Weil die Ehefrau das Rauchen in der Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht vertrug, ging der Ehemann täglich ins Treppenhaus und rauchte hier bis zu 5 Zigaretten.

Wohnung: Rauchen ist als Konsequenz freier Willensentscheidung als Teil sozialadäquaten Verhaltens in der Wohnung, dem Zentrum der Lebensgestaltung, erlaubt (LG Köln 9 S 188/98; LG Paderborn 1 S 2/00).

Renovierung / Schadensersatz: Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Der Vermieter hat keine Schadensersatzansprüche, zum Beispiel wegen Nikotinablagerungen auf der Tapete (LG Köln 30 S 9/01; LG Köln 9 S 188/98; AG Frankenberg 6 C 369/02 [1]). Das gilt auch bei ungewöhnlich intensivem Rauchen (LG Karlsruhe 9 S 119/99; LG Hamburg 333 S 156/00). Ein Raucher muss nicht öfter renovieren als ein Nichtraucher (AG Waldbröl 6 C 318/98).

Anderer Ansicht sind hier das LG Paderborn (1 S 2/00) und das LG Baden-Baden (2 S 138/00): Exzessives Rauchen ist vertragswidriger Gebrauch der Wohnung und löst Schadensersatzansprüche aus. So auch das AG Tuttlingen (1 C 52/99), das auf jeden Fall die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangt, das AG Magdeburg (17 C 3320/99), das den Austausch eines verdreckten und vergilbten Teppichs fordert, und das AG Cham (1 C 0019/02), das Kostenersatz für zusätzliche Renovierungsarbeiten und den Austausch einer vergilbten Drückerplatte zur Toilettenspülung fordert.

Rauchverbot: Ein Mieter muss bei Abschluss des Mietvertrages nicht angeben, dass er Raucher ist. Der Vermieter muss auch Raucher in die Wohnung ziehen lassen. Ein Rauchverbot ist unwirksam (AG Albstadt 1 C 288/92; anderer Ansicht wohl AG Nordhorn 3 C 1440/00).

Nichtraucheranzeige: Sucht der Vermieter per Zeitungsannonce einen Nichtraucher und erklärt der Mieter auf Nachfrage, “er habe aufgehört”, bleibt der Mietvertrag auch bei einem Rückfall wirksam. Gelegentliches Rauchen berechtigt nicht zu einer Anfechtung des Mietvertrages (LG Stuttgart 16 S 137/92).

Kündigung: Starkes Rauchen in der Mietwohnung ist kein Kündigungsgrund (AG Ellwangen C 175/90-12).

Mietminderung: Kommt es aufgrund von baulichen Mängeln in der Mietwohnung zu starken Belästigungen wegen Zigarettenrauchs aus einer Nachbarwohnung, kann die Miete gemindert werden (LG Stuttgart 5 S 421/97).

Schwarzverfärbungen: Kommt es in der Wohnung zu Schwarzverfärbungen, sind dies Mängel, die den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen. Der Mieter muss sich aber ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er durch Rauchen und Abbrennen von Kerzen zu einer Verstärkung der Schwarzfärbung beiträgt (AG Schöneberg 6 C 191/99).

Fazit: In der Wohnung und auf dem Balkon darf geraucht werden. Ob Vermieter Ersatzansprüche bei exzessivem Rauchen geltend machen können, ist umstritten. Dieser Frage kommt vor allem dann Bedeutung zu, wenn der Raucher – aus welchen Gründen auch immer – keine Schönheitsreparaturen durchführen muss. In Gemeinschaftsräumen, wie zum Beispiel im Treppenhaus oder im Aufzug, kann das Rauchen verboten werden. Ob dagegen ein generelles Rauchverbot für die Wohnung bzw. den Balkon zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden kann, ist zweifelhaft. Entsprechende Formularklauseln sind unwirksam, weil überraschend. Aber auch bei Einzelabsprachen bleibt ein Problem: Was ist bei einem Raucherrückfall, was ist mit rauchenden Gästen, oder Lebensgefährten?

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 20. August 2008 12:03

Ich glaube man kann diese Geruchtsbelästigung jetzt aber verbieten. Diese alten Urteile sind mit der neuen Rechtssprechung überholt.

Kommentar von maganz am 20. August 2008 12:06

Du meinst mit den neuen öffentlichen Rauchverboten? Das ist durchaus denkbar, muss aber wohl erst ausjudiziert werden. Ein Prozessrisiko bleibt für den Einzelnen, wenn er keine Rechtschutzversicherung hat, die das abdeckt.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 20. August 2008 12:21

Was sagt den der Vermieter dazu?
Ihr hattet die Wohnung in einem anderen Umfeld angemietet und nun ist die Nutzung stark beeinträchtigt. Ich denke der Hinweis "und wir davon aufwachen."
Wäre es lediglich eine Störung, so sähen wohl die Chancen schlecht aus, aber da ihr die Mietsache nicht mehr unbeeinträchtigt nutzen könnt, könnte das ein Ansatz sein.
Soweit der Vermieter der Wohnung unter Euch der gleiche ist, so könnte sich über diese Argumentation möglicherweise etwas erreichen lassen.
Soweit der Vermieter der Wohnung darunter ein anderer ist, wäre an sich nachzudenken. Diese Mietminderung könnte sich dann Euer Vermieter wieder bei dem anderen Vermieter holen.
Insofern würde isch Euer Vermieter nicht schlechter stellen, aber ihr hättet wenigstens eine Argumentation.
Wie gesagt, es geht nicht um den störenden Aspekt, sondern um den Wohnwert mindernden (Aufwachen aus dem Schlaf).

Kommentar von maganz am 20. August 2008 14:48

Das wäre der Versuch, durch bluffen etwas zu erreichen. Wenn es hart auf hart kommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Umstand, den die Gerichte bisher nicht als Störung gewertet haben, dem Vermieter gegenüber als Störung dargestellt werden kann, die die Nutzung beeinträchtigt. Die Minderung der Wohnqualität geht ja nicht vom Vermieter aus.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 20. August 2008 11:54
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Ihr werdet leider nichts machen können. Innerhalb der eigenen Wohnung darf jeder Rauchen - auch davor (Terrasse, Balkon) etc. Ich würde mal mit dem Vermieter sprechen, ob er nicht zur Güte vermitteln kann.

Kommentar von maganz am 20. August 2008 11:59

Vorm Keller ist nicht innerhalb der eigenen Wohnung!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 20. August 2008 12:02

vor dem Keller oder vor dem Haus darf auch jeder rauchen. Sogar Fremde!

Kommentar von maganz am 20. August 2008 12:10

Im Lichte der neuen öffentlichen Rauchverbote bin ich mir nicht sicher, ob das die Gerichte auch so sehen würden.


nura1
beantwortet von nura1 am 20. August 2008 11:57
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Einerseits verstehe ich, dass sie dies stört. Anderseits müssen sie dann eben einfach das fenster schliessen.


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 20. August 2008 11:54
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Außer auf Kulanz könnt ihr leider nicht hoffen. Das gleiche Spiel gibts auch bei meiner Tante..


andreas48
beantwortet von andreas48 am 20. August 2008 11:54
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das Wort der gegenseitigen Toleranz zieht immer größere Kreise., was nicht gegen die Fragestellerin zielt, ich verstehe sie, habe aber kein Verständnis für die angesprochene Mutter, die dann nach dem Motto: jetzt erst recht, lospafft.

ich würde es nnochmals mit einer gemütlichen und freundlichen Ansprache versuchen, da ja augenscheinlich genügend Platz da ist um sein Abendzigarettchen sich einzupfeifen

Kommentar von kati1402 am 20. August 2008 12:02

Ea sind auch nur die Kinder die rauchen.die Mutter raucht nicht.Ein vernünftiges Gespräch mit ihr,war gestern aber leider nicht möglich.Wir wollten auch gar keinen Streit, aber der ist jetzt da.


Kirsche69
beantwortet von Kirsche69 am 20. August 2008 12:00
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So viel zur Rücksichtnahme seitens der Raucher... Kein Wunder, dass man ein Rauchverbot gesetzlich erzwingen muss.

Kommentar von maganz am 20. August 2008 12:14

Na, na, wir wollen nicht gleich verallgemeinern.


Mismid
beantwortet von Mismid am 20. August 2008 12:01
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ja leider rauchen ist im Gegensatz zum Grillen innerhalb und außerhalb der Wohnung - nicht aber in Gemeinschafsräumen erlaubt. Du mußt dies notgedrungen hinnehmen. Vielleicht gibt es in eine paar Jahren eine andere Rechtssprechung.... momentan ist es aber so


Blacky2006
beantwortet von Blacky2006 am 20. August 2008 11:54
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Ihr müsst es nicht dulden. Das ist Geruchsbelästigung.

Kommentar von 2c894e41797274d5e311dcafdb0aca50smallCinamon83 am 20. August 2008 11:56

Ich lach mich weg... und was wäre, wenn unter dir ne Pommesbude ist?

Kommentar von 2497412f6c040a48195b25ce6d590405smallRepro am 20. August 2008 12:09

Pommesbude? wüßte man es vorher! REPRO

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 20. August 2008 11:56

Urteile, Links dazu?

Kommentar von maganz am 20. August 2008 11:57

Siehe meine Antwort


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. August 2008 11:55
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Ich hatte mal eine ähnliche Situation. Am besten, ihr sprecht mit den Nachbarn im Guten und bittet sie vielleicht in einem anderen Raum zu rauchen. Denn solange sie das in den eigenen vier Wänden tun, kann auch der Jursit kaum etwas ausrichten.

Kommentar von maganz am 20. August 2008 11:57

Haben sie doch schon getan!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. August 2008 12:01

Versucht es vielleicht noch einmal. Vielleicht mal auf die Tränendrüse drücken und auf Muttergefühle appelieren? Wenn ihr zur Miete wohnt, dann kann man auch den Vermieter um Fürsprache bitten. Erzwingen wird aber auch der nichts können. In hessen gibt es auch noch Schiedsämter... Aber sost wird wohl einer ausziehen müssen, wenn sich nichts ändert.

Kommentar von kati1402 am 20. August 2008 11:59

Haben wir gestern versucht, wurden aber nur beschimpft. Ein vernünftiges Gespräch ist leider nicht möglich.


kimmo
beantwortet von kimmo am 20. August 2008 11:56
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Ihr könnt ja damit etwas tun, zuest bitten dass die Kinder draussen rauchen und mi den Eltern sprechen. Wahrscheinlich kann man nicht die absolut verboten in ihren eigenen Wohnung zu rauchen wenn die Eltern das erlauben.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 20. August 2008 11:57
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Ihr nochmal sagen, dass es nicht um ein Verbieten, sondern um eine dringende Bitte geht.

Und mit den "Kindern" direkt reden. Wer alt genug zum Rauchen ist, ist auch alt genug zum Reden.

Kommentar von kati1402 am 20. August 2008 12:13

Mit den Kindern haben wir ja schon geredet, und die sind einsichtig.Nur die Mutter stresst.Das Élternschlafzimmer ist auf der anderen Hausseite, deshalb weiss sie nicht wie das ist, wenn nachts der Rauch reinzieht.Vernünftiges Gespräch mit ihr war nicht möglich.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 20. August 2008 12:42

Raucht die Mutter denn auch?

Wenn die Kids einsichtig sind und die schon mal nicht dort rauchen, ist doch viel geholfen.

Und zu Weihnachten gibt es ein paar Tafeln Ritter Sport extra für sie. (auch Sucht, aber stinkt nicht.)


Repro
beantwortet von Repro am 20. August 2008 12:05
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Ich weiß es nicht genau, aber holt Euch mal einen rechtskundigen Rat, ob das eine Mietminderung wert ist. Zwischendurch schon mal nach neuer Wohnung schauen, Dachwohnungen gibt es reichlich und preiswert!REPRO

Kommentar von maganz am 20. August 2008 14:52

Übernimmst Du dann den Aufwand für Wohnungssuche, Vertragsabwicklung, Umzug?

Kommentar von 2497412f6c040a48195b25ce6d590405smallRepro am 20. August 2008 15:51

Auf Deinen Einwand kann ich nur antworten:dbddhkp! REPRO!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 20. August 2008 12:27
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Mit den Eltern sprechen, die Kinder sollen überhaupt nicht rauchen. Oder einen Brief schreiben, wenn man mit den Nachbarn nicht reden kann. Ansonsten hilft eigentlich nur- umziehen.

Kommentar von maganz am 20. August 2008 14:53

Mit einem Umzug kann man vom Regen in die Traufe kommen.

Kommentar von 2497412f6c040a48195b25ce6d590405smallRepro am 20. August 2008 15:56

Oder noch schlimmer:Man kann sogar direkt beim Umziehen sterben!Oder noch andere schlimme Dinge erleben, wenn man nicht beim Umzug stirbt!. Nur nicht umziehen!Dann doch lieber nachts den Gestank im Schlafzimmer ertragen! REPRO


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